Gebisslos auf WBO reiten?
Hi, wir wollen mit unserem Pferd evtl im Slmmer auf Turnier gehen. Ein einfacher Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp, vllt noch einen Dressurwettbewerb. Also alles nach WBO. Wir reiten unser Pferd sowohl mit Gebiss, als auch ohne. Das Ding ist, dass wenn wir ihn mal mit Gebiss reiten, nutzen wir den Kappzaum, weil das halt ne Trense mit einem Ring oben ist. Seine normale Trense ist ihm zu klein, also da müssten wir halt einen neuen Nasenriemen zu kaufen, da lediglich der zu klein ist.
Jetzt die Frage: Könnten wir auch einfach mit unserem Glückstadt reiten(so heißt die Zäumung)?
Danke für eure Hilfe undich möchte keine Kommentare, wie dass das total unverantwortlich und so ist,...WIR WISSEN WAS WIR MACHEN und ich möchte erstmal nur wissen, ob es überhaupt erlaubt ist.
Bild ist nur ein Beispiel, die Trense sieht bei jns eigentlich ganz normal aus.
Also so sieht die ,,Trense" aus, halt mit einem Ring oben und Gebiss
Mit was wir reiten (Reiten, trense) - gutefrage https://www.gutefrage.net/diskussion/mit-was-wir-reiten
Ich habe gerade irgendwie technische Probleme, weswegen ich jetzt einfach einen anderen Beitrag mit Erklärung erstellt habe.
9 Antworten
WBO: Alles ist erlaubt, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Der Veranstalter hat jedoch deutlich mehr Freiheiten, Ausrüstungsgegenstände zu untersagen, und der Richter kann Teilnehmer nach "eigenem Ermessen" ausschließen.
LPO: Alles ist verboten, solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Deine Ausrüstung ist nach der WBO zwar erlaubt, aber in der LPO verboten. Viele Richter orientieren sich jedoch an der LPO oder bewerten nach dem allgemeinen Erscheinungsbild und den Fähigkeiten.
Ich würde vermutlich dem Steward ein besonderes Auge auf die fachlich korrekte Anwendung zu legen. Bei Unzulänglichkeit, die Teilnahme beenden lassen.
Es gibt den Ausrüstungskatalog der FN zum Download. Dort sind auch Anmerkungen für WBO drin.
Könnten wir auch einfach mit unserem Glückstadt reiten
Nein, einfach nicht. Ihr könnt das nicht entscheiden, sondern ihr müsst euch an die Ausschreibung halten.
Es heißt übrigens "Glücksrad."
Könnte ich dir auch sagen, weil du zb JUngs schreibst...und niemand liest IMMER nochmal drüber
Wenn der Reiter/die Reiterin dann findet das man genug Kontrolle über das Pferd hat,dann lets Go!
Dein Glücksrad hat nur einen netten Namen, ist ansonsten aber nichts anderes als eine besonders fiese Form der mechanischen Hackamore. Da würde mich wundern, wenn das erlaubt wäre. Ja, viele andere Hackamores sehen aufgrund der Hebel fieser aus, aber durch die langen Anzüge wirkt nicht jeder Wackler der Reiterhand sofort ein, was am Ende deutlich milder ist. Das Teil würde ich niemandem gerne in die Hand geben, der nicht mit ganz klaren differenzierten Hilfen mindestens eine L-Dressur reiten kann.
Dein angeblicher Kappzaum ist ein Trensenzaum. Halt einer mit einem Ring dran - als Kappzaum gänzlich ungeeignet. Ob das Reithalfter erlaubt ist, musst im Ausrüstungskatalog nachlesen.
Ich weiß, dass mein Kappzaum kein Kappzaum ist, hatte ich ja auch geschrieben!
Das habe ich doch gefragt, ob es generell überhaupt erlaubt ist...und schon mal was von autokorrektur gehört?!!