Dürfen auch Männer sich wehren wenn sie beleidigt oder körperlich angegriffen werden?
9 Antworten
Ja, natürlich. Es muss aber im Verhältnis stehen.
Wenn jemand dich z. B. mit Fäusten angreift, dann ist Notwehr auf jeden Fall solange gut, bis du die Oberhand in der Situation hast. Eine Überschreitung der Notwehr wäre, wenn du dann wenn er am Boden liegt ein Messer ziehst und nochmal draufstichst und drauftrittst.
Am besten macht man in Notwehr nur soviel wie unbedingt notwendig ist und zieht dann schleunigst die Polizei hinzu.
Notwehr auf jedem Fall! Verhältnismäßig so weit es möglich ist! Wenn eine Frau eine Mann angreift mit bloßen Händen, reicht in der Regel eine Kraftdemonstration, ein heftiges Schubsen oder ein Armhebel.
Wenn aber die Kräfteverhältnisse annähernd gleich sind oder der Aggressor eine Waffe nutzt ist die Entschlossenheit der Gegenwehr entscheidend! Das heißt zaghafte Gegenwehr ist meist schlechter als gar keine Gegenwehr.
Der jenige der zuerst Gewalt anwendet, muss auch damit rechnen dass die Gegenwehr sehr heftig ausfällt.
Es gibt den Tatbestand der Notwehrüberschreitung, die zwar nicht strafrechtlich aber zivilrechtlich geahndet werden kann.
Notwehr ist jedem erlaubt. Aber du musst die Grenzen des Notwendigen und Verhältnismäßigen einhalten. Sprich wenn ein Kleinkind dich angreift musst du erstmal ausweichen und darfst nicht gleich zum Rohrstock greifen. Nur als Beispiel.
Ähm, doch darf er. Hintergedanken der Notwehr ist, dass derjenige der rechtswidrige Angriffe begeht nicht schützenswert ist.
Dann schau Dir die Kirschendieb-Rechtsprechung des Reichsgerichtshofes doch an. Das Notwehrrecht greift auch, wenn zwischen den einzelnen Rechtsgütern ein grobes Gefälle ist.
Und auch der BGH hat an dieser Rechtsprechung im Grundsatz nichts verändert, nur dass er ergänzt hat, dass bei Bagatellen eine Einschränkung des Notwehrrechts vorliegt.
Doch bei eindeutigem Missverhältnis erkennt der BGH grundsätzlich an dass die Ausübung des Notwehrrechts missbräuchlich sein kann. Geht aus seiner Urteilsbegründung in diesem Fall hervor auch wenn er es hier aufgrund der konkreten Umstände nicht als gegeben sieht.
Richtig. Aber der Schusswaffengebrauch muss ebenfalls nur angedroht werden, wenn damit zu rechnen ist, dass bereits die Drohung Wirkung zeigt. Zumindest verstehe ich die Ausführungen so.
Das sehe ich auch so. Wenn von vornherein feststeht dass ein milderes Mittel nicht zur Abwehr des Angriffs führen wird muss es auch nicht eingesetzt werden. Stelle ich mir praktisch aber schwierig vor. Wie kann ich wissen ob der Angreifer sich von meiner Androhung beeindrucken lässt oder. nicht. Zweifel könnten hier im Gegensatz zum allgemeinen Grundsatz in dubio pro reo zum Nachteil des Angeklagten gereichen. Wer direkt schießt obwohl noch ausreichend Gelegenheit zu einer Warnung ist braucht sehr gute Gründe dafür.
Klar dürfen sie das. Max, ich bin auch kein Fan von Radikalfeminismus, aber deine Beschäftigung mit dem Thema grenzt schon an Paranoia.
Es interessiert mich halt. Du musst es ja nicht lesen wenn du nicht willst.
Ich werde es weiterhin lesen, weil es mich ebenfalls interessiert. War nur der Versuch, dir die unbegründete Panik zu nehmen. Wir Männer werden nicht so bald untergehen.
Nein, Männer müssen sich alles gefallen lassen, sie haben kein Recht sich gegen irgendwas zu wehren.*
Ist es das was du lesen wolltest? Tja sorry außer höchst ironisch wirst du diese Antwort nicht bekommen.
Selbstverständlich dürfen "auch Männer" sich wehren, bei Verbalen Angriffen z.B. mit einer Anzeige, bei körperlichen Angriffen z.B. mit Gewalt, so lange es geboten ist, und nicht in einen Notwehrexzess ausartet.
*Ironiehinweis!!!!!
Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, nur geboten.