dB Killer ausbauen, welche Strafe?
Hallo, ich hab mal überlegt am meiner Beta RR 125 AC den dB-Killer auszubauen.... Warum? Ihr kennt das doch bestimmt, man fährt in der Schule in die Tiefgarage und denkt sich was ein schicker sound, doch dann fährt hinter dir einer rein und der klingt noch brutaler ;)
Ja also welche strafe würde man bekommen wenn man von der polizei angehalten wird und die bemerken das man keinen dB killer drin hat?
Ich mein, ne Chopper ist Orginal ja schon 3 mal so laut 😂
Danke
10 Antworten
doch dann fährt hinter dir einer rein und der klingt noch brutaler ;)
Meinst du den Hausmeister mit seinem 150ccm-Rasenmäher? So eine 125er ist schon brutal, auf jeden Fall.
Inbetriebnahme trotz erloschener Betriebserlaubnis kostet 90€, Punkte gibts seit der Reform nur noch, wenn dabei die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beinträchtigt wird.
Es wäre nicht überraschend, wenn das Moped bei der Kontrolle sichergestellt und einem Sachverständigen zugeführt wird.
Aufgeblasene 125er haben sich permanent zum Gespött meiner Mitberufsschüler gemacht.
Gegen so ner frisierten Harley ist ja vor einer Männertruppe nix einzuwenden, aber eine 125er? Neh.
Durch eine technische Veränderung am Kfz wie das ausbauen des DB Killer erlischt die Betriebserlaubniss, damit verbunden ist der Verlust der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtdeckung. Es handelt sich also nicht nur um eine Straftat, sondern um eine ganze Reihe Straf- Tateinheiten. Solltest Du mit dem Fahrzeug einen Unfall verschulden wird Die Strafe ehr nebensächlich sein, dann nämlich wenn durch den Unfall jemand verletzt wird und Du anstelle Deiner Kfz Haftpflichtversicherung dem Geschädigten eine Lebenslange Rente zahlen musst. Du bist zum Schadensersatz verpflichtet mit allem was Du hast und jemals haben wirst, in dem Fall bleibt Dir nur ein Gehalt im Rahmen der Pfändungsfreigrenze (so gut wie nichts) bis zur vollständigen begleichung Deiner Schuld
Nicht schon wieder dieser Schmarrn. Die Versicherung erlischt nicht
§19 Abs 2 unterpunkt 3 StVZO Teil II:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht
ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
Dazu noch der Auszug aus den Versicherungsbedingungen des GDV (Vorlage für alle Kfz Versicherer):
A.4.12 Was ist nicht versichert?
Straftat A.4.12.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht.
Da die Benutzung eines Kfz im Geltungsbereich der StVZO ohne Betriebserlaubnis eine Straftat und keine Ordnungswiederigkeit darstellt, ist auch der bedingungsgemäße Verlust des Versicherungsschutz einhegehend.
Einzelfallentscheidungen mögen durchaus anders lauten, um die jedoch durchzusetzen bedarf es schon eines gewievten (sehr teuren) Fachanwalt für Verwaltungsrecht und / oder Verkehrsstrafsachen.
Nicht schon wieder dieser Schmarrn. Die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung hat nichts mit einem nicht bestehenden Versicherungsvertrag zu tun, was zwingende Voraussetzung für einen Verstoß gegen §6 PflVG ist.
Abgesehen davon ist der aus den AKB zitierte Punkt A.4.12 hier sowieso völlig uninteressant, denn dort heißt es ausdrücklich:
Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der
versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht.
Ich sehe nicht, wo hier aufgrund des entfernten DB-Killers ein Unfall passiert. Relevant wäre, wenn überhaupt, der Punkt D.2.1:
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
D.1 regelt die möglichen Obliegenheitsverletzungen, aber auch da findet sich kein Eintrag zu einer erloschenen Betriebserlaubnis. Und selbst wenn es diesen Punkt dort geben würde, träte in diesem rein theoretischen Fall D.2.3 in Kraft:
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1
ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je xx Euro beschränkt.
Zu beachten auch das fett markierte. "Ihnen gegenüber". Dem Geschädigten gegenüber bleibt die Versicherung immer und in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
Der Versicherungsschutz ___kann nicht erlöschen___.
Hallo Daniel,
RudiRatlos ist in diesem Fall leider wirklich ratlos ;-)
Sofern für die 125er eine gültige Haftpflichtversicherung besteht - wovon wir jetzt mal ausgehen - dann besteht auch immer der Versicherungsschutz.
Allerdings nur gegenüber Dritten, die durch dich geschädigt wurden.
Es ist aber möglich, dass dich deine Versicherung in Regress nimmt. Dieser Regress ist auf 5.000 Euro und in besonderen Fällen auf 7.500 Euro begrenzt.
http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/regress
Bei Teil- und Vollkaskoschäden kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern.
Weiterhin ist die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Gruß Michael
Geantwortet wurde hier genug, muss ich nicht wiederholen. Will aber trotzdem mein Senf dazugeben.
125er mit Chopper zu vergleichen ist unmöglich. Chopper haben in der Regel über 1000ccm, für die gibt es auch Lärm Grenzen (siehe Papiere). Und fährt auch kein Kind😉
wer macht fest das eine 125er nicht so laut wie eine chopper sein darf? wen juckt die kubikzahl in dem Fall...
Aber die chopper fahren jetzt immernoch 5× lauter als jetzt ein 1000er baked oder sportler mit standardauspuff so bei 5000rpm
Ich habe an meiner CBR 125 auch einen Leovince Auspuff und kann den DB Killer mit einer Schraube einfach raus und reindrehen. Ich hab ihn genrell immer draußen und die Polizei muss dir erstmal nachweisen können das du ihn nich drin hast. Dazu müssen sie sich erstmal mit dem spezifischen Auspuff auskennen. Mein Cousin ist sogar mit seiner Yamaha angehalten wurden (die wesentlich leiser als meine ist) weil sie ihm vom Geräusch her nicht glauben wollten das es nur ne 125er ist wie in den Papieren steht.
Und an die Leute die sagen das es genug laute Idioten auf der Straße gibt: Ja es ist definitiv so ABER ihr müsst auch nachvollziehen können das der Fahrspaß um locker 1020 % gesteigert wird. Vor allem bei einer 125er bei der man richtig aufrdehen kann und sie meistens bis zum Anschlag ausreitzen kann.
Meine ist dadurch brutal laut und man hört mich schon im Dorf wenn ich noch nicht mal reingefahren bin. Meine Nachbarn fanden es bis jetzt nur mega hammer.
Fazit: Klar kannst du dir eine Strafe holen aber meiner Meinung nach ist es die wert :D
Cheers Paw
Weil die Polizei dich 1. auch immer direkt anhält, und 2. haben die zu 95% absolut keine Ahnung oder haben einfach keine Lust weil es nur mehr Arbeit ist usw, ich habe noch nie gesehen oder gehört das die Polizei ein Moped zum Sachverständiger etc bringen lassen hat.
Muss theoretisch passieren klar, aber praktisch ist dies etwas anders..
die Polizei muss dir erstmal nachweisen können das du ihn nich drin hast.
Süß. Beim geringsten Verdacht fährt das Moped aufm Abschleppwagen zum Sachverständigen. Der weist dir das dann schon nach.
Klar klingt das schön und gut, aber wenn du son aktion um 0:00 ziehst wūr ich auch ausrasten egal ob du auch ein mpedfahrer bist oder nicht
Glaub mir, ich achte genug auf die Uhrzeiten wenn ich fahre. Da ich gegenüber eines Kindergartens wohne habe ich mich sogar über ihre Ruhezeiten bzw. Schlafenszeiten informiert. Und um 0 Uhr fahr ich schonmal gar nicht aufgrund der Gefahr eines Wild Unfalles. Also aufpassen: Es gibt nämlich auch denkende Motorradfahrer ;)
Zusätzlich zum rechtlichen Faktor solltest du auch bedenken dass das deinen Nachbarn mit Sicherheit auf die Eier gehen wird.
und übrigens, meine nachbarn sind auch in der Lage lautstark swr4 zu hören und um 12 uhr mittags anzufangen mit der Motorsäge holz zu machen...
ich fahr ja nicht die ganze zeit due straße hoch und runter... 1 min und ich bin aus dem ort raus wenn überhaupt
ok danke. brutaler vom sound her wie man das unter 125ern halt versteht...