Darf man noch angeben dass man katholisch ist nachdem man der Kirche ausgetreten ist?

Bodesurry  07.06.2023, 14:14

Was wären denn die Gründe für diesen Betrug?

Kafxxdxx 
Fragesteller
 07.06.2023, 21:05

Welcher Betrug?

17 Antworten

Nein. Durch den Austritt verlässt man die Körperschaft der Kirche, und findet sich nicht mehr in deren Mitgliederlisten. Der Austritt bringt ganz klar und eindeutig den Willen zum Ausdruck, nicht mehr Teil der Kirche sein zu wollen. Danach ist man also konfessionslos. Die Teilnahme am Leben der Kirche ist dann nicht mehr erlaubt. Es ist richtig, dass die katholische Taufe den Charakter der Ewigkeit hat, und nicht rückgängig gemacht werden kann. Aber eine Lossagung ist dennoch möglich. Für die Kirche sind Ausgetretene sogenannte Apostaten, Abgefallene. Sie haben das Taufsiegel zwar noch, haben sich aber von der Kirche getrennt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Katholik. Lese viel zu Glaubensfragen.
Bruno2308  07.06.2023, 12:46

Nach Aussage des verstorbenen Papstes Benedikt, habe die Kirche kein Recht, Getauften den Zutritt zu den Kirchen zu verweigern.

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Athanasius71  07.06.2023, 13:12
@Bruno2308

Das Zitat kenne ich nicht, kann aber sein. Der Zutritt zum Kirchengebäude ist natürlich möglich. Etwas ganz anderes ist aber die Teilnahme an den Sakramenten. Von den Sakramenten sind Ausgetretene meines Wissens ausgeschlossen.

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Athanasius71  07.06.2023, 13:16
@Bruno2308

Kirchenaustritt und die Folgen, laut Erzbistum Berlin:

Wir nehmen Ihren Kirchenaustritt ernst, daher bleibt er leider nicht ohne Folgen. Denn wer seinen Austritt aus der Kirche erklärt, kündigt damit einseitig die kirchliche Gemeinschaft auf.

Das Zweite Vatikanische Konzil hatte zuletzt deutlich gemacht, dass es nicht möglich ist, „die sichtbare Versammlung“ und die „geistliche Gemeinschaft“ der Getauften zu unterscheiden. In dem verabschiedeten Text über die Kirche aus dem Jahr 1964 heißt es: „Die sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst“ (Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“, Nr. 8).

Die Erklärung eines Kirchenaustritts kann daher nicht ohne konkrete und zugleich fundamentale Folgen bleiben:

Sakramente: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, darf die Sakramente der Eucharistie, der Firmung, der Buße und der Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht mehr empfangen.

Heirat: Um katholisch zu heiraten, benötigen Ausgetretene eine besondere Erlaubnis.

Begräbnis: Ausgetretenen kann das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben, oder den Wunsch auf ein eigenes Begräbnis geäußert haben.

Wahlrecht und Funktionen: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, verliert das aktive und passive Wahlrecht in der katholischen Kirche; kann nicht Mitglied in kirchlichen Gremien und Räten sein. Kirchliche Ämter bekleiden und Funktionen wahrnehmen, Tauf- oder Firmpate werden, darf nur, wer nicht ausgetreten ist.

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Bruno2308  07.06.2023, 18:52

Ob die Kirche angesichts ihrer alles andere als ruhmreichen Geschichte nicht besser etwas kleinlauter auftreten sollte?

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Athanasius71  07.06.2023, 19:14
@Bruno2308

Wieso? Wenn ich aus einem Verein austrete, dann kann ich dessen Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Eigentlich selbstverständlich.

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Ignatius1  08.07.2023, 17:45

Das stimmt so nicht ganz.Mein Bischof zum Beispielhat klargestellt ,dass man aud der Der Kirche übergestülpten Pokitischen Körperschaft Austreten kannund In der Katholischen Kirche verbleiben kann.

Da viel nicht mehr bereits sindGotteslästerliche Projekte zu finanzieren.Diese ultraliberalen modernisten die absolut nichts mehr mit Christlichen Werten zu schaffen haben.

wIr haben damals die Gelegenheit benutzt und sind dann aus dueser der Politischen Körperschaft Ausgetreten

UNd ich habe es schriftlich ,dass ich dennoch Mitglied der K.Kirche bin.

Das ist aber halt nur möglichwo der Bischof weiss wass er tut .Und auchfür die Leute sorgt .

Und man muss dabei scharf aufpassen,weil die Funktionäre dich dann gerne Ganz aus der Kirche zu schmeissen versuchen..

Da brauchts dann halt einige Vehemente Schriftliche Klarstellungen bis die Sache stimmt .

Die K.Kirche verlangt nämlich eigentlich gar keine Steuern.

Ich geb mein Geld einem Prieser der seine Sache richtig macht .

Lg ⚘

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Geht es um die innere Überzeugung, dann ist dein Kirchaustritt unwichtig. Trotzdem gehört du rein steuertechnisch etc. nicht mehr zur katholischen Kirche als Institution. Das bedeutet, dass du vorsichtig sein solltest, wenn du angibst, dass du katholisch bist.

Ich würde stattdessen (z.B. im Lebenslauf) einfach angeben, dass du Christ bist, dann machst du nichts falsch.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich liebe es mich mit strittige Themen zu beschäftigen
Kafxxdxx 
Fragesteller
 07.06.2023, 11:04

Und wenn ich irgendwo meine Konfession angeben muss, gibt es da auch noch etwas das ich anstatt konfessionslos schreiben könnte? Weil jeder der konfessionslos hört denkt direkt erstmal Atheist und will lehnt die Kirche ab aber das ist ja nicht so

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Finsterladen  07.06.2023, 11:27
@Kafxxdxx

Im Normalfall gibt es noch die Rubrik Sonstiges. Ich persönlich kreuze das an, da ich keiner staatlichen Kirche angehöre, sondern einer Kirche, die sich durch Spenden finanziert. Aber offiziell gehörst du eben keiner Kirche an.

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Religion ist in Deutschland Privatsache. Als solche hat die Angabe auf dem Lebenslauf nichts verloren. Auf dem Lebenlauf gehört nur Angaben, welche auch mit dem Beruf zu tun haben oder relevant sind. Das Rest ist überflüssig und macht den Lebenslauf unnötig lang.

Den Arbeitgeber interessiert diese Angabe nur für die Kirchensteuer. Da du aber da ausgetreten bist, bist du für den Arbeitgeber Konfessionslos. Freikirchler und Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften sind übrigens in dieser Hinsicht auch Konfessionslos.

Kafxxdxx 
Fragesteller
 07.06.2023, 12:03

Könnte man bei der Abfrage der Konfession alternativ einfach "agnostisch" hinschreiben? Ich glaube nicht weil agnostizismus ist ja keine konfession sondern eine Weltanschauung. Aber dann wüsste der Arbeitgeber immerhin das man die Kirche nicht ablehnt. Oder meinst du das dürfte man so eintragen? Wobei es bestimmt auch Agnostiker gibt die noch einer Kirche angehören

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retzi1  07.06.2023, 14:09
@Kafxxdxx

Religion hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Die Frage nach der Konfession ist nur für die Kirchensteuer relevant. Aber das geschieht dann bei der Einstellung.

Wenn du willst kannst du ja Katholisch/Freikirchlich angeben. Dann weiß der Arbeitgeber, dass du katholisch bist, aber keine Kirchensteuer zahlst.

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Das wäre eine falsche Angabe. Ein Alkoholiker sagt auch nicht, dass er einer ist, wenn er trocken wurde.

Dieser Eintrag in den Formularen sagt nicht so viel über seinen Glauben aus, sondern eher über die MItgliedschaft einer Körperschaft.

d.h. wenn du aus der Körperschaft ausgetreten bist, wird du nicht mehr als "rk" geführt und darfst es dementsprechend nicht mehr auf Formluren eintragen. Verwaltungstechnisch gibst du dort ein "oa" ein, ein "ohne Angabe".

Wenn du es doch so eintragst, kann es passieren, dass du wieder anfängst Kirchensteuer zu zahlen bzw. dass du beweisen musst, dass du ausgetreten bist.

Getauft bleibst du aber, auch wenn du ausgetreten bist. Daher darfst du an Gottesdiensten teilnehmen, aber die Sakramente darfst du nicht mehr empfangen, dass dürfen nur Mitglieder der Körperschaft.