Bekomme ich trotzdem Gehalt für 4 Tage?

5 Antworten

Du musst dich sofort arbeitssuchend melden und anschließend gleich Arbeislos

Dann wirst du über das Arbeitsamt versichert

Natürlich muss man dir die 4 Tage Arbeit bezahlen

Bzw noch bis bis zum 16.6. Krankengeld


Die ersten 4 Tage bekommst natürlich bezahlt.
Bei Erkrankung in den ersten 4 Wochen der dortigen Beschäftigung bekommst Du Krankengeld durch die Krankenkasse.
Lohnfortzahlung bei Erkrankung durch den AG erst ab der 5. Woche der dortigen Beschäftigung.


Arbeitssuchend melden.


TypischGina 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 09:07

Habe ich gleich gemacht als ich die Kündigung bekommen habe

Natürlich wirst du dafür bezahlt.

Ja, für die 4 Tage bekommst du auf jeden Fall Gehalt – hast ja gearbeitet. Und wenn du krankgeschrieben warst, bekommst du auch für den Rest noch Lohnfortzahlung (normalerweise bis zu 6 Wochen, auch wenn du gekündigt wurdest). Krankengeld musst du erst beantragen, wenn die 6 Wochen vorbei wären

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium erfolgreich abgeschlossen

Oponn  27.06.2025, 08:23
Und wenn du krankgeschrieben warst, bekommst du auch für den Rest noch Lohnfortzahlung (normalerweise bis zu 6 Wochen, auch wenn du gekündigt wurdest).

Nein, in den ersten 4 Wochen nicht. Wobei das schon peinlich ist, wenn man das erste Staatsexamen zu haben behauptet.

Jurafuchs  27.06.2025, 08:24

Letzteres ist Blödsinn. Sollte man eigentlich wissen als selbernannter Volljurist... ;-)

NackterGerd  27.06.2025, 09:48
Jurastudium erfolgreich abgeschlossen

🤔

AngiedieSchlaue  27.06.2025, 09:02

Sorry, sehr schlecht aufgepasst im angeblichen Jurastudium.

LouPing  27.06.2025, 08:29

Ab wann bekommt man Lohnfortzahlung - wie lange muss man dafür mindestens unter Vertrag stehen?

Mit dem Beitrag schaffst du nicht mal das erste Semester.