"AfDler töten." - Plakat?

9 Antworten

Heyho,

Es kann ja nur das beurteilt werden, was auf dem Plakat steht. Alles weitere, was sich Menschen dazu denken können oder zu verstehen meinen, spielt keine Rolle.

Daher ist ein solcher Ausdruck auch nicht einem Strafbestand zuzuordnen. Die Entscheidung ist gut begründet und Dein Beispiel

Ausländer töten.

wäre auch ein genauso legitimer Ausdruck.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

verreisterNutzer  14.06.2024, 17:32

Da muss m.M.n etwas dran geändert werden.

PumPum2004  14.06.2024, 17:34
@anTTraXX

Nein, das sage ich nicht. Jedoch ist Satz nicht an Relativitäten gebunden, sondern eindeutig zu verstehen.

PumPum2004  14.06.2024, 17:35
@verreisterNutzer

Aber wieso, man darf doch seine Meinung frei äußern? Wenn jemand der Auffassung ist, dass Autos töten, dann darf er doch wohl auch sagen? Du kannst Doch nicht einfach Meinungen verbieten.

verreisterNutzer  14.06.2024, 17:36
@anTTraXX

Nene, natürlich nicht. Aber man sollte es so formulieren, sodass es völlig eindeutig ist.

Beispiel: "AfDler töten andere Menschen"

Was machen wir denn, wenn Tausend Nazis auf der Straße herumlaufen und dieses Gesetz jetzt nutzen, um Plakataufschriften wie "Ausländer und Homosexuelle töten." herumlaufen?

Das ist doch scheiße

PumPum2004  14.06.2024, 17:38
@verreisterNutzer

Es ist doch völlig eindeutig. Es gibt doch festgelegte Regeln deutschen sprache: Ein Ausfruf oder eine Aufforderung benötigen ein Ausrufezeichen. Dein Beispiel würde heißen, dass Ausländer und Homosexuelle töten würden ... nicht mehr und nicht weniger. Ob jetzt jemand die Intention des Verfassers in Frage stellt oder nicht, spielt keine Rolle: Der Ausdruck ist eindeutig.

verreisterNutzer  14.06.2024, 17:45
@PumPum2004

War nur ein Gegenargument.

Fakt ist: Extremisten, egal ob rechts, links oder islamistisch, können das Gesetz als legalen Aufruf zum Mord/Gewalt nutzen. M.M.n müsste man etwas dran ändern, indem man z.B. solch einen Satz weiter ausführt wie "AfDler töten andere" o.ä.

Ist meine Meinung.

Begründung des Gerichts : Es sei kein Aufruf zum Mord, sondern ein Vorwurf an die AfD, da sich am Ende ein Punkt befand, statt ein Ausrufezeichen. Einen auf "AfDler töten (andere Menschen)."

Absolut richtig. So hat das Gericht entschieden.

Dabei ist das völliger Unsinn. Auch faktisch ist das falsch.

Aha! Da weiß also irgendein Fremder besser über Gesetz und Recht bescheid als die studierten Jurist/innen. Interessant wo du das her nimmst. Wie du Aussagen INTERPRETIERST ist eine persönliche Sache, keine rechtliche. Oder sollen wir deiner Meinung nach willkürlich selbst Richter spielen weil uns eine Aussage nicht passt? Dann können wir ja Gesetze einfach nach persönlichen Gefühlen verändern. Mal sehen wie weit wir damit kommen, wenn Gesetze interpretiert und nach individueller Gefühlslage ausgelegt werden. Wie stellst du dir mit so einer Herangehensweise dann die Prozesse vor?

Nach dieser Logik könnten Neonazis jetzt mit Plakataufschriften wie "Ausländer töten." herumlaufen und das demnach ja straffrei, oder? Ist ja nur ein Vorwurf gegen Ausländer, da ,,Punkt, statt Ausrufezeichen".

Ja, richtig.

Zudem kann es theoretisch ja auch mit Ausrufezeichen ein Vorwurf sein, nach dem Motto "AfDler töten (andere Menschen)!" Das in Klammern würde dann natürlich nicht drinstehen.

Auch richtig. Nur ist das ja nicht passiert. Es ist ein gewaltiger Unterschied ob ein Punkt am Ende steht oder ein Ausrufezeichen. Der Fall der Partei „Der III. Weg“ hat das ja gezeigt. Auf ihrem Wahlplakat stand „Hängt die Grünen“. Eine Aufforderung, die keine Formalien enthält, die auf einen Sachverhalt aufmerksam machen. Die Formulierung ist eindeutig ein Aufruf. Und damit macht man sich strafbar.

Im Zweifel für den Angeklagten. Die AfD hat ähnliches mit ihren "Hängt die Grünen" Plakaten gemacht. Das Verfahren wurde auch eingestellt.


Davewithoutcat  14.06.2024, 18:26

Ist „Hängt die Grünen!“ für dich Vorwurf und Aufruf, so wie „AfDler töten.“? Ich glaube „Hängt die Grünen!“ ist ein Aufruf.

Ist das also auch ein Aufruf?

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Geschichte, Krieg)

verreisterNutzer  14.06.2024, 17:47

Könnte man so sehen. Deswegen sollte man m.M.n etwas am Gesetz ändern.

verreisterNutzer  14.06.2024, 18:05
@alaskamusher

Indem man in der Öffentlichkeit solche Plakataufschriften komplett ausführt, sodass sie nicht so leicht als Mordaufruf interpretiert werden können.

Beispiel: "AfDler töten andere Menschen."

Und dabei wird keine Meinung zensiert, sondern nur komplett ausgeführt. Dadurch kann sich kein Extremist, egal ob rechts, links oder islamistisch, das Gesetz ausnutzen, um legal zu Mord aufzurufen, wenn er es so meint und möchte, dass andere das so verstehen, die die selbe Meinungen vertreten, wie er-.

Es sei kein Aufruf zum Mord, sondern ein Vorwurf an die AfD, da sich am Ende ein Punkt befand, statt ein Ausrufezeichen. Einen auf "AfDler töten (andere Menschen)." Dabei ist das völliger Unsinn. Auch faktisch ist das falsch.

Das ist Unsinn und falsch, weil...?

Nur weil du es anders als das Gericht siehst?

Das Plakat selbst ist ohnehin völlig bescheuert! Und "Nazis abschieben" macht auch keinen Sinn! Denn Deutsche kannst du nicht abschieben und wenn überhaupt, dann heißt es Neo-Nazis.

Und wer ist überhaupt mit "AfDler" gemeint? Parteimitglieder, Wähler...?

Der Mörder von Lübcke war sicherlich Wähler. Hat ja auch den AfD Wahlkampf unterstützt.

Aber diese Verallgemeinerung, dass alle AfDler töten ist natürlich Quatsch! Genauso Quatsch wäre dann ein Plakat mit "Ausländer töten".

Aber einen Mordaufruf kann ich in dem Plakat auch nicht erkennen!

Und die dümmliche Polemik die diesem Plakat zugrunde liegt, steht der von manchen AfDler auch in nichts nach.


Davewithoutcat  14.06.2024, 18:40
Und "Nazis abschieben" macht auch keinen Sinn! Denn Deutsche kannst du nicht abschieben

Macht für dich eine Forderung nur dann Sinn, wenn sie bereits jetzt rechtlich durchführbar ist?

und wenn überhaupt, dann heißt es Neo-Nazis.

Ich verstehe Nationalsozialist als weitreichenderen Begriff, Oberbegriff, mit dem auch die Untergruppe Neonationalsozialisten gemeint sind.

Verallgemeinerung, dass alle AfDler töten 

Menschen verstehen unter „AfDler töten.“ ohne die Wörter „Einige“/„Manche“ und „Alle“ verschiedene Dinge. Einige verstehen es wie „Alle AfDler töten.“ und Einige verstehen es wie „Einige AfDler töten.“/„Es gibt AfDler, welche töten“ (neben dem Aufruf, AfDler zu töten).

Kessie1  14.06.2024, 19:30
@Davewithoutcat
Macht für dich eine Forderung nur dann Sinn, wenn sie bereits jetzt rechtlich durchführbar ist?

Es geht um die Sinnhaftigkeit von dem, was auf dem Plakat steht! Und das macht nun mal keinen Sinn, weil man Deutsche nicht abschieben kann. Mit dem was für mich Sinn macht oder nicht, hat das nichts zu tun!

Ich verstehe Nationalsozialist als weitreichenderen Begriff, Oberbegriff, mit dem auch die Untergruppe Neonationalsozialisten gemeint sind.

Viele "verstehen" sofort was mit Nazi gemeint ist. Ist aber vom Begriff her eben falsch! Nicht mehr, nicht weniger...

Ist nichts anderes, als wenn auf Demos gegen Rechtsextremisten auf den Plakaten steht "Gegen Rechts". Auch immer ein schöner Aufhänger ... Denn die Mehrheit demonstriert ja gegen Rechtsextreme. OK, Manchen ist auch "Rechts" schon zu viel...

Menschen verstehen unter „AfDler töten.“ ohne die Wörter „Einige“/„Manche“ und „Alle“ verschiedene Dinge.

Und? Was hat das Verständnis Anderer nun damit zu tun, dass diese zwei Worte eben eine Verallgemeinerung sind? Es wird hier nichts eingegrenzt.

Zwei Worte da hin geklatscht und AfDler angeprangert.

Und wie du feststellen kannst, "empfinden" Manche ja nicht mal das, was das Gericht entschieden hat. Aber es ist nun mal keine Aufforderung, sondern eine Feststellung. Und man muss dann auch nicht mit "ich empfinde es aber so uns so" kommen.

Und ein Aufruf kann es ja eh nicht sein, dann würde das Verb im Imperativ am Anfang stehen... So habe ich es zumindest noch in der Schule gelernt. Hat sich das geändert?

Davewithoutcat  14.06.2024, 22:17
@Kessie1
Und das macht nun mal keinen Sinn, weil man Deutsche nicht abschieben kann.

Es ergibt immer noch keinen Sinn eine Forderung sinnlos zu nennen mit der Begründung, dass es rechtlich nicht geht. Denn weil es rechtlich nicht geht, also die Forderung nicht erfüllt ist, ist es eine Forderung.

Viele "verstehen" sofort was mit Nazi gemeint ist. Ist aber vom Begriff her eben falsch!

Es ist nicht „eben falsch“. „Nationalsozialist“ hat laut Duden die Bedeutung „Vertreter, Anhänger des Nationalsozialismus“. Alt- und Neonazis gehören zu den Nazis.

 Was hat das Verständnis Anderer nun damit zu tun, dass diese zwei Worte eben eine Verallgemeinerung sind?

Es hat etwas damit zu tun, da das Verständnis Anderer dazu führt, ob es als Verallgemeinerung wahrgenommen wird oder nicht. Es ist nicht objektiv eine Verallgemeinerung, weil nicht „Alle AfDler töten.“ geschrieben wurde, sondern „AfDler töten.“, was „Alle AfDler töten.“ und „Einige AfDler töten.“ bedeuten kann.