Ich bin konvertiert – kann man wieder Muslim werden?
Hallo und einen schönen Tag wünsche ich euch
Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass viele Muslime den Islam verlassen haben. Auch ich habe diesen Schritt gemacht und bin zum Christentum übergetreten. Viele, so wie ich, haben erkannt und glauben nun, dass Jesus die Wahrheit ist und dass er Gott ist.
In diesem Zusammenhang habe ich eine wichtige Frage:
Was ist eigentlich, wenn sich Menschen nach einer gewissen Zeit doch wieder für den Islam entscheiden möchten?
Ist es möglich, einfach zurückzukehren oder gibt es bestimmte Schritte, die man befolgen muss, um wieder Teil des Islam zu sein?
Ich freue mich auf Antworten und einen respektvollen Austausch.
4 Antworten
Man spricht das Glaubensbekenntnis und macht Tawbah für seinen Unglauben.
Es gibt keine zusätzlichen Extraschritte
Man kann nicht einfach zum Christentum übertreten. Für mich ein sicheres Zeichen das so etwas gar nicht passiert sein kann.
Warum sollte es nicht einfach möglich sein, in das Christentum einzutreten?
Das würdest du doch wißen wenn du es je versucht hättest.
Mit welchen Pfarrer hast du gesprochen, wie lang war dein Unterricht?
Natürlich geht das!
Die Umkehr (Tawba, im Islam ist ein zentrales Konzept der Reue und Rückkehr zu Gott
➡️Und gilt auch ausdrücklich für abgefallene Muslime (also Apostasie – ridda, ), wenn sie bereuen und zurückkehren wollen.
➡️ Im sunnitischen Islam ist der Weg der Rückkehr offen, sofern die Reue aufrichtig und ernsthaft ist.Hier die klassischen Bedingungen der Tawba, insbesondere im Fall von Apostasie:
➡️Bedingungen für eine gültige Umkehr (nach den vier sunnitischen Rechtsschulen):1. Reue aus innerer Überzeugung (nadam)- Die betroffene Person muss aufrichtig bereuen, den Islam verlassen oder verleugnet zu haben.
- Die Reue darf nicht aus äußerem Zwang erfolgen (z. B. Todesangst), sondern aus Einsicht und Überzeugung.
- Die Person muss alle Formen des Abfalls vom Glauben (kufr) aufgeben, also:
- keine Lästerungen mehr gegen den Islam oder den Propheten,
- kein öffentliches Leugnen von Glaubensgrundsätzen,
- keine Mitgliedschaft in Gruppen oder Ideologien, die dem Islam widersprechen.
- Die Umkehr muss mit dem klaren Entschluss einhergehen, zukünftig im Glauben zu bleiben.
- Die betroffene Person muss das Glaubensbekenntnis „lā ilāha illā Allāh, Muḥammadur rasūlullāh“ mit Überzeugung erneut sprechen.
- In vielen Rechtsschulen ist das Pflicht, damit der islamische Rechtsstatus wiederhergestellt ist.
- Innere Reue zeigen
- → Z. B. durch ehrliches Bittgebet (duʿā), Tränen, oder geistige Umkehr:
„Oh Allah, vergib mir mein Abweichen vom Weg. Ich kehre zu Dir zurück.“
- Waschung (Ghusl) oder Wudu (rituelle Reinheit)
- Vor der Wiederaufnahme religiöser Pflichten (z. B. Gebet). Manche Gelehrten empfehlen eine vollständige Ganzkörperwaschung (ghusl), symbolisch für einen Neuanfang.
- Schahāda erneuern (öffentlich oder privat)
„Ashhadu an lā ilāha illā Allāh wa ashhadu anna Muḥammadan rasūl Allāh“
(Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und dass Muhammad sein Gesandter ist.)
- Pflichten wieder aufnehmen
- Gebet (ṣalāt) regelmäßig wieder einführen.
- Falls Zakat, Fasten, Hajj usw. in der Zwischenzeit versäumt wurden, sollten sie – je nach Möglichkeit – nachgeholt oder bereut werden.
- Beziehung zu Allah stärken
- Qur’an lesen, Dhikr, Gemeinschaft mit anderen Gläubigen suchen.
- Sich ggf. von schädlichen Einflüssen oder Ideologien distanzieren, die zum Abfall geführt haben.
- Niemand kann die Aufrichtigkeit außer Allah beurteilen.
➡️In klassischen Rechtsschulen war die Rückkehr für Abgefallene mit Einschränkungen verbunden, z. B. bezüglich Eheschließung oder politischem Einfluss aber spirituell ist Umkehr immer offen.
Ja, einfach vom Unglauben abkommen und das Glaubensbekenntnis aussprechen, fertig
Zeugen sind nicht nötig, das würde nämlich eventuell zu Zeitverzögerungen führen, was wiederum heißt, man bleibt länger auf dem Unglauben.