Wa 'alaykum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh
Bei der Tawbah gibt es drei Bedingungen gegenüber Allah und eine vierte gegenüber Menschen, falls Rechte verletzt wurden:
1. Man unterlässt die Sünde
2. Man bereut, was man getan hat
3. Man hat die Absicht, nicht erneut zu dieser Sünde zurückzukehren
4. Man bittet demjenigem um Entschuldigung, dem man geschädigt hat
Selbst wenn man irgendwann wieder zu derselben Sünde zurückkehrt, ist deine Tawbah dennoch gültig, wenn du die aufrichtige Absicht hattest, dich davon fernzuhalten (Punkt 3).
Wenn du eine Person, der du Unrecht angetan hast, nicht erreichen kannst (Kontaktabbruch, Weggezogen, Verstorben etc.) dann bitte Allah um Vergebung und mach Du'a für diese Person. Wenn eine Person dir nicht verzeihen sollte, dann hast du deine Pflicht getan, indem du sie um Vergebung gebeten hast. Wenn du einer Person etwas schuldest, es ihr aber nicht geben kannst, dann spende die entsprechende Summe in ihrem Namen als Sadaqah (Punkt 4).
Allah liebt es zu vergeben, er ist der Allerbarmer, der Barmherzige, der Reueannehmende.
Du musst also keine expliziten rituellen Praktiken ausüben, um Tawbah zu machen. Sei dir auch bewusst, dass kleine Taten, die du wahrscheinlich mehrmals am Tag machst, deine kleinen Sünden auslöschen. Wenn du im Gebet in die Verbeugung oder Niederwerfung gehst, fallen Sünden von dir ab. Wenn du die Gebetswaschung nimmst, fallen Sünden von dir ab. Wenn du Bismillah und Alhamdulillah vor und nach dem Trinken/Essen sagst, fallen Sünden von dir ab.
Bemühe dich also in den Pflichten des Islams standhaft zu bleiben, versuche nicht zur Sünde zurückzukehren und zweifel niemals an Allahs Barmherzigkeit.
„Sag: O meine Diener, die sich gegen sich selbst vergangen haben! Verzweifelt nicht an der Barmherzigkeit Allahs. Gewiss, Allah vergibt alle Sünden. Er ist ja der Allvergebende, der Barmherzige.“ (Sure 39, Vers 53)
Und Allah weiß es am besten.