Ich kann nur über die Ummah in Deutschland reden.

Hier macht es mich traurig, dass unsere Jugend, den Islam im Namen Allahs so schelcht repräsentieren, dass ich es den Unwissenden gar nicht übelnehmen kann, negativ voreingenommen zu sein. Hiermit meine ich vor allem die sogenannten Talahons, die fünf mal pro Satz bei Allah schwören.

Ansonsten finde ich es traurig, dass hier wenig Zusammenhalt herrscht.

Am allertraurigsten macht es mich jedoch, wie viele Neuerungen und Änderungen in die Religion eingebracht werden.

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Nein, es gibt weitere Tiere, die man nicht als Haustiere halten darf.

Dazu gehören die Tiere, wo der Prophet ﷺ befohlen, diese zu töten. Das wären zB Ratten, Skorpione, Schlangen und al-Wazagh.

Ob es abgesehen von den zu tötenden Tieren weitere gibt, die man nicht halten darf, weiß ich nicht.

Allgemein gilt: Du musst sie gut behandeln und sie dürfen nicht Unrein sein.

Und Allah weiß es am besten

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Wenn der Heatspreader kühl bleibt dann muss ein Fehler bei der Wärmeübertragen vorliegen. Es kann sein, dass bei der letzten Montage die Backplate eventuell nicht mehr plan anliegt, oder der Heatspreader des Kühlers nicht plan auf der Spreadermaske der CPU aufliegt. Außerdem muss der Anpressdruck aller vier Schrauben gleichmäßig und genügend hoch sein. Es kann auch sein dass die Schrauben im Retention-Modul nach mehrmaligem Ein- und Ausbauen durchdrehen.

Die Optik der Verteilung der Wärmeleitpaste sagt hier nicht leider nicht viel aus, denn sie kann auch bei einem schlecht montieren Kühler gut verteilt aussehen.

Versuch es sonst nochmal mit einem anderen Kühler und guck, ob du da der Heatspreader unten ebenfalls kühl bleibt.

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Das Tragen von Ketten ist dem Mann untersagt, da dies eine Sache der Frauen ist. Das gleiche gilt für Dinge wie Armbänder und Ohrringe.

Gegenstände, die für eine Person speziell sündhaft sein könnten, sollte man nicht an sich tragen, während man betet.

Ich denke mal, dass du auf den Hadith hinaus willst, in dem es sinngemäß heisst, dass man keine Bilder von Lebewesen aufhängen darf. Hier geh ich davon aus, dass das Symbol auf der Kette nur ein Umriss des Tieres ist, wo also kein detailliertes Gesicht oder Sonstiges zu erkennen ist. Normalerweise ist dies dann kein Problem. Aber es ist dennoch sicherer, soetwas von seinem Gebetsplatz zu entfernen. Vor allem wenn man die Möglichkeit hat, sich seinen Gebetsplatz selbst auszusuchen.

Aber wichtiger sind die oben genannten Aspekte.

Möge Allah dich segnen und mit Gutem belohnen, Allahumma amin.

Und Allah weiß es am besten.

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Ich konnte auf der Anleitung und Produktbeschreibung vom Spartan 5 Max ARGB und dem entsprechenden Lüfter Fluctus 120 PWM ARGB nichts dazu finden.

Ich gehe mal davon aus, dass einfach ein kleiner Fehler im RGB-Code vorliegt, sodass eine einzelne LED nach dem Herunterfahren immernoch schwach rot leuchtet. Anderenfalls könnte es auch am ARGB Anschluss des Mainboards selbst liegen, das bezweifle ich aber.

Sonst kannst du das auch dem Kundensupport schildern, vielleicht können die dir genaueres erzählen.

Wie du vorhin schon erwähnt hast, kannst du im BIOS des Mainboards einstellen, dass die LEDs nach dem Herunterfahren des PCs nicht mehr leuchten. Diese Einstellung nennt sich ErP und lässt sich im Advanced Mode der BIOS Einstellungen finden.

Hier ein Video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=rfRlIH5Obrc

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Ich persönlich kann dir von Anasheed nur abraten. Ich hatte die damals als Ersatz für Musik genutzt, jedoch hatten sie am Ende genau denselben Einfluss wie die Musik auf mich. Höre am besten nur den Qur'an.

Ich liebe die Rezitation von Muhammad al-Luhaydan.

Zum lernen empfehle ich dir aber Sheikh Muhammad Siddiq al-Minshawi, Sheikh Abdul Basit 'Abd us-Samad und Sheikh Mahmoud Khalil Al-Hussary

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Wa 'alaykum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh edle Schwester

Nein, das ist haram. Du darfst keinen Kontakt zu Jungs/Männern haben, egal wie rein eure Absichten sind. Denn dies öffnet die ersten Türen zur Zina, und Zina ist nicht nur der Beischlaf sondern viele viele kleinere Dinge davor.

Selbst wenn ihr sicherstellen könntet, dass niemand auf komische Gedanken kommt, ist es weiterhin für eine Frau haram Kontakt zu anderen Männern zu haben die nicht zu ihren Maharim gehören.

Und Allah weiß es am besten

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Die meisten Gelehrten sagen, dass die Beschneidung eine Pflicht ist. Einige sagen, es ist "nur" eine Sunnah.

Widerum sagen welche, dass die Weisheit dahinter ist, dass man den Urin besser entfernen kann. So sagen sie, dass es nicht nötig sei, die Vorhaut zu entfernen, wenn man sicherstellen kann, dass man sich dort so genügend reinigt, dass dort keine Urin Rückstände verbleiben.

Was jedoch feststeht: Es ist keine Bedingung, um den Islam zu akzeptieren.

Sehr viele von den Gelehrten, die die Beschneidung verpflichten, sagen sogar, dass es für einen Konvertiten nicht mehr verpflichtend ist.

Und Allah weiß es am besten.

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Alles, was die Wangenknochen und den Kinn umfasst, gehört zum Bart.

Was am Hals wächst oder zB unter den Augen wächst, zählt nicht zum Bart und darf entfernt werden.

Der Bart darf sowohl seitlich als auch in der Länge erst dann gekürzt werden, wenn es dort länger als eine Handbreite ist. Keiner der vier Rechtsgelehrten verbietet dieses, denn es gehörte zu den Praktiken von Sahabis wie ibn Umar, Abu Hurayra und ibn Abbas etc. Und dies nicht nur während Hajj und Umrah sondern allgemein.

Man darf den Bart nicht auf eine Länge kürzen, sodass er kürzer als eine Handbreite wird.

Lasst uns aber dem besten Vorbild ﷺ folgen, er hatte den Bart bis zur Brust.

Und Allah weiß es am besten.

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Es gibt bei verschiedenen Produkten, die vom Schwein stammen, Meinungsunterschiede über das Verzehrverbot.

So erlauben einige Gelehrte den Konsum von Gelantine, die vom Schwein gewonnen wird, da es sich chemisch um eine ganz andere Zusammensetzung handelt, bei der das Molekül an sich nicht spirituell Unrein ist. Ich persönlich würde dennoch von Gelantine abraten.

Allgemein gilt:
1. Unwissenheit schützt vor Sünde
2. Produkte vom Schwein zu konsumieren ist verboten, außer im äußersten Notfall (absolute Hungersnot ohne alternative Nahrung)

Das heißt, nur weil man darüber nicht Bescheid wusste, heisst es nicht das es für einen erlaubt ist. Es heisst lediglich, dass man dafür nicht belangt werden kann. Verboten bleibt es dennoch. Sobald man dann über die Sache Bescheid weiss, so ist es ab dem Zeitpunkt eine Angelegenheit, für die man belangt werden kann.

Muslime sollten sich aber im Allgemeinen bemühen, Wissen zu erlangen. Man muss nicht übertreiben und wirklich bei jedem Produkt auf die Inhalteliste schauen, aber man sollte sich über diese Angelegenheit belehren lassen.

Und Allah weiß es am besten.

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Es kommt ganz darauf an, was du unter "streng" verstehst. Meiner Meinung nach wären die Rechtsschulen von Imam Ash-Shafi'i und Imam Abu Hanifah die strengeren. So kann man Laut der Rechtschule von Imam Ahmad ibn Hanbal eine Rak'ah für Salat al-Witr verrichten, wobei andere Rechtsschulen drei Rak'at erfordern. Oder auch das bekannte Thema "Ist mein Wudu' gebrochen, wenn ich eine Frau berühre" wird bei Imam ash-Shafi'i viel strenger behandelt.

Wichtig ist: Jeder der vier Imame sagte sinngemäßt "Jeder authentische Hadith ist meine Madhhab" auch wenn der Hadith sie zu Lebzeiten nicht erreicht hat.

Möge Allah zufrieden mit ihnen sein

Und Allah weiß es am besten.

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Sheikh ibn al-'Uthaymin sagt hierzu, dass es eine Sünde ist, ein leises Gebet laut zu verrichten, wenn man weiß, dass dieses Gebet leise verrichtet wird, da man sich hierbei entgegen der Sunnah aufstellt.

Wenn man ein leises Gebet laut verrichtet hat, weil man über die Sache nicht Bescheid wusste, so ist es kein Problem, bis zu dem Zeitpunkt, an dem man darüber belehrt wird.

Leise heißt: So, dass man sich selbst hören kann, und nicht lauter als das. Je nach Rechtsschule reicht es, Lippen und Zunge zu bewegen, ohne dass man sich selbst hören kann. Einige Gelehrte sagen jedoch, dass man Lippen und Zunge bewegt und man sich selbst hören soll.

Und Allah weiß es am besten.

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Im Allgemeinen sollen sich Muslime von den Wahlen fernhalten. So hat Sheikh al-Albani dieses komplett verboten, wohingegen beispielsweise Sheikh ibn al-'Uthaymin dieses bei Angelegenheiten erlaubt hat, wo es brenzlig für die Muslime wird (existenzielle Bedrohung), sodass man das geringere Übel wählen darf.

Und Allah weiß es am besten.

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As-Salamu 'alaykum wa Rahmatullahi wa Barakatuh

Der Prophet ﷺ hat dazu Aufgerufen, folgendes Bittgebet zu sprechen: Allāhumma aʿinni ʿalā dhikrika wa shukrika wa ḥusni ʿibādatik.

Jedoch gibt es hierüber eine Meinungsverschiedenheit, ob man diese Du'a nach dem Gebet, oder doch während des Gebetes spricht.

Demnach gibt es also einen Meinungsunterschied, ob das Bittgebet nach dem Pflichtgebet eine Sunnah ist, oder nicht. Eine Bid'ah ist das nicht. Aber man sollte es Allahu A'lam nicht nach jedem Gebet machen.

Du solltest aber nicht deine Hände dabei heben. Es gibt Sachen, die allgemein überliefert werden, wie das Heben der Hände bei der Du'a, die jedoch nicht auf jede Situation zutreffen. Das heißt, beim Du'a nach dem Gebet hebst du deine Hände nicht.

Was du sonst noch auf jeden Fall tun solltest:

  1. Allāhumma anta al-salāmu wa minka al-salāmu, tabārakta yā dhā al-jalāli wa al-ikrām.
  2. 33x Subhanallah, 33x Alhamdulillah, 33x Allahu Akbar
  3. Lā ilāha illallāhu waḥdahu lā sharīka lahu, lahu al-mulku wa lahu al-ḥamdu, wa huwa ʿalā kulli shayʾin qadīr.
  4. Ayat al-Kursi (Oder zB die Schutzsuren, ist dir Überlassen)

Eine genaue Reihenfolge gibt es jedoch nicht.

Mach auf jeden Fall den Dhikr in den 4 unteren Punkten. Wenn du Du'a machen willst, dann den der oben steht.

Und Allah weiß es besten.

Barakallahu feek wa Jazakallahu khayran

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Im Islam ist es verboten, dass eine muslimische Frau einen andersgläubigen Mann heiratet. Das heißt, dass eure Ehe ungültig wäre und dein Freund/Mann dir verboten bleibt. Demnach ist jeder Blickkontakt, jede Berührung und jeder Beischlaf verboten und gilt als Zina (Unzucht).

Theoretisch müsste er also Konvertieren. Wenn er jedoch nicht aus eigener Überzeugung konvertiert, sondern nur mit der Absicht dich zu heiraten, so ist seine Konvertierung logischerweise nicht aufrichtig und ungültig.

Falls er aufrichtig konvertieren sollte, so müsst ihr beide Tawbah (bereuen) für eure Sünden der Beziehung machen (wenn ihr euch Beischlaf geleistet haben solltet).

Eine Religion ist kein Kleidungsstück, welches man wechselt und umtauscht, um seinem Partner besser zu gefallen. Bleibe Muslimah, wenn dies deine Überzeugung ist. Eure Ehe wäre zwar religiös gesehen nicht halal sondern verboten und ungültig, aber das ist keine Sache, die dich zu einer Ungläubigen macht. Du bleibst weiterhin Muslimah.

Das kleinere Übel wäre also:
Statt dass man den Islam verlässt, ist es besser eine ungültige Ehe einzugehen, weil dieses einen nicht zum Ungläubigen macht.

Ich rede die Sünde nicht klein

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