Ist die Beschneidung Pflicht im Islam?
4 Antworten
Die meisten Gelehrten sagen, dass die Beschneidung eine Pflicht ist. Einige sagen, es ist "nur" eine Sunnah.
Widerum sagen welche, dass die Weisheit dahinter ist, dass man den Urin besser entfernen kann. So sagen sie, dass es nicht nötig sei, die Vorhaut zu entfernen, wenn man sicherstellen kann, dass man sich dort so genügend reinigt, dass dort keine Urin Rückstände verbleiben.
Was jedoch feststeht: Es ist keine Bedingung, um den Islam zu akzeptieren.
Sehr viele von den Gelehrten, die die Beschneidung verpflichten, sagen sogar, dass es für einen Konvertiten nicht mehr verpflichtend ist.
Und Allah weiß es am besten.
Es ist so, dass es im Koran nicht explizit verlangt wird, aber die meisten dies leider (!!!) machen. Der soziale, familiäre Druck ist leider auch immer vorhanden, das heißt, dass die Eltern und das Umfeld es als selbstverständlich ansehen. Allerdings ist das Beschneidungsalter unterschiedlich in muslimischen Ländern. Es wäre besser wenn man die Jungen selber entscheiden lässt, denn es ist und bleibt ja eine Operation! Ich bin gegen eine Beschneidung aus kulturellen oder religiösen Gründen.
Ja. Wobei sie keine Bedingung dafür ist, ein Muslim zu sein. Und wenn Erwachsene zum Islam konvertieren und Angst vor dem Eingriff haben, müssen sie es nicht tun. Siehe hier. Zudem:
Die islamischen Rechtsschulen (Madhhab) und ihre diesbezügliche Auffassung:
Im sunnitischen Islam:
Die Hanafiten und Malikiten sehen die Entfernung der Vorhaut des Mannes als einen über das Pflichtmaß hinausgehenden Akt der Gottesverehrung an, mit der Begründung, dass es eine Sunna ist.
Die Schāfiʿiten und Hanbaliten sehen in der Beschneidung eine absolute religiöse Pflicht (Fard).
Im schiitischen Islam:
Die Schiiten betrachten die Beschneidung ebenfalls als eine religiöse Pflicht (wāǧib; farḍ).
Des Weiteren wird dieser Brauch bei folgenden religiösen Minderheiten durchgeführt: Aleviten, Jesiden und Drusen.[1][2]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Chitan#Rechtslage_im_Islam
Die Zirkumzision gehört zur Fitra:
5891 - ... Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Zur Fiṭra824 gehören fünf Dinge: Die Beschneidung,825 das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“
Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 441-442)
Ja, ist es. Es sei denn, man konvertiert zum Islam, dann ist es zwar nicht verpflichtend, aber trotzdem empfehlenswert und erwünscht, dies zu tun