Wusstet ihr, dass die Beschneidung der Frau im Islam eine Sunnah ist?

Ja 53%
Nein 47%

19 Stimmen

12 Antworten

Nein

Das ist eine Genitalverstümmelung und in Deutschland verboten.


BelfastChild 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 12:11

Bei denen wird "nur" ein kleiner Teil der Klitoris entfernt.

2desmond  18.08.2024, 23:25
@BelfastChild

Es geht bis zu: Alles wegschneiden und zunähen, bis ein nur kleines Loch über bleibt zum Urinieren (Stage IV).

Abartige, verwerfliche, strafbewehrte Praxis!


KralAbi503  01.11.2024, 21:10

Rassistische Menschen überall 🙄

Whoknowsabout  04.04.2025, 21:23
@KralAbi503

Glauben sie nicht. Das ist offensichtlich überspitzt. Ich glaube nicht, dass Du persönlich an Frauen rumschnippelst. Aber gerne noch mal an Dein geistiges Niveau angepasst:

Das hat nichts mit Rassissmus zu tun. Frauen verstümmeln ist unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit schlimm

Ja, wusste ich.

In einem sahih Hadith hat Mohammed selbst gesagt, man solle schneiden, aber nicht zu viel.


Ana1970  11.08.2024, 01:16

Immer wenn ich denke, der Typ hatte sie nicht alle, lese ich mehr darüber.....

Nein

Mich hat vorhin noch eine Christin belehrt dass Islam und Feminismus sehr gut zusammen geht??

Habe sie mit einigen Auszügen aus dem Islamrecht konfrontiert und sie ist nicht darauf eingegangen sondern ist mit dem üblichen Rechts und Rassismus BS angekommen.

Sie kann in diesem Fall sicher auch der Beschneidung etwas feministischen abgewinnen.

Warum gibt es diese magische Verbindung zwischen Feminismus und Migrationsromantik?

Ja
die Beschneidung der Frau im Islam eine Sunnah ist

Ich kenne diese Aussagen.

Vor allen dieser Islam-Prediger Abul Baraa, ist ein teuflischer Verführer junger Menschen.

Er radikalisiert junge Muslime, so das sie terroristische Attentate planen und ausführen wollen. So geschehen jetzt in Wien.

Zum Glück, wird er vom Bundesverfassungsschutz beobachtet.

Beschneidung der Frau

Seit September 2013 wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

LG