Darf man als Muslim alle Tiere außer Hunde als Haustiere haben?
2 Antworten
Nein, es gibt weitere Tiere, die man nicht als Haustiere halten darf.
Dazu gehören die Tiere, wo der Prophet ﷺ befohlen, diese zu töten. Das wären zB Ratten, Skorpione, Schlangen und al-Wazagh.
Ob es abgesehen von den zu tötenden Tieren weitere gibt, die man nicht halten darf, weiß ich nicht.
Allgemein gilt: Du musst sie gut behandeln und sie dürfen nicht Unrein sein.
Und Allah weiß es am besten
Soweit mein Wissen reicht ist mit al-Wazagh ein Tier gemeint, was klein ist und ein nachtaktives Reptil ist, das an Wänden lebt, sich schnell bewegt und Laute von sich gibt. Das trifft am ehesten auf das Hausgecko zu und nicht auf Eidechsen, aber Allahu A'lam. Ich bin der arabischen Sprache leider nicht mächtig. So hatte es mir ein Sheikh mal erklärt
Die Grundlage beim Erwerben von Tieren und ihrer Züchtung ist die Erlaubnis, so ist das Erwerben und Züchten eines Haustiers eine erlaubte Angelegenheit im Islam, gegen die es keinen Einwand gibt, außer dem, was der Beweis spezifiziert hat. Es ist nicht erlaubt, das Tier zu erwerben, wenn es ein Hund ist, denn der Islam hat das Erwerben des Hundes verboten, außer dem Wachhund und dem Jagdhund. Und er - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund befindet." Ebenso ist das Erwerben des Schweins wegen seiner Unreinheit verboten, und das Erwerben des Schweins ist absolut verboten. Und ebenso das normalerweise raubende Tier. Es gibt fünf Schädlinge (fawāsiq), die getötet werden sollen: die Schlange, der schwarz-weiße Rabe, die Maus, der wilde Hund und der Milan. Es ist verboten, eines der fünf Schädlinge (fawāsiq) zum Zweck des Erwerbs zu halten. Was getötet werden muss, darf nicht gehalten werden.
Zu den Bedingungen und Regelungen der Tierzüchtung gehört, in dieser Angelegenheit nicht zu übertreiben bis zum tadelnswerten Übermaß, und die Güte zum Tier. Wenn also der Muslim ein Tier erwirbt, ist es für ihn verpflichtend, gütig zu ihm zu sein mit Nahrung und Trank, und ihm keinen Schaden und Leid zuzufügen durch das Spielen mit ihm, oder es als Zielscheibe zu nehmen, oder für Kämpfe, oder es Hitze oder Kälte auszusetzen. [1, 2]
[1] IslamWeb, Fatwa Nr. 141038
Geckos auch? Fallen Geckos auch unter Eidechsen?