Ist Wählen als Muslim erlaubt?
Also Landtagswahl, Bundestagswahl etc.
4 Antworten
Es geht, nur damit wir das vorab wissen, nicht um die Frage, ob das legitim ist oder nicht. Und es geht auch nicht um die Frage der Systeme, die dem Islam konträr stehen, die mit dem Islam im Konflikt stehen, die nicht zu vereinbaren sind mit dem Islam. Das sind nicht die Fragen. Das heißt, es geht hier um eine ganz explizite Frage und einen ganz expliziten Sachverhalt, und zwar die Beteiligung des Muslims bei Wahlen in nicht-islamischen Ländern Systemen.
Es geht hier unter anderem um den tatsächlichen beteiligten Muslimen und unter anderem aber auch um die Ahlul-ilm, die Gelehrten und die Masha'ikh, die der Auffassung sind, dass es unter Umständen für den Muslim legitim ist. Manche sagen, so sei es verpflichtend. Es geht um die Bewertung und Zustandsermittlung dieser Person.
Diese Frage betrifft zwei Gruppen. Einmal die Leute, die direkt davon betroffen sind, und zum anderen die Allgemeinheit. Um dieses Thema zu bearbeiten, müssen wir von Sachverhalt zu Sachverhalt springen, verschiedene Prinzipien erwähnen, Begriffserläuterungen vornehmen, Meinungsverschiedenheiten erwähnen, Hintergründe und die Ursachen der Aussagen erforschen. Anmerkung: Dies jedoch in der verlinkten Quellenangabe.
Die Beteiligung an Wahlen ist nicht immer Unglauben (Kufr). Das Wählen als solches ist eine undefinierte Handlung in den Texten des Korans und der Sunnah und wird als eine neutrale Handlung betrachtet. Damit das Wählen in einer bestimmten Konstellation Unglauben sein soll, muss eine Man'at oder Illa (ein Charakteristikum oder eine Ursache des Urteils) des Unglauben vorhanden sein.
Mögliche Charakteristiken des Unglauben beim Wählen sind:
- Man wählt jemanden, der die absolute Souveränität bekommen soll und dem man uneingeschränkt die Legislative überlassen möchte.
- Man bevorzugt die nicht-islamischen Herrschaftsformen und Systeme.
- Man ist zufrieden damit und findet darin Gefallen.
- Die aktive Beteiligung bei der Legislative, die dem Islam widerspricht.
- Das Fördern und Unterstützen der Legislative, ohne aktiv beteiligt zu sein.
- Zufrieden damit zu sein und es zu billigen und zu akzeptieren.
Wenn ein Muslim jedoch aus Umständen teilnimmt, um beispielsweise den Antritt eines schlimmeren Übels zu verhindern, und sich nicht mit den genannten Punkten des Unglauben identifiziert, sie sogar ablehnt, dann ist der Takfir in diesem Fall ein Fehler in der Methodik. Es ist möglich, das Wählen von diesen Charakteristiken des Unglauben zu trennen.
Es gibt zwei Wege, um den Unglauben in einer solchen Situation abzusprechen:
- Der Tahqiq al-Manat, bei dem festgestellt wird, dass die Charakteristiken des Unglaubens nicht gegeben sind.
- Indem die Situation als eine Art des Ikrah (Zwang) bzw. der Darurah (Notlage) definiert wird.
Einige Gelehrte haben die Darura (Notlage) mit dem Ikrah (Zwang) gleichgesetzt. Dies erlaubt unter bestimmten Umständen Handlungen, die sonst verboten wären, um einen größeren Schaden abzuwehren oder die unabdingbaren Interessen der Sharia zu schützen. [1]
Man wählt das kleinere Übel, um Schaden für die Muslime zu verringern.
In Deutschland ist das meistens die SPD.
Nicht wählen sollte man Die LINKE, Die AfD, die CDU und andere ähnliche.
Im Allgemeinen sollen sich Muslime von den Wahlen fernhalten. So hat Sheikh al-Albani dieses komplett verboten, wohingegen beispielsweise Sheikh ibn al-'Uthaymin dieses bei Angelegenheiten erlaubt hat, wo es brenzlig für die Muslime wird (existenzielle Bedrohung), sodass man das geringere Übel wählen darf.
Und Allah weiß es am besten.
Klaro, ist nicht haram.