Freund wurde wegen Zwangsprostitution verurteilt (fiktiver Fall)

1 Antwort

Wie würdet ihr damit umgehen?

Ich würde meinem Freund raten, Revision gegen das Urteil einzulegen, da keine Prostitution vorliegt.

Prostitution ist nur die wiederholte Vornahme von sexuellen Handlungen mit verschiedenen Partnern gegen Entgelt. Beim vorliegenden Fall gibt es aber nur einen Partner (meinen Freund).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Physiker97 
Beitragsersteller
 02.07.2025, 22:20

Es gibt tatsächlich ein Urteil des BGH, welches von verschiedenen Partnern spricht, allerdings stellt sich mir die Frage, ob dieses nicht überholt ist. Der Fischer-Strafrechtskommentar spricht von meist(!) mehreren Partnern.

VaryNia  02.07.2025, 23:00
@Physiker97

Also, ich hatte für meine Antwort jetzt nur im MüKo und Lackner nachgeschaut und die beiden sprechen von mehreren Partnern. Wenn der Fischer aber extra von meist mehreren Partner spricht, wird das schon seinen Grund haben.

Ich habe jetzt nochmal nach möglichst aktueller Rechtsprechung geschaut und das neuste Urteil vom BGH, das den Begriff erwähnt, ist aus dem Jahr 2000. Ich würde mal annehmen, dass sich an der Rechtsprechung nichts geändert hat, will es aber auch nicht ausschließen.