Logopädin Kleinigkeit zum Geburtstag schenken?

Hallo ihr,

meine alte Logopädin hat jetzt bald Geburtstag und ich würde ihr gerne eine Kleinigkeit schenken.

Ich war bis Ende September 2020 bei ihr in logopädischer Behandlung und wir haben immer noch Kontakt, was dann so aussieht, dass ich sie in der Praxis anrufen darf (wir dann also ab und zu mal telefonieren, wenn es gerade passt) und ich sie auch in der Praxis besuchen kommen darf. Diese Besuche sind ca. 1-3 Mal im Jahr und dann für ne viertel Stunde. Das sieht dann so aus, dass ich sie vorher anrufe und wir dann was ausmachen, was dann wie gesagt meist ne viertel Stunde ist, so wie es ihr gerade passt. Meist hat sie halt mal Luft zwischen zwei Stunden.

Wir verstehen uns echt gut und der Kontakt ist auch von beiden Seiten gewollt. Sie freut sich, wenn ich komme und anrufe.

Ich schätze es insgesamt sehr wert, dass wir noch so den Kontakt haben und das mit diesen Besuchen seit (dieses Jahr Ende September drei Jahren) immer noch klappt. Sie könnte ja anstatt mir die Zeit zu geben auch in diesen 15 Minuten, die sie mir gibt Patientenberichte weitertippen oder so, aber stattdessen gibt sie mir diese 15 Minuten, die sie eben auch für was anderes in Zusammenhang mit der Arbeit nutzen könnte.

Jetzt hat sie wie gesagt bald Geburtstag und ich würde ihr irgendwie gerne etwas schenken - einfach eine Kleinigkeit. Ich hatte vielleicht an eine selbstgebastelte Geburtstagskarte gedacht, weil ich gerne kreativ bin und auch so Dankeskarten und Umschläge mit Aquarelleart selbstgebastelt habe. Die sind auch immer gut angekommen.

Ich denke nicht, dass das irgendwie zu eng wäre, ihr zum Geburtstag eine Kleinigkeit, eben eine selbstgemachte Karte zu schenken, weil wir uns jetzt ja auch schon länger kennen, aber bin mir trotzdem irgendwie etwas unsicher diesbezüglich.

Was meint ihr dazu?

Danke schonmal im Voraus

Arbeit, Beruf, Therapie, basteln, Freundschaft, Geschenk, Kreativität, Sprache, Geburtstag, Behandlung, Arbeitsrecht, Rechte, Geburtstagsgeschenk, Geschenkideen, Geschenkkarte, Kontakt, Kreative Ideen, Logopädie, Praxis, Sprache lernen, Sprachentwicklung, Sprachtherapie, Besuch, Berufsalltag, Geburtstagskarte, Kleinigkeit, logopädische Behandlung
Songs covern – was ist jetzt wirklich erlaubt?

Hey, also hab jetzt auch schon dazu gegoogelt, allerdings widerspricht Google sich da auch oft selber…
Ich hatte halt die Idee auf YouTube Cover-Videos von Songs zu machen die ich einfach mag, nur war ich mir nicht sicher ob man das einfach so darf.

Einerseits steht in Google, dass man das einfach machen und auf YouTube hochladen darf und keine Lizenz/Genehmigung vom Künstler braucht, aber andererseits steht dann wo anders, dass man was zahlen muss um das zu machen oder die Genehmigung vom Künstler braucht.

Was stimmt jetzt? Will halt auch nicht bei jedem Künstler nachfragen müssen ob ich seinen/ihren Song covern darf, weil die 1. wahrscheinlich nicht antworten (den Kommentar nicht sehen) und 2. das ja auch irgendwie blöd ist immer wieder fragen zu müssen.

Also falls sich da jemand auskennt oder sogar selbst Cover-Videos auf YouTube macht, wäre ich sehr dankbar für eine Antwort die mir da weiterhelfen kann, also was man alles so beachten muss.

Ach ja und hab auch gelesen, das man neue Songs erst noch einer bestimmten Zeit covern darf, damit verhindert wird, dass man auf dieser Welle mit schwimmt… wie lange muss man da warten (Wochen, Monate, Jahre?) wenn ein Song gerade erst raus gekommen ist bis man ihn Covern darf?

Sry das der Text so lang geworden ist, hätte ich vermutlich auch kürzer schreiben können aber yay 😅

Musik, Song, Songtext, YouTube, Pop, Lied, singen, Hip-Hop, Rap, Cover, Recht, Rechte, Sänger, Lizenz, Sängerin, Songwriter, Coverversion, Coversongs, YouTube-Kanal, wincent weiss
Mietminderung möglich?

Hallo erstmal,

ich habe folgendes Problem, bei dem mir vielleicht jemand helfen kann der sich gut auskennt.

Ich hatte Anfang des Jahres ein Wasserschaden in der Wohnung durch eine falsch angebrachte Leitung. Demnach nicht eigenverschuldet.

Der Vermieter war natürlich sofort hinterher den zu beheben und hat dabei meine Wand halb aufgeschnitten da der Schaden hinter der Wand war,also wirklich mindestens 1m x 1m (Handwerker musste durch das Loch passen).

Als das grundsätzliche Problem der Leitung behoben war, fiel wohl für den Vermieter bzw Hausmeister die Notwendigkeit weg.

Bis das Trocknungsgerät angeschlossen wurde sind musste ich erstmal 2 Wochen warten bis mir überhaupt mein Termin mitgeteilt wurde. Dann nochmal 1 Woche darauf warten und 2 Wochen mussten die Geräte laufen.

Dann nach weiterem warten wurden diese dann abgeholt und jemand hat den tatsächlichen Schaden aufgenommen. Dieser Herr stellte auch im Beisein des Vermieters fest, dass sich durch die Feuchtigkeit und anschließende Wärme Ungeziefer ausgebreitet haben ( Silberfische, fliegen, Motten etc.).

Das der Schaden aufgenommen wurde und dies festgestellt wurde war nun erneut vor 2 Wochen und es wurde gesagt man würde sich nochmal bei mir melden bezüglich des Termins zur Reparatur der Wand aus der eben diese Ungeziefer kommen. Ich habe bisher aber nicht mal einen Termin mitgeteilt bekommen ( vom Hausmeister).

Das „Loch“ bzw. die halb aufstehende Wand ist nur mit Klebeband und Müllbeutel zugeklebt wurden, dementsprechend kann man sich vorstellen dass die Insekten nicht unbedingt dahinter bleiben und ich kann mittlerweile pro Tag mehrere große fliegen sowieso Motten beseitigen die in meiner Küche sind…das kann ja nicht angehen.

Daher wollte ich meinem Vermieter heute schreiben und wollte fragen ob jemand weiß, ob ich in diesem Fall mit einer mietminderung drohen kann, damit endlich mal etwas passiert.

Das ganze geht eben schon 3 Monate und ich kann aufgrund dessen in der Wohnung auch nicht waschen weil sie diese abbauen mussten.

kann man sonst verlangen, selber jemanden zu beauftragen und die Rechnung zu übersenden?
Im Internet finde ich leider ziemlich unterschiedliche Informationen darüber oder eben keine die auf meine Situation zutreffen

vielen dank schon mal.

Wohnung, Mietminderung, Rechte, Wasserschaden
Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)

So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):

Sabine Jahn

Musterstraße 40

 01234 Köln

 Telefon: 01234/56789

 E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Eva Witte

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

Musterstadt, 15.06.2020

Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift

 

Sehr geehrte Frau und Herr ...,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

 Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?) 

Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.

Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten. 

An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.

Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

 Kontoinhaber: ....

 IBAN: ...

 Mit freundlichen Grüßen,

 Unterschrift

Kündigung, Wohnrecht, Mieter, Vermieter, Rechte, Vertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, WG, WG-Zimmer
jeden samstag arbeiten ausbildung?

zuerst einmal ich bin 18 Jahre alt und mache meine Ausbildung im Einzelhandel in einem motorradbekleidungs fachgeschäft und das seit dem 1.8.22.

Öffungzeiten sind jeden wochentag von 10-19 und samstag 10-18.

Meine frage ist jetzt ob es wirklich legitim ist, dass:

  1. ich nie samstags frei habe, wirklich nie.
  2. mein Ausbilder seit Wochen nicht da ist und niemand ausbildungsberechtigt ist.
  3. ich jeden Tag 8,5 stunden arbeite, da 10-19 und 30min. Pause.
  4. ich für Personalmangel aus der schule freigestellt werde.
  5. ich 200 Euro so genannten Inflationsbonus zurückzahlen muss im falle einer Kündigung
  6. ich auch nur Urlaub in den Ferien nehmen darf, wir aber eine urlaubsperre haben die vom 1.märz bis zum 31. August geht und mein Urlaub so vorbestimmt ist auf die 2 Wochen herbst und winterferien
  7. mir für weihnachten und Silvester letztes Jahr 1,5 Urlaubstage abgezogen wurden, mit der Begründung dass wir ja früher geschlossen haben (einen Tag davon auch komplett)
  8. generell erklärt mir nie jemand irgendwas und ich werde mit der selbstverständlichkeit behandelt dass ich alles kann -> ich mache alles exakt wie alle anderen angestellten

PS: ich habe die meisten punkte davon schon angesprochen aber dann kommt immer nur: Lehrjahre sind keine herrenjahre

Schonmal sorry für die ganzen Punkte, aber für mich fühlt sich das nicht richtig an.

gerade wenn ich höre was bei mir in der berufschulklasse die Mitschüler erzählen.

Kleidung, Arbeit, Job, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Rechte, Arbeitsamt, Azubi, BBiG, Einzelhandel, IHK

Meistgelesene Fragen zum Thema Rechte