Songs covern – was ist jetzt wirklich erlaubt?

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Wenn Du den Song 1:1 veröffentlichst, dann greifst Du nicht ins Urheberrecht ein. Das wäre erst der Fall, wenn du den Song neu schreibst oder anders interpretierst.

Gibst Du den Song einfach nur 1:1 wieder, musst Du schauen, ob der Song bei der GEMA gemeldet ist. Wenn ja, musst Du eine Gebühr an die GEMA zahlen, die den Betrag dann an den Künstler weiterleitet.