Unterhalt?

3 Antworten

Muß mein Ex Mann auch noch Unterhalt zahlen wenn meine Tochter in der Ausbildung ist?

Es kommt darauf an...

Wenn das Kind volljährig ist, dann sind im übrigen BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Das volljährige Kind muss sich um seine möglichen Ansprüche selbst kümmern.

Wenn die eigene Ausbildungsvergütung (minus 100 Euro)plus Kindergeld ausreichen um den Bedarf zu decken, dann sind die Eltern aus den Zahlungen raus.

Bei den sogenannten Abitur - Lehre - Studium Ausbildungsgängen, wäre auch noch das Studium zu finanzieren, wenn dieses auf der Ausbildung aufbaut. Also erst Tischler lernen und dann Psychologie studieren muss von den Eltern nicht bezahlt werden!

Bei einem Studium ist auch vorrangig BAföG zu beantragen. Erst dann wird geprüft, ob auch noch Unterhalt nach BGB fällig ist.

Solange das Kind noch bei einem Elternteil Zuhause lebt, zahlt auch jedes Elternteil nur so viel max. an Unterhalt, was er nach eigenem Einkommen zahlen müsste. Also der ggf. fehlende Betrag von anderen Elternteil muss nicht übernommen werden.

Lebt das Kind bei dir, dann kannst du deinen Teil als Kost und Logis anbieten. Ob du darüber hinaus noch Geld vom Kind möchtest ist eine Entscheidung die den anderen Elternteil nicht interessieren muss.

Ist das Kind in der Ausbildung noch minderjährig, dann wird von der Ausbildungsvergütung (vorab erstmal 100 Euro ausbildungsbedingten Mehrbedarf abziehen) die Hälfte als Einkommen angerechnet, genauso wie auch die Hälfte des Kindergeldes angerechnet wird. Kann das Kind auch hier seinen Bedarf durch die Ausbildungsvergütung decken und das Kindergeld, ist der unterhaltsverpflichtete Elternteil raus.

Er muss weiter Unterhalt zahlen, aber, das Einkommen der Tochter und das der Mutter wird zur Berechnung der Unterhaltshöhe herangezogen.

nicht nur dein ex, sondern auch du.