Ex will kein Unterhalt zahlen?

11 Antworten

nun er wird aufgefordert sein einkommen offenzulegen. wenn er dem nicht nachkommt, kannst du für die zwischenzeit unterhaltsvorschuss beantragen.

geht er weiterhin nicht drauf ein, wird die beistandschaft dir raten gerichtlich vorzugehen. du suchst dir also einen anwalt und beginnst klage einzureichen. bis zum ergebnis können einige monate oder jahre vergehen. abhängig davon ob er irgndwann selber in die gänge kommt und sich einen eigenen anwalt nimmt zieht sich die sache in die länge.

unterhalt nicht leisten ist keine steuerhinterziehung. kann aber gesondert strafrechtlich verfolgt werden. wird aber in der regel nicht gemacht, weil ein vater im knast nicht zahlungsfähig ist.

das Jugendamt hat ihn schon mehrmals Briefe geschrieben aber er stellt sich tot und reagiert nicht darauf

Dann rufe beim Jugendamt an und fordere, dass sie deinen Ex auf Zahlung verklagen sollen.  Wenn der Sachbearbeiter nicht spurt, lasse dir den Amtsleiter geben.

Mit Steuerhinterziehung hat das nichts zu tun.

Du hast nun eine Beistandschaft und das Jugendamt ist nun gefordert den Kindsvater zu verklagen. Die Zeit für die Vergangenheit, wo er bereits in Verzug gesetzt wurde, darf er dann mit dem entsprechenden Urteil ebenfalls nachzahlen, genau wie er den laufenden Unterhalt zu entrichten hat.

Achte aber darauf: wenn du einen Titel hast, dann musst du dich darum kümmern, dass du bei Nichtzahlung die Pfändung einleitest! Also nicht 4 Jahre warten und dann erst mal wieder Versuche unternehmen.

Aber nun heißt es erstmal abwarten... Wenn das Jugendamt allerdings "herum trödelt", dann hole dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe damit zum Anwalt. Er wird dich dann dort nochmals beraten, du kündigst die Beistandschaft und dann läuft es nur noch über den Anwalt.

Solange du keinen Unterhalt bekommst, solltest du dich um Unterhaltsvorschuss kümmern. Denn bis zum Beginn einer Gerichtsverhandlung kann es dauern...

Die Unterhaltsvorschusskasse wird sich dann entsprechend das Geld vom Kindsvater wieder zurück holen, so denn er tatsächlich leistungsfähig ist.

Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1

Da hast du ja erst einmal alles richtig gemacht, dass Jugendamt wird dann schon weitere Wege einleiten, denn die möchten ihren Unterhaltsvorschuss ja auch wieder, wenn er leistungsfähig war und auch weiter ist.

Bist du denn alleinerziehend, wenn ja, was hast du dann selber an Brutto und Nettoeinkommen, was zahlst du für deine Warmmiete und hast du außer Kindergeld und UVG - vom Jugendamt noch andere Einkommen ?

Nein, er hinterzieht ja keine Steuern, sondern er verweigert den Unterhalt.

Beantrage Unterhaltsvorschuss. Dann bekommst du den Unterhalt vom Jugendamt und musst dich nicht mit ihm herum ärgern.

Das Jugendamt holt sich das Geld dann irgendwann von ihm zurück.