Beistandschaft, Selbstbehalt, neue Ehe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Einkommen deiner jetzigen Frau ist insoweit relevant, dass geschaut wird, ob sie leistungsfähig ist. Würde sie also ihren Unterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten können, dann käme auch eine Haushaltsersparnis zum Tragen, die deinen Selbstbehalt in Folge absenken würde.

Allerdings kommt das nur bei den Unterhaltsverpflichteten zum Tragen, die den Mindestunterhalt nicht erbringen können. Dies ist bei dir nicht der Fall.

Also wird es dann wohl bei den 105 % bleiben.

Warum in deinem Fall die Unterlagen der Ehefrau abgefordert werden ist unklar und ich würde sie auch verweigern. Denn das geht das Jugendamt überhaupt nichts an! Auch beim Steuerbescheid der dann zusammen mit der neuen Ehefrau vorgelegt werden muss würde ich ihre Angaben schwärzen.

Du zahlst mehr als den Mindestunterhalt und basta!

Zudem sagt der BGH dazu:

Allerdings machte der BGH eine Einschränkung:

Der Auskunftsanspruch des Unterhaltsgläubigers könne nicht weiter gehen, als derjenige Anspruch, den der Unterhaltsschuldner selber habe: Der Unterrichtungsanspruch zusammenlebender Ehepartner gehe schließlich nur dahin, sich in  groben Zügen über die eigenen Einkommensverhältnisse wechselseitig zu unterrichten. Auch der Unterhaltsgläubiger könne daher nur eine ungefähre Auskunft verlangen, nicht aber die Vorlage von Belegen.

https://www.123recht.de/ratgeber/familienrecht/Auskunft-ueber-Einkommen-des-neuen-Ehepartners-einforderbar-Familienunterhalt-__a88862.html

Und wie gesagt: in deinem Fall geht es nicht darum, ob dein Ehepartner dir im Zuge des Familienunterhaltes ein Taschengeld zahlen kann, damit du den Mindestunterhalt zahlen kannst. Denn das tust das ja ohnehin.

Das dient dazu, um dich möglichst "reich zu rechnen". Könnte ja sein, dass deine Frau mehr verdient als du und somit sogar dir zum Unterhalt verpflichtet wäre, was sich natürlich positiv auf dein monatliches "Einkommen" auswirken würde. Beistände arbeiten nicht neutral sondern immer parteiisch für die Unterhalt empfangende Seite.

Da deine Frau nur teilzeit arbeitet, wird sich an den 105 % wohl nichts ändern. Achte aber darauf, ob du beim letzten mal hochgestuft wurdest, weil du nur eine unterhaltsberechtigte Person hattest... das würde ja jetzt wegfallen. Könnte sich also durchaus zum Eigentor für das Jugendamt entwickeln ;).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Oedoen 
Fragesteller
 06.04.2022, 09:21

Danke für deinen Tipp!

deine neue frau ist dir ebenfalls unterhaltspflichtig. dadurch, dass ihr zusammenlebt hast du wohnvorteil also weniger mietkosten. durch die bessere steuerklasse hast du eventuell unterm strich mehr lohn. deine frau ist dem kind nachrangig - von daher wird die km prüfen lassen ob du mehr unterhalt fürs kind zahlen kannst

Oedoen 
Fragesteller
 06.04.2022, 09:20

Verstehe. Meine Frau und ich haben beide Steuerklasse 4.