Muss man Unterhalt zahlen wenn die Ex-Frau in Lotto gewonnen hat?

10 Antworten

Nach §1569 BGB besteht der Grundsatz nach einer Ehe: "Jeder sorgt für sich."

Unterhalt kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Z.B. wenn es ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren zu betreuen gibt. Oder wegen Alter, Krankheit oder Gebrechen. Oder wegen Erwerbslosigkeit (wobei der Unterhaltsfordernde eine angemessene Erwerbstätigkeit annehmen muss bzw. eine Aus-, Fort- oder Umschulung machen muss) ... (Nachzulesen in §§1570ff BGB)

In §1577 BGB steht: "(1) Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573, 1575 und 1576 nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann." In Absatz 3 wird eingeschränkt, dass der Vermögensstamm nicht immer aufgebraucht werden kann.

Jetzt musst du überlegen: Hast die Frau überhaupt einen Unterhaltsanspruch? Und wenn ja, ist sie bedürftig? Wenn beides bejaht wird, dann muss der Mann zahlen (sofern er leistungsfähig ist). Sonst nicht.

Wenn die Frau 200€ gewinnt, dann ist sie sicher noch bedürftig. Bei 2 Millionen ist sie ziemlich sicher nicht mehr bedürftig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Mit anderen Worten, wenn der Ex-Mann im Lotto gewinnt braucht er der Ex-Frau auch nur den normalen Unterhalt weiter zu zahlen und der Gewinn führt nicht zu einer Neuberechnung...
Das ist doch mal eine gute Nachricht!

Das Vermögen spielt für die Unterhaltshöhe grundsätzlich keine Rolle. Wenn sie aus dem Vermögen Einnahmen erzielt, gelten diese allerdings als Einkommen.

Einnahmen können z.B. Zinsen sein.

Wenn sie sich von dem Geld z.B. eine Immobilie kauft, in der sie wohnt, so ist ihr der Wohnwert der Immobilie als Einkommen anzurechnen.

Sie ist verpflichtet, ihr Vermögen so zu verwenden, dass sie die größtmöglichen Einnahmen bzw. Gebrauchsvorteile (Wohnwert) daraus erzielt. Das Geld einfach zu Hause zu stapeln geht also nicht.

EX-Frau = geschieden

Nein, wenn sie im Lotto richtig Geld gewonnen hat (man kann ja auch 10 Euro gewinnen ;-)), dann ist er unterhaltstechnisch raus ... Denn sie kann ihr Leben von nun an selbst bestreiten was ja auch eigentlich Sinn und Zweck der Sache ist. Nachehelichen Unterhalt gibt es eh nur in Ausnahmefällen.

In der Trennungszeit sieht es anders aus:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0172/13

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/blog/allgemein/zugewinnausgleich-lottogewinn.html


Webclon 
Fragesteller
 16.10.2019, 21:35

Ahjaaaa viele hatten aber eine andere Meinung, da du eine andere Meinung vertritts daher das Thx Button! :-)

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Kessie1  16.10.2019, 22:06
@Webclon

Nun, ich hoffe, dass ich richtig liege... Denn es ist ja so, dass nachehelicher Unterhalt nur dann bezahlt werden muss, wenn der Expartner sich aus eigener Kraft nicht selbst unterhalten kann. Bei einem Lottogewinn von z.B. 1 Millionen ist davon ja nicht mehr auszugehen. Ich schätze mal, dass der Gewinn auch daraufhin untersucht werden muss, dass eine Altersvorsorge immer noch gegeben ist und das Vermögen nicht komplett bis zur Rente aufgebraucht ist und man im Alter dann zum Sozialfall wird. Hier dürfte die Höhe des Gewinns maßgebend sein und die Dauer mit der man mit dem Gewinn leben kann. Also wie immer eigentlich im Unterhaltsrecht: eine Einzelfallentscheidung.

Wobei im umgekehrten Fall, also wenn der Unterhaltszahler im Lotto nach der Scheidung gewinnt ja auch nicht mehr Unterhalt zahlen muss...

Da die Vorinstanz hierzu keine Feststellungen getroffen hat und der Erbfall vorliegend erst zwei Jahre nach der Ehescheidung eingetreten ist, waren die Kapitaleinkünfte nicht in der Ehe angelegt. Sie durften somit nicht berücksichtigt werden.
(BGH, Urteil v. 11.7.2012, XII ZR 72/10).

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/erbschaft-nach-der-ehe-nicht-beim-unterhalt-zu-beruecksichtigen_220_142628.html

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Kommt drauf an, ob es sich um Trennungs- oder Kindesunterhalt handelt. Der Kindesunterhalt ist natürlich weiter zu zahlen.