Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?
Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)
So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):
Sabine Jahn
Musterstraße 40
01234 Köln
Telefon: 01234/56789
E-Mail: sabine.jahn@muster.de
Eva Witte
Musterstrasse 1
01234 Musterstadt
Musterstadt, 15.06.2020
Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift
Sehr geehrte Frau und Herr ...,
hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.
Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.
(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?)
Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.
Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten.
An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.
Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:
Kontoinhaber: ....
IBAN: ...
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
2 Antworten
Einen Mietvertrag kann man nicht zum Monatsersten kuendigen, sondern nur zum Monatsletzten.
Wenn es sich bei der Mietsache nicht um innerhalb der von der Vermieterin (hier der "Untervermieterin") selbst bewohnten Wohnung befindliche und von dieser ueberwiegend moebliert ueberlassene Raeumer handelt, betraegt die Kuendigungsgfrist knapp 3 Monate. Mit dieser kannst du also fruehestens zum 30. Juni kuendigen. Dazu muss dein Kuendigungsschreiben spaetestens am 4. April (3. Werktag im April) bei der Vermieterin zugehen.
Der Satz mit der Einzugsermaechtigung ist unsinnig, da du der Vermieterin offenbar gar keine Einzugsermaechtigung erteilt hast und die Miete per Ueberweisung zahlst (so hast du es in einem Kommentar geschrieben).
Die Nebenkostenabrechnung wirst du vermutlich erst im Laufe des naechsten Jahres erhalten. Ob sich da aber tatsaechlich ein Guthaben ergeben wird? Dann muesstest du schon sehr hohe Vorauszahlungen geleistet haben.
Die Kautionsabrechnung muss dann aber noch innerhalb dieses Jahres erfolgen (Gerichte geben Vermietern dafuer bis zu 6 Monate Zeit). Die Vermieterin darf dann aber immer noch einen angemessenen Betrag fuer zu erwartende Nachforderungen aus der erst noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung vorlaeufig zurueckbehalten.
Hast DU noch nie eine Einzugsermächtigung unterschrieben? Du gibst jemand anderem das Recht, das Geld von Deinem Konto einzuziehen.
Wichtig ist, ob Du die Miete per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlst oder ob sie der Vermieter von Deinem Konto holen kann.