Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

2 Antworten

Einen Mietvertrag kann man nicht zum Monatsersten kuendigen, sondern nur zum Monatsletzten.

Wenn es sich bei der Mietsache nicht um innerhalb der von der Vermieterin (hier der "Untervermieterin") selbst bewohnten Wohnung befindliche und von dieser ueberwiegend moebliert ueberlassene Raeumer handelt, betraegt die Kuendigungsgfrist knapp 3 Monate. Mit dieser kannst du also fruehestens zum 30. Juni kuendigen. Dazu muss dein Kuendigungsschreiben spaetestens am 4. April (3. Werktag im April) bei der Vermieterin zugehen.

Der Satz mit der Einzugsermaechtigung ist unsinnig, da du der Vermieterin offenbar gar keine Einzugsermaechtigung erteilt hast und die Miete per Ueberweisung zahlst (so hast du es in einem Kommentar geschrieben).

Die Nebenkostenabrechnung wirst du vermutlich erst im Laufe des naechsten Jahres erhalten. Ob sich da aber tatsaechlich ein Guthaben ergeben wird? Dann muesstest du schon sehr hohe Vorauszahlungen geleistet haben.

Die Kautionsabrechnung muss dann aber noch innerhalb dieses Jahres erfolgen (Gerichte geben Vermietern dafuer bis zu 6 Monate Zeit). Die Vermieterin darf dann aber immer noch einen angemessenen Betrag fuer zu erwartende Nachforderungen aus der erst noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung vorlaeufig zurueckbehalten.

Hast DU noch nie eine Einzugsermächtigung unterschrieben? Du gibst jemand anderem das Recht, das Geld von Deinem Konto einzuziehen.

Wichtig ist, ob Du die Miete per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlst oder ob sie der Vermieter von Deinem Konto holen kann.