Gewerbe anmelden als Musikproduzent?

Moin,

seit 2017 produziere ich Musik, also Instrumentals, die ich auf YouTube etc anbiete und Künstler dort anhören und bei Interesse "leasen" (also quasi Mieten, z.B. für 20€ bekommen sie die WAV Datei ohne Nametag mit Erlaubnis bis zu 200.000 Online-Streams o.Ä.). Am Anfang kann man sich ja vorstellen war das ohne großen Erfolg und sowieso eher als Hobby gedacht, allerdings ist mittlerweile die Interesse, sowie mein YouTube und Beatstars Kanal gewachsen und ich hätte die Möglichkeit, relativ gutes Geld damit zu verdienen.

Nun ist meine Frage, weil es ja für Deutschland doch sehr speziell ist und man nicht viel dazu Online findet, ob ich ein Gewerbe anmelden muss (bzw. eig gilt ja ab dem ersten Euro soll man ein Gewerbe anmelden) und wenn ja, welches? Freiberufler als Musiker gilt bei mir ja nicht, da ich Produkte zum Verkauf anbiete und z.B. keine Liveshows etc. mache.

Hoffe ihr könnt mir da irgendwie helfen, ich habe schon gefühlt alles bei Google durchgelesen, aber keine wirkliche Antwort gefunden, außer dass man als Kleinunternehmen eingestuft wird und somit nur EÜR machen muss unter 9800€ oder so, aber das hilft mir halt nicht, wenn ich nichtmal weiß was ich Anmelden muss hahah

Dazu kommen natürlich noch Fragen wie, ob ich mein Homestudio dann als Gewerbefläche angeben muss, alle Rechnungen aufschreiben etc. aber ich hoffe, das alles erfahre ich dann falls ich ein Gewerbe anmelde.

Schonmal danke für alle Antworten im Vorraus, würde mir echt helfen wenn hier jemand dabei ist, der ca. das gleiche macht und Ahnung hat. :)

Musik, YouTube, Recht, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Künstler, Produzent, Trap