Was haltet Ihr von Habecks (Grüne) Forderung, Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig zu machen?

Finde ich (eher) nicht gut 59%
Finde ich (eher) gut 41%

22 Stimmen

6 Antworten

Finde ich (eher) nicht gut

Das völlig falsche Signal!

So ruiniert er den Mietwohnungsbau noch mehr, weil es sich für private Vermieter noch weniger lohnen wird.

Umgekehrt wäre es gut: Mieterträge dürften auch nur mit Kapitalertragssteuer versteuert werden, nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Er will alles nur noch teurer machen und noch mehr umverteilen von jenen, die Leistung erbracht haben. Kein Wunder, dass irgendwann nur noch die übrig bleiben, die sich alimentieren lassen.

Wirklich die völlig falsche Richtung, die Habeck hier vorschlägt. Man sieht erneut, dass er einfach keine Ahnung hat von wirtschaftlichen Zusammenhängen. Da wird einfach nur was pseudo-soziales rausgerotzt, ohne die Konsequenzen zu bedenken.


Mungukun  13.01.2025, 13:09
Umgekehrt wäre es gut: Mieterträge dürften auch nur mit Kapitalertragssteuer versteuert werden, nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Und man darf dann auch keine Werbungskosten geltend machen wie die AfA oder die umlagefähigen Nebenkosten, weil anstelle der tatsächlichen Werbungskosten der Sparer Pauschbetrag greift - also so wie bei Kapitalerträgen?

Kajjo  13.01.2025, 13:11
@Mungukun

Natürlich darf man Werbekosten geltend machen, genau wie jetzt für Kapitalerträge. Wenn die Werbekosten den Pauschbetrag überschreiten, kann man sie ansetzen. Unter der Grenze setzt man den Pauschbetrag an. Ist doch alles ganz geradlinig.

Mal abgesehen davon, dass Mieterträge ohnehin immer Einnahmenüberschuss sind, also Einnahmen minus Ausgaben. Geht doch gar nicht anders, denn man zahlt doch auch viele Kosten, die nicht nebenkostenfähig sind. Das hat nichts mit Werbungskosten im engeren Sinne zu tun.

Versteuern tut man immer nur Überschüsse. Bei allen Arten von Einkünften. das ist nichts Neues.

Mungukun  13.01.2025, 13:17
@Kajjo
Natürlich darf man Werbekosten geltend machen, genau wie jetzt für Kapitalerträge.

Nein eben nicht.

Wenn die Werbekosten den Pauschbetrag überschreiten, kann man sie ansetzen.

Falsch. Das von dir genannte gilt beim Arbeitnehmer Pauschbetrag nach § 9a EStG. Beim Sparerpauschbetrags nach § 20 Abs. 9 S. 1 EStG ist kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten möglich:

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Kajjo  13.01.2025, 13:22
@Mungukun

Ah, das wusste ich tatsächlich nicht,. Nun fallen wahrscheinlich auch keine so hohen Werbungskoisten an normalerweise.

Für die diskutierten Mieterträge sind Werbungskosten auch gar nicht relevant, es werden ja einfach die Überschüsse versteuert.

Mungukun  13.01.2025, 15:40
@Kajjo
Für die diskutierten Mieterträge sind Werbungskosten auch gar nicht relevant, es werden ja einfach die Überschüsse versteuert.

Würden sie dann aber werden.

Der Überschuss ist aber das Ergebnis von Einnahmen - Werbungskosten

Wenn als Werbungskosten anstelle der tatsächlichen Werbungskosten nur noch pauschal 1.000 € geltend gemacht werden dürfen, würde das die Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung deutlich nach oben schießen lassen. Dann wäre der Überschuss immer alle Einnahmen abzüglich 1.000 €.

Kajjo  13.01.2025, 16:04
@Mungukun
Der Überschuss ist aber das Ergebnis von Einnahmen - Werbungskosten

So verstehe ich Werbungskosten nicht. Du bringst hier einen Aspekt hinein, der keinerlei Relevanz hat.

Natürlich muss man nur den Überschuss versteuern -- und mein Vorschlag wäre, den nur mit Kapitalertragssteuer zu versteuern, damit Mieteinnahmen anderen Kapitaleinnahmen gleichgestellt sind.

Bei Aktiengeschäften darfst du ja auch Gebühren und Einkaufs- minus Verkaufspreis rechnen. Das hat mit Werbungskosten nix zu tun. Mach das Thema nicht komplexer als es ist.

Mungukun  13.01.2025, 16:16
@Kajjo
So verstehe ich Werbungskosten nicht.

So ist aber die gesetzliche Definition des Überschusses im Steuerrecht, § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG. Bei Kapitalerträgen tritt anstelle der Werbungskosten der Sparer Pauschbetrag gem. § 2 Abs. 2 S. 2 EStG.

Bei Aktiengeschäften darfst du ja auch Gebühren und Einkaufs- minus Verkaufspreis rechnen.

Aber beispielsweise keine monatlichen Depotgebühren für das Konto oder Schuldzinsen, wenn das in Aktien investierte Kapital fremdfinanziert ist, keinen PC oder Smartphone zur Nutzung des Brokers, keine Stromkosten bei der Überwachung der Aktienkurse. Keine DSL-Tarife oder Mobilfunktarife für das Internet für den Aktienhandel. Keine Fachbücher zum Thema Aktien- oder Devisenhandel. Keine Kursgebühren, die dir das Trading beibringen. Wie du siehst sind es also sehr viele Werbungskosten, die man bei Kapitalerträgen nicht geltend machen kann, obwohl man damit insgesamt die Einnahmen erzielt.

Nur die Kosten, die wirklich direkt dem einzelnen Verkauf 1:1 zugeordnet werden können, dürfen bei Kapitalerträgen abgesetzt werden gem. § 20 Abs. 4 S. 1 EStG.

Kajjo  13.01.2025, 16:21
@Mungukun

Ja, genau. Das passt doch entsprechend auch auf Mieteinnahmen. Nun mach das ganze mal nicht komplizierter als nötig.

Natürlich wird man immer Ausgaben gegen Einnahmen verrechnen.

Smartphone oder Stromkosten geht natürlich bei Aktien nicht und auch bei Mieteinnahmen nicht. das wäre ja auch absurd.

geheim007b  14.01.2025, 09:12
Mieterträge dürften auch nur mit Kapitalertragssteuer

Gründung GmbH -> Einlage der Immobilie in die GmbH -> Miete an die GmbH -> Auszahlung als Gewinnausschüttung (=Kapitalertrag).

geht doch.

Finde ich (eher) nicht gut

Kapitalerträge entstehen aus Geld, welches schon einmal versteuert wurde und danach noch mal mit ca 26% versteuert wird. Leute wie Habeck , die noch nie etwas gearbeitet haben, können sowas natürlich nicht verstehen. Wir können natürlich auch alles so lange und so oft versteuern, bis niemand mehr etwas anlegen oder investieren kann und will. Das würde sowieso hauptsächlich nur die Kleinanleger treffen.

Finde ich (eher) nicht gut

von ihm und der Ampel ist meines Wissens die Rentenalternative ratifiziert, daß Rentenbeitragszahkungen über Aktien und entsprechende Tandiemen alternativ zu herkömmlichen Einzahlungen generiert werden sollen - solche gutgemeinten Ratschläge und Maßnahmen verpuffen ja dann, wenn sie anderweitig belastet würden - das wäre ja dann doppelt belastet oder steuerlich ratifiziert

Finde ich (eher) nicht gut

daraus wird sowieso nichts - das würde ausländische Investoren endgültig abschrecken, denn sie haben ja am Allerwenigsten davon

und überhaupt : welche Kapitalerträge sollen das sein ? es wird bald keine mehr geben

außerdem sollte man diese Regierung daran erinnern, dass sie seit langem für die Bürgergeldempfänger viel zu wenig Beiträge in die GKV zahlt - bestellen und nicht zahlen wie nennt man das im Strafrecht ? eigentlich müsste man es wissen, man kennt sich doch sonst so gut mit Verboten, Anzeigen und Strafen aus !!

der Fehler liegt wo ganz anders, teilweise in der Verschwendungssucht sowie von Ausgaben von Politikern für völlig unsinnige Projekte und immer mehr Vorschriften, Verbote und Strafen und die Unfähigkeit einer Regierung, wirtschaftlich zu handeln bzw. sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen, eine Regierung, die unter dem Setzen von Prioritäten versteht, es handle sich nur um die Erstellung einer Liste von Maßnahmen, die alle gleichzeitig erledigt werden müssen und das sofort und dabei wird noch der größte Blödsinn für "äußerst relevant" erklärt und Politiker, die ihre eigene Unfähigkeit und deren Folgen auf dem Rücken der Bürger mit Forderung nach immer mehr Abgaben austragen

wenn H. Habeck das nicht versteht, tut er mir leid

Das wird nicht viel bringen weil die Leute die das betrifft ihre Kapitalerträge dann ins Ausland verlegen.

Für die Grünen sind Kapitalanleger und Vermieter anscheinend Melkkühe die zu viel Geld haben.


HarryXXX  13.01.2025, 13:01

Das passiert sowieso schon. Wer genügend Geld hat, der geht z.B zur KPMG und lässt sich entsprechend beraten. Dann wird das Geld ein paar Mal zwischen verschiedenen Ländern hin und her geschoben und schon hat man haufenweise Steuern gespart. Dazu sollte man allerdings einige Millionen haben, denn sonst reicht es nicht für die Gebühren.

verreisterNutzer  13.01.2025, 13:58
@HarryXXX

Ich denke Habeks Vorschlag zielt eher auf die Kleinanleger ab, die sich nicht wehren können.

Außerdem zahlen Gutverdiener sowieso nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze Beiträge zur Krankenversicherung.

HarryXXX  13.01.2025, 14:02
@verreisterNutzer

Das sagte ich ja. Es trifft Kleinanleger und den Mittelstand. Also die leistungsträger des Landes. Irgendwelche Beitragsbemessungsgrenzen gehören schon lange abgeschafft. Wer viel Geld hat ist von irgendeinem Prozentsatz viel weniger betroffen, als jemand der weniger Geld hat.

Aber solche wie Merz fordern ja mehr Respekt vor den Reichen.

verreisterNutzer  13.01.2025, 14:08
@HarryXXX

Ich sage mal so, es muß jemand nicht zwangsläufig reich sein, wenn er den Höchstbeitrag bei der Krankenkasse bezahlt.

Kann ja auch sein, das so jemand Schulden hat oder einen Betrieb führt wo das Geld sinnvoll gebraucht wird, wie Du auch schon sagtest.

geheim007b  14.01.2025, 09:10

man muss es gar nicht ins Ausland verlagern. Gerade bei Firmen lässt man das kapital dann halt in der GmbH drin bis die Zeiten besser sind (oder traumtänzer nicht an der Macht sind) und zahlt erst danach aus. Ausland ist natürlich auch ne option.