War es für euch absehbar, dass das Selbstbestimmungsgesetz Probleme verursachen wird?

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Nein, das hat mich überrascht 0%

9 Stimmen

4 Antworten

Nein. Ich sehe da überhaupt kein Problem oder Skandal etc

Eine Frau die verurteilt wurde (hoffentlich nicht nur wegen eines reaktionären, patriarchalen Richters) geht natürlich ins Gefängnis wo Frauen sonst auch hingehen. Ist doch ganz normal..

Ja, das war absehbar

Natürlich war das absehbar. Wenn Du Deinen Geschlechtseintrag ohne jedweden Nachweis ändern kannst, dauert es sicherlich nicht lange, bis der erste ankommt und das für seine Zwecke missbraucht. Ist ja auch gerade passiert.

Wobei man das auch als Krücke für die Änderung des Vornamens verwenden kann. Ich bin ein Jahr lang weiblich und heisse Olga und dann wieder männlich und heisse Thorsten... Dürfte einfacher sein, als das übliche Prozedere.

Das kann man echt für vieles verwenden. Vergewaltiger können sich mit potentiellen Opfern zusammen einsperren lassen, man verkürzt Verfahren zur Namensänderung... Da kommen bestimmt noch andere auf Ideen...

Anti-Transgender verbreitet mal wieder Fake-News.

Das SBGG ändert nicht, wo ein Gefangener hinkommt:

Das SBGG trifft keine Regelungen über den Strafvollzug. Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.

Und das Geschlecht ist nicht alleine entscheidend:

Das bedeutet: Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren. Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen.

Sondern auch andere Faktoren:

Ändert ein Strafgefangener mit dem Geschlechtseintrag "männlich" den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister in "weiblich", können je nach Einzelfall Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener der Verlegung in ein Frauengefängnis entgegenstehen.

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332


dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 16:41
Mayahuel  19.08.2025, 16:42
@dermarkus321
Frau Lieblich hat bereits eine Ladung in eine Frauen JVA erhalten

der endgültige Ort ist noch nicht geklärt. Und ebenfalls nicht, wie dann die Unterbringung ist.

Cernota sagte, es werde beim Haftantritt in dem Frauengefängnis in Chemnitz ein sogenanntes Aufnahmegespräch geben.
Die Anstaltsleitung könne dann ableiten, ob die Inhaftierung eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gefängnisses birgt. Daraus könne sich eine Verlegung ergeben.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/burgenland/haftstrafe-marla-svenja-liebich-chemnitz-100.html

dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 16:45
@Mayahuel

Naja, da eine Ladung vorliegt wiegt das wesentlich mehr deine Behauptung. Aber es wird sich ja dann zeigen.

Es kann dann sowieso nur zwei Resultate geben.

Entweder ist eine Person, die sich als Frau identifiziert bedingungslos eine Frau, oder es ist anscheinend doch nicht so.

Egal wie, beide Ergebnisse stehen dafür, dass das SBBG versagt hat.

Mayahuel  19.08.2025, 16:49
@dermarkus321
bedingungslos eine Frau,

steht ausdrücklich nicht im SBGG.

Wenn Anti-Transgender sich nicht ständig etwas Ausdenken würde ...

dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 17:00
@Mayahuel

Achso. Dann kläre mich auf. Welche Eigenschaften muss eine Frau laut SBGG denn haben, um eine Personenstandsänderung machen zu können?

Mayahuel  19.08.2025, 17:05
@dermarkus321

Ist eine Selbsterklärung.

eine Personenstandsänderung

und diese hat keinen Einfluss auf WC, Frauenhaus, Sport und Gefängnis.

dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 17:08
@Mayahuel

Du sprichst also also manchen Personen, die nun offziell eine Frau sind, das "Frau sein" ab. Damit diskriminierst du etliche Personen.

dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 17:10
@Mayahuel

Oh ja, sieht so aus. Daher die Frage: Welche Eigenschaft gilt denn für dich, wenn die Selbstauskunft nicht ausreicht?

Mayahuel  19.08.2025, 17:12
@dermarkus321
wenn die Selbstauskunft nicht ausreicht.

Die reicht für das SBGG. Wie kann das so schwer zu verstehen sein?

Ein Gefängnis hat bereits vor dem SBGG im Einzelfall entschieden. Das war mit dem TSG schon so.

dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 17:15
@Mayahuel

Oh, ich habe dich in dem Punkt schon verstanden. Nur weil man laut SBGG eine Personenstandsänderung macht, ist man nicht direkt eine "echte Frau". Soweit komme ich noch mit.

Aber meine Frage danach ist noch offen: Wenn das nicht reicht, welche feststellbaren Eigenschaften sind denn notwendig, dass das vollumfängliche "Frau sein" akzeptiert werden sollte?

Mayahuel  19.08.2025, 17:18
@dermarkus321
eine "echte Frau".

sie ist "echt" nach dem SBGG.

So wie eine Frau durch Adoption zu einer "echten" juristischen Mutter wird.

Die juristische Mutter ist nicht die biologische Mutter, aber Mutter.

Die juristische trans Frau ist keine biologische Frau, aber Frau.

dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 17:49
@Mayahuel

Sind dann Frauentoiletten, Frauenumkleiden, Frauenhäuser usw. dann also nur für biologischen Frauen, wenn das der einzige Unterschied ist, den du hier benennst?

dermarkus321 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 18:04
@Mayahuel

Die Betreiber dieser Einrichtungen sind sicher auch etwas ahnungslos, was würdest du ihnen denn als Community Expertin zu diesem Thema raten?

Ja, es war absehbar, dass rechte Provokateure das Gesetz nutzen würden um Transidentität schlechtzumachen und es war klar, dass Transgegner auf dieser Welle mitreiten würden.

Viele Gesetze können negativ genutzt werden, Lücken gibt es genug. Ziel sollte es sein Lücken zu schließen und selbst dann wird man nie 100 % den Missbrauch verhindern können.

Abgesehen vom Eintrag bringt dieser Person das aber erst einmal nichts.

...ist es doch ziemlich fahrlässig, dass dies einfach per Selbstauskunft ohne Beleg geändert werden kann.

Du möchtest also etwas ähnliches wie das alte Gesetz wieder, was gegen die Verfassung war und massive Kosten verursacht hat. Also wenn du gerne Geld verbrennst kannst du das auch anders.

Diese Person hätte übrigens auch einfach irgendeine Frau heiraten können und Steuererleichterungen abgreifen können. Schaffen wir dann auch die Ehe ab? Sie kann ja missbraucht werden oder führen wir dafür Gutachten ein ob ein Paar auch wirklich ein Paar ist?