2 Antworten

Demnach wurde der Mann freigelassen, da sich die Aussagen zum Tathergang widersprechen. Die Staatsanwaltschaft sehe derzeit keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn.

Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

Quelle: Deine eigene.


Velbert2  19.05.2025, 22:09

Eher verstehen wollen.

In Deutschland ist es Gott sei Dank so, dass ohne Haftgründe niemand in U-Haft kommt. Diese Haftgründe sind in 112/112a StPO abschließend aufgeführt.

Daran orientiert sich ein Richter und entscheidet.