Taschengeld für Ehefrau?
In einem Stoffladen unterhielten sich neben mir zwei Frauen. Es ging um die Höhe des Taschengeldes das ihr Ehemann ihnen bezahlt.
Ist das noch Gang und Gebe?
2 Stimmen
Der ist gut 😊😊
War wirklich so
3 Antworten
dafür gibt es sogar eine gesetzliche Regelung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldanspruch
Deutschland. In Deutschland ist der Taschengeldanspruch als Teil des Familienunterhalts (§§ 1360 bis 1360 b BGB) geregelt. Deutsche Gerichte billigen dem einkommenslosen Ehepartner („haushaltsführender Ehegatte“) ein Taschengeld von fünf bis sieben Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens des anderen zu.
In einer vernünftigen Beziehung ist das vereinbart, wer wieviel Geld für seine eigenen Bedürfnisse ausgeben kann.
Ich bin die Frau :D
Wir sind beide Berufstätig und ich aktuell in Elternzeit mit elterngeldbezug. Ich hab e mein eigenes Geld. Ist aber nicht relevant, iwir führen nur ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder Zugriff hat und verwenden kann, wie er/sie möchte.
Es bleibt jedem Paar selbst überlassen, wie sie ihre Finanzen regeln und auch diese System mit Ernährer und Haudfrau mit TAschengeld kann man leben. So an sich sehe ich darin noch nichts falsches. Es ist eine Frage, wie es gelebt wird.
Wir haben auch als Ehepaar ein gemeinsames Konto. Größere Ausgaben sprechen wir miteinander ab. Das klappt schon seit 33 Ehejahre.