Sollte Blasphemie ein eigener Straftatbestand werden?
Sollte eurer Meinung nach Blasphemie, also das Verhöhnen und Beleidigen von Gottheiten und Heiligen Dingen ein eigener Straftatbestand werden?
Wäre das sinnvoll, um Hetze zu vermeiden, bzw und Menschen, die Kirchen/Moscheen/andere Gotteshäuser verwüsten (wie kürzlich erst geschehen) oder gegen Religionen hetzen genauer wegen Blasphemie und nicht wegen Beleidigung/Hausfriedensbruch/Sachbeschädigung bestrafen zu können?
Gehen wir davon aus, dass keine Haftstrafen folgen, sondern Bußgeld.
33 Stimmen
13 Antworten
Dann würden etliche Vertreter beim leistesten Wort gegen die Religion, gerade wenn es sich um valide Kritik handelt, die "Blasphemie" geltend machen. Dann dürfte man bald gar nichts mehr darüber sagen.
(Eine nette Idee im Übrigen, die Meinungsfreiheit durch die Hintertür zu beschneiden... 😉.)
Sie ist bereits sehr dünn. Allzuoft wird sie seitens religiöser Vertreter (bereits jetzt) sehr eng bemessen.
Den Begriff müsste man im Gesetz natürlich strikt definieren, damit nur Hetze und keine Meinungsfreiheit bestraft wird, aber ich bin genauso wenig dafür.
Mir ist die Frage in den Kopf gekommen, als ich von den Altarräumen gehört habe, die verwüstet wurden.
Den Begriff müsste man im Gesetz natürlich strikt definieren, damit nur Hetze und keine Meinungsfreiheit bestraft wird, aber ich bin genauso wenig dafür.
Meinungsfreiheit kann nicht bestraft werden.
Es fällt nicht alles unter Meinungsfreiheit, es werden genug Menschen wegen Volksverhetzung und verfassungsfeindlichen „Meinungen” bestraft.
Die gegen die Verfassung und unseren Rechtsstaat sind. Das ist ein Unterschied. Jeder kann glauben, woran er will, der Staat gibt das nicht vor.
Volksverhetzung und/oder verfassungsfeindliche "Meinungen" sind ja auch nicht in der Meinungsfreiheit enthalten.
Grundsätzlich gilt: Jede zugesicherte Freiheit bzw. jedes Recht endet dort, wo die Rechte oder die Freiheit einer anderen Person eingeschränkt werden.
Das ändert jedoch nichts daran, dass man für Meinungsfreiheit nicht bestraft werden kann, da es nicht straffähig ist, von der Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen.
Wenn Altarräume zerstört werden, ist das Vandalismus und ist deshalb strafbar.
Weil wir nicht mehr im Mittelalter leben. Weil es nicht Aufgabe des Staates ist, die verletzten Gefühle irgendwelcher Religionsgruppen zu bemuttern.
Weil ein solcher "Straftatsbestand" dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Was man nicht alles zu "Blasphemie" erklären wird:
- Fernsehserien
- Bestimmte Kleidung
- Bestimmte Musik
- Bestimmte Bilder
Willkommen zurück im Mittelalter, wie gesagt.
Auf keinen Fall sollte es ein Straftatbestand sein, eine oder mehrere der gefühlten 3 millarden Gottheiten zu verhöhnen und zu beleidigen
Es stellt ja keinen Straftatbestand der Volkshetze dar, denn Religionsgruppen sind kein 'Volk' im juristischen Sinn...
Hetze selbst ist kein Straftatbestand, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit, solange dabei keine Person direkt beleidigt wird oder keine üble Nachrede und Unterstellung erfolgen...
Für die Schändung von Gebetshäusern und Friedhöfen sowie für Beleidigungen etc. gibt es ja bereits bestehende Gesetze, die solche Taten dann ahnden...
Gruß Fantho
Das beißt sich mit der Meinungsfreiheit.
Richtig. Die Grenze zwischen Kritik und Blasphemie wäre dann sehr dünn.