Sollte Blasphemie ein eigener Straftatbestand werden?

Nein, Blasphemie sollte kein eigener Straftatbestand werden 79%
Ja, Blasphemie sollte ein eigener Straftatbestand werden 15%
Ich habe eine andere Meinung dazu 6%

33 Stimmen

13 Antworten

Nein, Blasphemie sollte kein eigener Straftatbestand werden

Dann würden etliche Vertreter beim leistesten Wort gegen die Religion, gerade wenn es sich um valide Kritik handelt, die "Blasphemie" geltend machen. Dann dürfte man bald gar nichts mehr darüber sagen.

(Eine nette Idee im Übrigen, die Meinungsfreiheit durch die Hintertür zu beschneiden... 😉.)

Woher ich das weiß:Hobby – Ich denke rational. Kann ich nur empfehlen.

SstyxXx  25.06.2025, 17:24

Richtig. Die Grenze zwischen Kritik und Blasphemie wäre dann sehr dünn.

Desparativum  25.06.2025, 17:25
@SstyxXx

Sie ist bereits sehr dünn. Allzuoft wird sie seitens religiöser Vertreter (bereits jetzt) sehr eng bemessen.

vanilleschnitte 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 17:23

Den Begriff müsste man im Gesetz natürlich strikt definieren, damit nur Hetze und keine Meinungsfreiheit bestraft wird, aber ich bin genauso wenig dafür.

Mir ist die Frage in den Kopf gekommen, als ich von den Altarräumen gehört habe, die verwüstet wurden.

Desparativum  25.06.2025, 17:24
@vanilleschnitte
Den Begriff müsste man im Gesetz natürlich strikt definieren, damit nur Hetze und keine Meinungsfreiheit bestraft wird, aber ich bin genauso wenig dafür.

Meinungsfreiheit kann nicht bestraft werden.

vanilleschnitte 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 17:25
@Desparativum

Es fällt nicht alles unter Meinungsfreiheit, es werden genug Menschen wegen Volksverhetzung und verfassungsfeindlichen „Meinungen” bestraft.

SstyxXx  25.06.2025, 17:26
@vanilleschnitte

Die gegen die Verfassung und unseren Rechtsstaat sind. Das ist ein Unterschied. Jeder kann glauben, woran er will, der Staat gibt das nicht vor.

Desparativum  25.06.2025, 17:28
@vanilleschnitte

Volksverhetzung und/oder verfassungsfeindliche "Meinungen" sind ja auch nicht in der Meinungsfreiheit enthalten.

Grundsätzlich gilt: Jede zugesicherte Freiheit bzw. jedes Recht endet dort, wo die Rechte oder die Freiheit einer anderen Person eingeschränkt werden.

Das ändert jedoch nichts daran, dass man für Meinungsfreiheit nicht bestraft werden kann, da es nicht straffähig ist, von der Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen.

okieh56  25.06.2025, 20:09
@vanilleschnitte

Wenn Altarräume zerstört werden, ist das Vandalismus und ist deshalb strafbar.

Nein, Blasphemie sollte kein eigener Straftatbestand werden

Weil wir nicht mehr im Mittelalter leben. Weil es nicht Aufgabe des Staates ist, die verletzten Gefühle irgendwelcher Religionsgruppen zu bemuttern.

Weil ein solcher "Straftatsbestand" dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Was man nicht alles zu "Blasphemie" erklären wird:

  • Fernsehserien
  • Bestimmte Kleidung
  • Bestimmte Musik
  • Bestimmte Bilder

Willkommen zurück im Mittelalter, wie gesagt.

Nein, Blasphemie sollte kein eigener Straftatbestand werden

Auf keinen Fall sollte es ein Straftatbestand sein, eine oder mehrere der gefühlten 3 millarden Gottheiten zu verhöhnen und zu beleidigen

Nein, Blasphemie sollte kein eigener Straftatbestand werden

Es stellt ja keinen Straftatbestand der Volkshetze dar, denn Religionsgruppen sind kein 'Volk' im juristischen Sinn...

Hetze selbst ist kein Straftatbestand, sondern fällt unter die Meinungsfreiheit, solange dabei keine Person direkt beleidigt wird oder keine üble Nachrede und Unterstellung erfolgen...

Für die Schändung von Gebetshäusern und Friedhöfen sowie für Beleidigungen etc. gibt es ja bereits bestehende Gesetze, die solche Taten dann ahnden...

Gruß Fantho

Nein, Blasphemie sollte kein eigener Straftatbestand werden

Das beißt sich mit der Meinungsfreiheit.