Ist es besser selbst zu kündigen oder vom Arbeitgeber gekündigt zu werden?

Vom Arbeitgeber gekündigt werden. 79%
Selbst kündigen. 21%

24 Stimmen

13 Antworten

Vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Wenn du selbst kündigst und noch keinen neuen Job hast, wirst du vermutlich Arbeitslosengeld beantragen müssen. Wenn du aber keinen wichtigen Grund hattest, deinen Job zu kündigen, wird man dich erstmal 12 Wochen finanziell trocken legen und dich mir einer Sperrzeit belegen. Und was für einen persönlich einen wichtigen Grund darstellt, muss noch lange nicht für die Behörde einen wichtigen Grund darstellen. ;)

Vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Ansonsten gibt es eine Sperrfrist für das ALG, sofern der AN nicht aus wichtigen Gründen gekündigt hat (z. B. weil AG Gehalt nicht zahlt).

Aber natürlich macht es auch Sinn selbst zu kündigen ohne wichtigen Grund, wenn man es einfach nicht mehr dort aushält und totunglücklich ist. Dann wäre es aber gut schon nen neuen Job in Aussicht zu haben oder zumindest genug Erspartes zu haben, um die Sperrfrsit beim ALG überbrücken zu können.

Vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Wenn man noch keinen neuen Job hat, ist es meist besser, gekündigt zu werden als selbst zu kündigen. So behält man den Anspruch auf Arbeitslosengeld und hat den Vorteil, dass man offiziell noch beschäftigt ist. Das gibt einem mehr Zeit und Ruhe, um eine neue Stelle zu suchen. Außerdem wirkt eine Kündigung vom Arbeitgeber oft weniger negativ im Lebenslauf als eine eigene Kündigung ohne direkten Anschluss. Deshalb ist es aus finanzieller und beruflicher Sicht meistens klüger, erst die Kündigung abzuwarten, bevor man selbst kündigt.

Selbst kündigen.

Kommt darauf an ... wenn es um eine betriebsbedingte Kündigung geht, ist die Kündigung durch den Arbeitgeber in allen Richtungen "unproblematisch".

Bei allen anderen bedeutet die Kündigung durch den Arbeitgeber, dass die Ursache beim Arbeitnehmer zu suchen ist, was das Finden einer neuen Stelle schwieriger macht. Umgekehrt aber bedeutet die Eigenkündigung, dass es z. B. eine Sperre beim Arbeitslosengeld gibt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Kündigung im gegenseitigen Einverständnis.

Natürlich gibt je nach Situation zu allem eine Ausnahme. Von daher solltest Du einmal beschrieben, was bei dur vorliegt.

Vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Wenn man keine neue hat sollte man selbstverständlich i.a.r nicht selbst kündigen. Das führt das nur zu Arbeitslosigkeit zudem idr auch einer Sperre beim Arbeitslosengeld. Bei Betriebsbedingten Kündigungen bestehen außerdem gute Chancen auf eine Abfindung.

eine Sperre beim Arbeitslosengeld kann natürlich auch eintreten wenn man die Kündigung des Arbeitgebers durch Pflichtverletzungen provoziert hat