Ist die Deutsche Justiz total am versagen?

Support

Hallo Reddington98,

gerade in Themen, in denen die Meinungen stark auseinandergehen, ist es wichtig, die eigene Frage bzw. Meinung sachlich und respektvoll zu formulieren und mit einem kühlen Kopf zu kommunizieren.

Eine Quellenangabe ist selbstverständlich auch immer gut. :-)

Ich möchte Dich und auch die Antwortenden bitten, in dieser Diskussion tendenziöse sowie penetrante Beiträge zu vermeiden, auf einen freundlichen Umgangston zu achten und auch andere Meinungen zu respektieren. So wird der Meinungsaustausch für alle wertvoll.

Vielen Dank!

Viele GrüßeWalter, Support38 von gutefrage

Ja, finde ich schlimm 49%
Andere Antwort 31%
Finde ich nicht schlimm 20%

35 Stimmen

13 Antworten

Andere Antwort

Viel zu wenig Infos.

Das ist Jugendstrafrecht, und nicht das Erwachsenenstrafrecht.

Die Unterschiede sollte man kennen!

Der Hamburger Fall ist schon mal völlig falsch und irreführend interpretiert!

Ein 19-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-gruppenvergewaltigung-von-15-jaehriger-im-stadtpark-neun-maenner-verurteilt-a-07bb9268-d22b-4710-ae22-3112426f09a8


Finde ich nicht schlimm

Sorry, aber ein Bewertung ist ohne exakte Sachverhaltskenntnisse nicht möglich.

Finde ich nicht schlimm

Nein, das hat dann immer auch eine entsprechende Begründung seitens der Gerichte, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Im ersten Fall zum Beispiel erwähnt das Urteil bspw. die dünne Beweislast, die auch zu der niedrigen Strafe beiträgt. Außerdem wird hier auch nach Jugendstrafrecht bestraft, was auch wiederum kürzere Strafen zur Folge hat.

Andere Antwort

Zu Beispiel 1:

Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung..

Also erklärt sich das Urteil dadurch das es sich um Jugendliche handelte. (Der genaue Tathergang ist uns ja auch unbekannt. Ob die 8 wirklich mitgemacht oder nur keine hilfe geleistet haben)

Beispiel 2

Wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg sind zehn der elf Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das vom Landgericht verhängte Strafmaß reicht bis zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft

Also keine Bewährung.

Beispiel 3

Das Hamburger Landgericht hat im Revisionsprozess zur Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Harburg ein Urteil gefällt. Drei der fünf Angeklagten müssen nun ins Gefängnis.

Also auch nicht Bewehrung für den großteil..

Natürlich kommt es vor das Urteile zu gering ausfallen. Aber letztendlich ist es lange nicht so schlimm wie du darstellst.