Fahrradfahrer hat gegen mein Auto geschlagen, weil ich leider kurz über die Fahrradlinie gefahren bin. Es hat jetzt eine Beule?
Der Mann fing an zu schreien und meinte dass ich schuld bin.
Er hatte auch Zeugen bzw. die Fahrradfahrer die dabei waren wollten auch aussagen.
Wer hatte schuld? Und wie sollte man vorgehen, wenn er die Daten will aber er es nicht geben will? Festhalten bringt auch nichts, am Ende ist es noch Körperverletzung
9 Stimmen
9 Antworten
Du hast eine Ordnungwidrigkeit begangen und er wiederum eine Straftat.
Polizei rufen und solange festhalten, bis diese eintreffen.
Doch man kann einen Schlag nämlich klar von einem abstützen um nicht zu sterben, unterscheiden.
Ausserdek hat er rumgeschrien und war aggressiv.
Der hat sich nicht abgestützt sondern geschlagen.
also ich hoffe mal inbrünstig, du bist nicht im realen Leben wahrhaftig Polizist bist. Denn dann müsstest du eigentlich wissen, dass hier erst einmal beide Seiten befragt werden müssen, bevor hier eine solche Bewertung abgebbar ist.
Auch das wegen solch einer umstrittenen Lapalie voller Körpereinsatz, um jemanden zu Boden zu werfen nicht gerechtfertigt ist.
Ebenso dein "Rat" - bei so vielen Fahrradfahrern als Gegenüber - hier gar nicht umsetzbar ist, sondern eher noch die Gesundheit des Autofahrers riskiert.
Mal abgesehen davon, (da gibt es auch schon genügend Gerichtsurteile) dass wenn hier Fahrradfahrer bedrängt werden die durchaus das Recht haben, den Autofahrer mit Schlag gegen das Fahrzeug auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen.
Ich habe gar kein Urteil getroffen. Ich habe den Sachverhalt auch nicht aufgenommen.
Ich gebe meine Meinung aufgrund einer Schilderung eines Users ab. Ich bin nicht im Dienst und muss hier beide Seiten befragen, obwohl das gar nicht ginge.
Aufgrund seiner Schilderung liegt eine Straftat vor. Und das ist die einzige Schilderung die ich habe. Wenn es dir nicht passt, lies woanders.
Yepp habe dafür gute Literatur gefunden: Beamtenrecht: Wohlverhaltenspflicht & außerdienstliche Dienstpflichten
angenehme Nachtruhe dir
aber er wehrt sich also will abhauen, weil er weiß, dass er eine Straftat begangen hat.
Richtig verhalten im straßenverkehr hab ich mich auch nicht aber noch lange keine körperverletzung oder sachbeschädigung begangen. War noch nie kriminell, egal wie mich jemand auch provozieren mag
Dann wird er auf den Boden gelegt, zur Not mit Zwang, bis die Polizei eintrifft.
Ja und dann meinte die Polizisten am Telefon ich könnte vor Gericht verlieren wegen Körperverletzung. Sie meinte lass es einfach sein am besten
Die wollten wohl nichts arbeiten :)
Es ist dein Recht, den Beschuldigten einer Straftat festzuhalten. Wenn nötig unter Zwang.
zuschlagen darf man aber nicht oder?
Wenn es eine Beule ist, dann war es eindeutig Sachbeschädigung. Auch wenn das Überfahren der Linie nicht ordnungsgemäß war, rechtfertigt das eine Sachbeschädigung noch lange nicht.
Polizei anrufen, Vorfall schildern, Fotos machen auch von dem Typ. Nur bis die Polizei eintrifft ist der wahrscheinlich weg. Vielleicht kann dann anhand des Fotos sein Name und die Adresse rausgesucht werden.
Polizei rufen und festhalten wenn er 'Unfallflucht' begehen will.
Polizei sollte ja auch im Sinne der anderen Radfahrer sein die aussagen wollen.
Wer hatte schuld?
- Du bist schuld am Überholverstoß, was eine Ordnungswidrigkeit ist.
- Der Radfahrer ist schuld an der Sachbeschädigung, was eine Straftat ist.
Er hatte auch Zeugen bzw. die Fahrradfahrer die dabei waren wollten auch aussagen.
Okay, dann holen wir die Polizei hierher und du darfst mich des Überholverstoßes anzeigen. Schon hat der Unfallgegner eine Motivation, dazubleiben.
Dass ich dann gleich auch die Sachbeschädigung anzeige, muss ich ja in dem Moment noch nicht laut ankündigen.
Festhalten bringt auch nichts, am Ende ist es noch Körperverletzung
Es darf in Deutschland jedermann einen Verdächtigen einer Straftat festhalten, auch unter Zwang und unter angemessener Gewaltanwendung, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Sprich, wenn ein frisch ertappter Täter sonst unidentifiziert abhaut, bevor die Polizei da ist.
Da du 1,5m Sicherheitsabstand gehalten hast, kann das ganze garnicht passieren.
Ich kenne keine Radfahrer mit 1,5m langen Armen.
Wenn du näher dran warst, dann ist es deine Schuld. Schließlich hat der Fahrradfahrer nicht absichtlich gegen dein Auto geschlagen, sondern du hast ihn abgedrängt.
...und trotzdem rechtfertigt ein Unrecht kein Gegen-Unrecht.
Der Radfahrer hat eine Sachbeschädigung begangen. Und Sachbeschädigung ist eine Straftat.
Und nein, der Autofahrer hat dem Radfahrer nicht gesagt oder ihn gar unter Druck gesetzt, dass er diese Straftat begehen soll. So zum Thema "Schuld an der Sachbeschädigung".
Oh, das wusste ich nicht.
Da werde ich mich wohl beim nächsten extrem knappen Überholmanöver besser umfahren lassen. Lieber schwerverletzt, als eine Sachbeschädigung bezahlen müssen.
Sarkasmus aus.
Ach du, jeder macht Fehler.
Mir war auch entgangen, dass das "Aufs Dach klopfen" das Auto spontan 1 m weiter nach links versetzt und damit das gefährliche Überholmanöver zu einem sicheren Überholmanöver macht. Und damit in dieser unsicheren Situation hilfreicher ist, als z.B. beide Hände am Lenker zu halten.
Ja, Sorry.
Dein erster Kommentar hat bei mir den falschen Knopf gedrückt.
Ich halte Abstand zu Radlern mit dem Auto und rege mich über Rotlichtverstöße auf. Als Radfahrer bleibe ich bei Rot stehen und rege mich über die knappen Überholmanöver auf.
Deshalb bin ich da immer bisschen kritisch in meiner Meinung.
Und natürlich war mir auch entgangen, dass ein "Hallo, ich bin auch noch hier"-Anklopfen per se so kräftig sein muss, dass das Blech dauerhaft verformt ist.
@HfPol110, warum gehst du hier automatisch von einer Straftat des Fahrradfahrers aus? Die Erzählung gibt das nicht her. Es gibt eine Beule im Auto nach Erzählungen vom der Hand des Fahrradfahrers. Wenn das Auto hier aber den Fahrradfahrer geschnitten/bedrängt hat und der mit der Hand sich deshalb abstützen musste, um z.B. nicht unter das Auto zu geraden ist, nicht die Beule die Straftat; sondern das Verhalten des Autofahrers