ich bräuchte bitte euren rat: ich habe die bewilligung einer mutter-kind-kur durch die krankenkasse erhalten und der termin ist vom 29.6.-21.7.! nun steht in der bewilligung, daß ich pro tag 10,--, also für 21 tage 210,-- zuzahlen muß und dies VOR antritt der kur. ich muß dazu sagen, daß ich nicht von der zuzahlung befreit bin, weil ich keinen antrag gestellt habe, ich wußte dies nicht. ich bin alleinerziehend, habe 3 kinder, beziehe hartzIV, bin zwar nicht chronisch krank oder so aber aufgrund einer operation im oktober 2010 ist diese kur erforderlich.
beim telefonat mit der krankenkasse teilte mir die sachbearbeiterin mit, daß ich morgen einen antrag auf befreiung zugeschickt bekomme und auch befreit werde, aber trotzdem die 210,-- einzahlen muß, vor antritt der kur und am jahresende erhalte ich eine rückerstattung....ist dies rechtens?
ich kann mir die 210,-- nicht leisten, besteht vielelicht die möglichkeit, ansonsten ein darlehen vom jobcenter zu beantragen?
danke im voraus für antworten...lg