Moin,
ich habe einen extrem schlechten Score von 20%.
Ich bin die Einträge eben mit einem Schufa Mitarbeiter durchgegangen und er sagte, dass alles keine negativen Einträge wären.
Ich habe letztes Jahr einen Kredit abgezahlt, dem auch Mahnungen voran gingen.
Die Anwältin schrieb dann nur:
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis können gelöscht werden.
Auf Zustellung eines Beschlusses gem. § 915 Abs.2 ZPO wird verzichtet.
Die Einstellung laufender oder ruhender Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
bei Gerichtsvollziehern sowie die Benachrichtigung der Drittschuldner von diesem Pfändungsverzicht
können Sie durch Vorlage dieses Schreibens selbst veranlassen.
Heißt das, dass ich die Email der Anwältin an die Schufa weiterleiten sollte?