Kaufvertrag Katze Rücktritt evtl Krankheit?

Hallo,

ich habe am 27.02.2016 einen Kaufvertrag für einen MainCoon Kater unterschrieben und eine Anzahlung von 100€ geleistet. Soweit war auch alles in Ordnung jedoch wurde die Frau immer komischer... Ich musste ihr jedes mal nachrennen.. Bilder, Zustand, Videos usw.. vor 4 Tagen schrieb diese Hobbyzüchterin mir per Whatsapp, dass der kleine sein Fell verliert und sie nicht wüsse was es sei, andere befreundete "Züchter" wüssten es auch nicht. Daraufhin ging sie zum Arzt und kam mit der Aussage "Er wäre zu klein".. Eine solche Aussage verstehe ich leider nicht. Daraufhin kontaktierte ich den Tierarzt und wollte ein Gesundheitszeugnis für den kleinen Kater beantragen da ich der "Züchterin" nun nicht traue.. Der Tierarzt lehnte sofort ab und wollte mir keins erstellen. Meine Angst ist nun, dass er krank ist und mir das verheimlicht wird. Ich habe nun gesagt ich trete zurück und will das Geld nicht.. Jedoch sagte sie "Vertrag ist Vertrag". Wie ist das? Ich meine, der Gesundheitszustand ist nicht mehr positiv gewährleistet wenn sie mir ein solches Dokument nicht erstellen? Der Abholungstermin wäre am 16.04.2016 und ich möchte nicht, dass mein Kater krank bei mir ankommt... Ihr geht es wohl nur um das Geld und nicht um den Kater.. Er hätte es anderstwo besser als wie bei mir da ich nun misstrauisch bin.

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.

LG Mone

Katze, Kaufvertrag, Rücktritt
Rücktrittsrecht?!?

Hallo Ich habe vor ziemlich genau 11 Tagen bei dem haarlaserentfernungsistitut Namens Hairfree einen Vertrag abgeschlossen über 1760€ (mehrere Behandlungen) ich sagte der Dame das ich dies vorerst mit meinem Freund abklären müsse, ob wir uns derzeit eine solche finanzielle Belastung leisten können, da wir derzeit auch noch einen Kredit abzuzahlen haben. Wir setzten dennoch einen Vertrag auf u die nette Dame notierte sich meine bankverbindung etc. . Sie Versicherte mir das falls ich mich doch dagegen entscheiden würde, sie die Dokumente einfach zerreißen würde. Nun, 11 Tage später teilte ich ihr per E-Mail mit, dass es nun tatsächlich nicht hin haut, ich mir noch mehr finanziellen Druck nicht leisten kann u sie mir den Termin streichen solle, kurz drauf kam die Mail zurück, dass sie dies bedaure, ich aber dennoch die 1760€ zu Zahlen habe. Ich rief also dort an, erinnerte sie daran das sie, wie oben beschrieben, die Dokumente zerreißen würde, würde ich mich doch dagegen entscheiden. Daran schien die gute sich nicht mehr erinnern zu können u drohte es an die Rechtsabteilung weiter zu leiten, setzte mir eine 2 Tage Galgenfrist mich bei ihr zu melden, die Sache bis dahin überdacht zu haben u persönlich mit ihr zu sprechen. Von dem Wort "Rücktrittsrecht" wollte sie nichts wissen, ich habe keines, da ich eine kundenvereinbarung unterzeichnet habe u keinen internetkauf getätigt habe. Ich werde ihr per Eil Post u per Einschreiben nochmals zukommen lassen, dass ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache u dann abwarten. Was haltet ihr davon? Ähnliche Erfahrung? Vlt sogar mit Hairfree? Danke für jede Antwort

Recht, Rücktritt
Flug stornieren Condor, bitte helfen

Hey ihr ich hoffe ihr könnt mir helfen :-/Ich habe einen Flug bei Condor gebucht (flug würde am 25.05.15 stattfinden) muss diesen jetzt aber stornieren da ich unerwartet krank geworden bin was ne operation als folge hat, habe auch die bestätigung des krankenhauses das ich in behandlung bin.

nun punkt 1 auf der condor internetseite finde ich kein punkt zum flug stornieren deshalb habe ich dem kundenservice geschrieben, dieser meinte nur da es sich um den classic Tarif handelt erstatten sie mir die Steuern und Gebühren in Höhe von 97,26 Euro

ähm sorry ich habe über 700 euro für den flug gezahlt und sogar eine reiserücktritt versicherung dazu abgeschlossen und dann wollen sie mir sagen ich bekomme 97 euro zurück, das kann es ja wohl nicht sein oder ?

kennt sich damit jemand aus ? hattet ihr das problem vielleicht auch schon ?

dann habe ich noch einen anderen flug den rückflug auch bei condor aber über tripsta gebucht der rückflug wäre am 16.05. aber den werde ich natürlich jetzt auch nicht antreten

bei diesem flug habe ich aber keine reiserücktrittversicherung abgeschlossen, hab ich da dann wirklich nur die 97, euro am ende ?

falls ihr euch fragt warum ich zwei seperate fluge habe hier die antwort ;)

meine schwester ist schon seit längerem in den usa und wir wollten einen gemeinsamen rückflug haben, deshalb hab ich hin und zurück seperat gebucht ;)

schon mal danke an alle die den langen text gelesen haben und danke für euer rückmeldung bin euch sehr dankbar

Reise, Flug, condor, Rücktritt
Poco Lieferkosten erneut zahlen? Oder Widerruf möglich?

Ich habe einen Schrank und ein Sofa bei Poco mit Liefer- und Montageservice gekauft. Dieser erfolgt von einer Spedition. Poco sagte zu mir es könne sofort geliefert werden, in der gleichen Woche noch. Gut, ich hinterließ meine Nummer für einen Termin auszumachen. Die Spedition rief mich nie an. Am 3. Tag kontaktierte ich sie selbst und sie sagten mir, die Lieferung wäre erst 1 Woche später möglich. Tag ausgemacht, Uhrzeit konnte nicht genannt werden ich solle mich freitags noch einmal melden (Montag sollte geliefert werden). Habe ich gemacht, kein Mensch ist ans Telefon gegangen und das bei 10 Anrufen am Freitag & Samstag. Montags sollte wie gesagt geliefert werden, aber ich hatte ich keine Uhrzeit und musste arbeiten. Ich klebte extra einen Zettel an die Tür, das ich erst ab 14 Uhr wieder zu Hause wäre und rief früh morgens um 8.15 Uhr nochmals bei der Spedition an. Die sagten mir jetzt, dass meine Lieferung schon zu mir unterwegs sei und zwischen 9.30-13-30 Uhr geliefert wird. Ich sagte, das wäre unmöglich da ich arbeiten müsse und nicht einfach gehen kann. Daraufhin meinte die Spedition ich müsse dann die 75€ Lieferkosten erneut zahlen. Ich also alle Hebel in Bewegung gesetzt und meinen Freund früh morgens an seinem freien Tag aus dem Bett geklingelt damit er ab 9.30 Uhr bei mir ist und ihnen aufmacht. Kamen die doch schon um 9.10 Uhr obwohl mir die Telefonistin ausdrücklich gesagt hat ab 9.30 Uhr!!!! Die andere Telefonistin die danach am Telefon war stellt sich natürlich jetzt dumm und meint ich hätte mich da verhört.... Nun kann die Spedition natürlich heute nicht mehr kommen, da sie noch andere Aufträge hat und ich muss die 75€ erneut zahlen. Meine Frage jetzt, wie sieht das rechtlich aus? MUSS ich die 75€ Lieferkosten erneut zahlen? Da mir nun mal gesagt wurde ab 9.30 Uhr und das aber auch erst an dem gleichen Morgen.... Und wie sieht es aus mit einem Widerruf? Ich habe bar gezahlt, für Schrank und Sofa knapp 700€. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Habe nämlich ehrlich gesagt jetzt schon die Schnauze voll....

Möbel, Widerruf, Kaufvertrag, Erstattung, Geld zurück, Rückgabe, Rücktritt, Möbelhaus, Poco
AMC Reservierung Rücktritt

Hallo,

ich habe im Mai an einer AMC Topf Party teilgenommen. In einem Gespräch mit den Vertretern, dass danach kam, habe ich mir die Töpfe zu einem bestimmten Preis reservieren lassen. D.h., wie mir einer der Herren erklärte, dass ich mir diesen Preis für ein halbes Jahr reserviere ich jedoch davon zurücktretten kann wenn ich mir dan denke ich kann es mir doch nicht leisten. Kurz darauf kam per Post eine Bestätigung von AMC über einen Kauf auf Rechnung. Daraufhin hab ich einem der Vertreter eine E-Mail geschrieben, kurz gefasst hab ich ihm geschildert, dass mir ja versprochen wurde, dass ich die Reservierung habe und davon zurücktretten kann und ich mich ja eigenltich nicht zum Kauf entschieden habe. Er antwortete mir, in einer Email, ich soll keine Angst haben, alles ist richtig wie ich sage und dabei bleicht es wie besprochen.

ich habe darufhin die Sache ein wenig liegen lassen und mir jetzt vor kurzem die Unterlagen angeguckt. An sich habe ich einen Kaufvertrag unterschrieben, halt mit einem Liefertermin Anfang 2015 und nirgendwo in diesem Vertrag steht irgendetwas davon dass es eine Reservierung ist und ich zurücktretten kan. Ich hab jetzt also außer dem münldichen Versprechen und der kurzen E-Mail nichts formelles, wo dieses Versprechen offiziel schwarz auf weiß steht.

Nun würd ich gerne die Töpfe nicht kaufen, da ich beruflich noch nicht so gut gestellt bin, dass ich es mir leisten kann. Ich muss mich noch mit dem Herren von der Party in Verbindung setzten, aber ich wollte schonmal im vorraus fragen ob jemand Erfahrungen mit dieser Reservierung hat bzw. mit dem Rücktritt davon und habe ich offiziel eigentlich was in der Hand um es durchzusetzen dass ich die Töpfe nicht kaufe, auch wenn die mir doch irgendwie damit kommen, dass ich es kaufen muss?

Wiederrufsrecht ist schon lange abgelaufen. Ich weiß, es war naiv nur auf ein mündliches Versprechen zu hören, aber ich kann es jetzt leider nicht mehr rückgängig machen.

Danke für Eure Hilfe!

Kaufvertrag, AMC, Rücktritt
Widerrufsrecht aus Handyvertrag

Hay Leute,

Ich habe ein schlimmes Anliegen. ich habe heute, den 27.09.2014 ein Handyvertrag bei einem Vodafone-shop abgeschlossen. Als ich da war, hat die Beraterin zu mir und meiner Schwester gesagt, der Vertrag koste nur 29,99monatlich! Und beinhalte ein Handy dazu. 2tage zuvor waren wir bei ihr und haben erzählt, dass wir studenten sind und was günstiges suchen und dann hat sie uns ein Zettel fertig gemacht, wo drinn steht dass es Monatlich 29,99 koste und welches Handy man sich wählen kann.

ich habe sie ausdrücklich MEHRFACH gefragt, ob man jeden Monat 30euro zahlt und ob es nach 2jahren weiter bei 30Euro bleibt. und da hat sie JA!!!! gesagt. zudem habe ich noch gefragt, ob ich irgendwas besonders dazu wissen muss und sie hat NEIN!!! gesagt!

Ich konnte vorher auch kein Einblick in den Vertrag werfen, weil ich auf sowas wie ein TAB unterschreiben sollte und somit meine Unterschrift schon gesetzt habe, bevor ich überhaupt den Vertrag gesehen habe!!

Eine Stunde später habe ich mir den Vertrag angesehen und mitbekommen, dass da steht, dass ich NUR einmalig 29.99 zahle und SONST 45Euro!! und dass kann ich mir als studentin NICHT leisten!

ich würde mich freuen, wenn ihr sowas wie ein Rücktrittrecht oder gesetze kennt, dir mir sofort da raushelfen!!

Bitte!

Ich wurde vorsätzlich angelogen und dass, obwohl ich MEHRFACH nachgefragt habe, ob es was bestimmtes gibt.!!!

Und meine Schwester ist Zeugin, denn sie hat auch unterschrieben!

P.S: das neue Handy ist nicht aus der Folie ausgepackt und benutzt worden! Alles Neu!

Bitte Helft mir!!

Danke im Vorraus!

Mfg

Betrug, Handyvertrag, Rücktritt, rücktrittsrecht, Widerrufsrecht, Falschberatung, rechtliche-grundlagen
Rechtsfrage: Rücktritt von Teilnahme an Weiterbildung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte!

Angenommen, jemand hat sich zu einer Weiterbildung per Email angemeldet. Er bekommt eine Bestätigungsemail für seine Anmeldung, in der es heisst, die Teilnahme sei nun "verbindlich eingetragen". Außerdem wird die Rechnung für die Weiterbildungskosten per Email zugestellt (zahlbar innerhalb von 7 Tagen) und vom Teilnehmer bezahlt. Das ganze passiert, sagen wir mal, Mitte März. Die Weiterbildung soll Mitte Mai stattfinden. Der Anbieter der Weiterbildung hat keine AGB. Nun muss der Teilnehmer Anfang April (sagen wir mal 5 Wochen vor der Weiterbildung) die Weiterbildung aus persönlichen Gründen stornieren und wird vom Veranstalter der Weiterbildung informiert, dass die Weiterbildung voll zu bezahlen sei, denn die Anmeldung sei ja "verbindlich" gewesen und in der Email sei auch darauf hingewiesen worden.

Mich interessiert in diesem Zusammenhang: - Wenn der Anbieter keine AGB hat, gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen? - Sieht das Gesetz irgendwelche Regelungen für den Fall, dass eine Leistung vor Erbringung bezahlt wird, vor, und was bedeuten diese Regelungen für den Storno/Rücktrittsfall? Gibt es da bestimmte Fristen? Rücktritt bis 4 Wochen vorher, bis 2 Wochen vorher, oder ähnliches? - Welcher Paragraph regelt diesen Fall?

Besten Dank für eine Antwort und freundliche Grüße!

Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, Rücktritt
Rücktritt aus Kaufvertrag (Küche) bei 0% Finanzierung

Hallo, ich ziehe demnächst mit meiner Freundin zusammen und wir haben eine Küche geplant. Aufgrund des außergewöhnlichen Grundrisses war ein Aufmaß nötig. Nach einigem hin und her und erfoltem Aufmaß, haben wir die Küche anhand der genauen Daten geplant. Da ein Teil der Küche mit 101cm breite recht klein war, haben wir es zusammen mit dem Verkäufer nach einer Weile hinbekommen, dort eine 60er Geschirrspüler und daneben ein Unterschrank mit Spülbecken drauf reinzubekommen (und ja es geht NUR da, aufgrund der Wasseranschlüsse). Nach erfolgter Planung haben wir eine 0% Finanzierung gewählt und über 2 Jahre abgeschlossen. Die Unterschrift unter die Finanzierung haben wir gestern, am 03.09.2014 getätigt.

Nachdem wir nun dachten, es ist alles klar, meldet sich heute, ein Tag nach Unterschrift der Verkäufer telefonisch um uns mitzuteilen, dass nach Rücksprache (am heutigen Tag, 04.09.2014) mit einem Monteur es angeblich doch nicht möglich ist, dort einen 60er Geschirrspüler unterzubringen. Nun meine Frage, können wir trotz Unterschrift vom Kaufvertrag zurücktreten? Wir haben die Unterschrift getätigt, nachdem vermeitlich alles in Sack und Tüten war. Nach dem es jetzt angeblich so nicht möglich ist, wie wir das geplant haben, möchten wir vom Kauf und logischerweise auch der Finanzierung zurücktreten.

Küche, Recht, Kaufvertrag, Finanzierung, Rücktritt
Rücktritt Kaufvertrag im beiderseitigem Einverständnis

Hi Leute,

ich brauche nochmal euren Rat bzw. eine Bestätigung. ;)

Ich hab dazu gestern schon mal was geschrieben. Könnt ihr ja gerne nochmal nachlesen: http://www.gutefrage.net/frage/autoverkauf-ebay-kleinanzeigen#answer123000818

Ich habe heute einen Anruf von dem Händler bekommen und er meinte, dass seine Nummernschilder geklaut wurden und er daher das Auto erstmal nicht abholen kann. Er hat darauf gepocht, dass ich ihm eine Mail schreibe in der steht, dass der Käufer das Auto nicht wie besprochen abgeholt hat und daher der Vertrag ungültig ist. Ob dahinter ein Trick steht sei mal dahingestellt.

So haben wir uns dann geeinigt:

Meine E-Mail: Sehr geehrter Herr ...,

wie gerade telefonisch besprochen und von Ihnen gewünscht bestätige ich Ihnen hiermit, dass Sie gestern den vereinbarten Termin zur Abholung des Autos, wie im Kaufvertrag vom 06.5.2014 beschrieben, nicht einhalten konnten.

Des Weiteren ist es Ihr Wunsch vom Kaufvertrag zurückzutreten, da Sie auf Grund fehlender Nummernschilder den Vertrag nicht einhalten können. Im beiderseitigen Einverständins trete ich hiermit mit sofortiger Wirkung vom am 06.05.2014 geschlossenen Vertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir, dass auch Sie mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Händler:

Sehr geehrter Herr ...,

hiermit bestätige ich ihnen,daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete.Ich habe z.Z. keine roten Schilder und kann daher das Auto nicht überführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ist es denn damit jetzt erledigt? Kann ich mein Auto neu verkaufen???

Danke

Kaufvertrag, Vertrag, Rücktritt, Vertragsrecht
Wer trägt meine Anwaltskosten - Rückgabe eines Autos?

hey,

ich habe mir im Dezember ein Auto bei einem Händler gekauft, welches leider Mängel hat. Der Händler hat auch mehrmals versucht diese Mängel zu beheben. Nach jedem Reparaturversuch wurde der Mangel aber schlimmer. Nun steht das Auto vor meiner Tür und ist nichtmehr fahrtauglich. Der Händler hat bereits ein Einschreiben von mir erhalten, wo ich vom Kaufvertrag zurücktrete und ihm eine Frist gegeben habe, bis wann ich das entstandene Rückabwicklungsverhältnis beendet haben möchte. Die Frist läuft kommenden Montag ab.

Leider gehe ich davon aus, das ich nichts mehr vom Händler hören werde. Ich werde dann Montag anrufen und nachfrage was los ist, bin mir aber ziemlich sicher das ich das ganze nun in die Hände eines Anwaltes geben muss.

Wer trägt diese kosten?

Es geht hier um einen Streitwert von 4500€ (Kaufpreis des Autos) + 300€ (Neue Allwetterreifen). Natürlich darf der Händler mir für die bisher 4000 gefahrenen KM etwas abziehen, es sollte aber nicht mehr als 100-150€ sein.

Die Anwaltskosten werden sich sicher auf einige 100€ belaufen... Bleibe ich auf diesen Kosten sitzen?

Wenn ich ehrlich bin hätte ich auch Lust auf Schadensersatz zu klagen. Ich musste mir mehrere Tage Urlaub nehmen, es ist bereits der zweite Monat wo ich mir ein 100€ Bahnticket kaufen musste. Außerdem werde ich gezwungen mit der Bahn zur Arbeit zu fahren, obwohl ich Angst vor dem Zugfahren habe, weswegen ich auch schon in Therapie war. Außerdem zahle ich Steuern und Versicherung für ein Auto was ich nicht nutzen kann. Theoretisch könnte ich sogar wegen Betrugs klagen, jedoch kann ich vermutlich nicht handfest beweisen, dass der Verkäufer vom Schaden wusste.

Naja... mir reicht es aber wenn ich endlich mein Geld vom Autokauf zurück bekomme.

Auto, Kaufvertrag, Anwaltskosten, Händler, Rücktritt, Vertragsrecht
Mündliche Vereinbarung beim privaten Haus-Verkauf, Käufer meldet sich nicht mehr - was tun?

Hallo an alle Experten,

vor einigen Monaten haben wir als -Privatleute- (Ehepartner und Hauseigentümer) mit einem Interessenten / Käufer, nach mehreren Besichtigungen und Gesprächen, eine mündliche Vereinbarung über einen eventuellen Kauf für Haus und Grundstück getroffen. (einziger Zeuge Ehepartner)

Der Möchtegern-Käufer hat sofort Architekt, Bauamt und Vermesser beauftragt (mit unserer schriftlichen Einwilligung, aber er als Auftraggeber), er hatte es sehr eilig. Zudem noch einen Gutachter seiner Bank bestellt für ein Wertgutachten.

Nun ist der Käufer seit ca. über 1 Monat nicht mehr erreichbar und meldet sich auch nicht mehr.

Frage: - Wie lange sind wir an eine mündliche Verkaufszusage gebunden? - Welche Frist (per Einschreiben/Rückschein) müssen wir als Eigentümer setzen, ohne daß der Käufer uns eventuell seine entstandenen Kosten berechnen kann ? - Wie sieht es mit Schadenersatz aus ?

Wir möchten gern unsere Immobilie neu zum Verkauf anbieten, wir wollen keine weitere Zeit mehr verlieren oder verschwenden. Dürfen wir das so einfach in der jetzigen Situation, und was müssen wir beachten?

Was können oder sollen wir am besten tun ???

Für Eure Antworten sind wir sehr dankbar und wirklich gespannt...

Liebe Grüße und ein herzliches Dankeschön !

Schadensersatz, Recht, Immobilien, kaeufer, Rücktritt, Verkäufer, Frist, mündliche Vereinbarung
Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel

Hallo ;-)

Wir haben am 12.09.2013 bei einem großen Opel Händler einen gebrauchten Meriva gekauft. 1 Jahr alt, 20000 km gelaufen.

Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist mir aufgefallen, das unter ,,Unfallschäden'' UNBEKANNT angegeben war. Haben den verkäufer darauf angesprochen und er meinte, das sie das immer so reinschreiben.,, Der Vorbesitzer hat uns gesagt, der Wagen ist Unfallfrei, aber das können wir ja nicht überprüfen. Darum schreiben wir das immer so rein. Aber der Wagen ist Unfallfrei. ''

Haben uns nichts böses dabei gedacht und den Vertrag unterschrieben.

Jetzt, bei genauer durchsicht der Papiere kommen mir doch langsam leichte Zweifel. Denn im AU Bericht steht drin, das die AU ,,nach erfolgreicher Reperatur'' durchgeführt worden ist.

Ich habe durch das Service-Heft den Vorbesitzer (ebenfalls ein großer Autohändler, welches dieses Fahrzeig wohl an Sixt vermietet hat) in Wiesbaden ausfindig machen können und denen jetzt mal eine Email geschrieben, ob Ihnen ein Unfall bekannt ist. Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.

Meine Frage nun, könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hat? Ich denke dann müssten die mir noch den Vertrag zuschicken, wo sie angeben, das der Wagen als UNFALLWAGEN verkauft wurde. Denn wenn nicht, hätte das mein Opel händler ja nicht wissen können, oder? Wie sieht es dann aus, mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Es geht hier immerhin um 15,000 € :-(

Danke für die Antwort ;-)

Unfall, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Rücktritt, unfallschaden
Rücktritt vom Kaufvertrag bei zu langer Reparatur möglich?

Folgendes Szenario:

  • Ich erwarb am 26.06.2013 ein neues Mobiltelefon im Fachhandel. Es funktionierte bis 19.07.2013 abends, bis es sich nicht mehr starten ließ;

  • Am 20.07.2013 gab ich es im Laden ab zur Reparatur; als Dauer wurden 10-14 Tage angegeben;

  • Nach 2, 3, 4 und nach 5 Wochen rief ich jeweils an, um zu erfahren, was nun der Stand der Dinge sei; mir wurde mitgeteilt, dass die Vertragswerkstatt auf ein Ersatzteil (Hauptplatine) warten würde, dieses wäre schon beim Hersteller bestellt;

  • Bereits nach 4 Wochen aber teilte mir der Zuständige am Telefon mit, dass er nun die Werkstatt schriftlich anmahnen würde und auch der Hersteller schriftlich über den Missstand in Kenntnis gesetzt worden ist; der Werkstatt gab man 2 Wochen Frist;

  • Letzte Woche, in der 5. also, wurde mir beim Anruf mitgeteilt, dass nach wie vor keine Antwort von der Werkstatt da wäre, noch eine Woche wäre Zeit, danach würde mein Gerät unrepariert zurück gefordert werden und ich würde ein neues erhalten vom Markt;

  • Dies ist nun also Woche Nummer 6, und ich bin verständlicherweise bepisst und warte drauf, dass sich etwas tut; diese Woche habe ich noch nicht angerufen, warte auf den Anruf der Werkstatt

Nun meine Frage:

Kann ich mittlerweile vom Kaufvertrag zurücktreten, oder muss ich ein neues Gerät oder sogar - trau ich denen auch zu - eine Gutscheinkarte über den Kaufpreis des Handys nehmen?

Bitte spart auch irgendwelche "siehe Wikipedia" oder "solche Fragen gabs schon viele, googlen hilft", denn ich bekomme sowas von widersprüchliche Informationen, dass ich mittlerweile echt nicht mehr durchblicke. Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Dauer, Kaufvertrag, Reparatur, Rücktritt
Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung

Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung 28.02.13, 80 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir der 15.08. genannt. Außer der Bestellung habe ich bis heute nichts weiter unterschrieben.

Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Mein Wagen stand draußen, deswegen bin ich gestern vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte mir, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf meine Frage, ob wir dann noch mal über den Preis reden könnte, da der Schaden m.E.n. eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete er sehr schnell und knapp mit “Nein, da kann ich nix mehr machen”! Er würde aber seine Chefin fragen, ob sie evtl. eine Tankfüllung springen lässt.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Wagen mit derartiger Beschädigung zu fahren, sofern diese fachmännisch repariert wurde, aber dass er einen Preisnachlass kategorisch ablehnte, regte mich doch ziemlich auf. Da kann ich auch einen ganz neuen Wagen bestellen und krieg dem zum selben Preis, dafür aber ohne Schaden.

Ich wollte erst die AGBs zur Hilfe ziehen, aber genau die beiden Seiten wo die drauf stehen, fehlen auf meiner Kopie der Bestellung...

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Preisnachlass, ggfs. auch mit Einsicht in das Gutachten, was sicherlich für deren Versicherung erstellt werden muss? Ich gehe davon aus, dass ich auch vom Vertrag zurücktreten kann, da mir der Händler den Wagen eben nicht mehr wie bestellt liefern kann?

Danke im Voraus!

Kaufvertrag, Mangel, PKW, Preis, Rücktritt
Immobilienmakler verlangt Rücktrittsgebühr, was tun?

Hallo,

ich habe mir über verschiedene Makler eine Wohnung gesucht. Als ich eine passende gefunden habe, habe ich die Mieterselbstauskunft unterschrieben. In dieser stand folgender Text-Absatz (Siehe Bild)

Dem Makler A habe ich gesagt, dass ich die Wohnung schnell benötige. Nun wurden aber immer stückchenweise weitere Informationen angefordert und ich bin langsam nervös geworden. Zum Schluss stand zur Debatte, dass der Vermieter eine Bürgschaftserklärung haben will. Dann habe ich die Initiative ergriffen und mich für eine andere Wohnung entschieden, wo ich wusste, dass ein schneller Einzug möglich ist (Makler B).

An einem Donnerstag habe ich dann Makler B angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich eine Wohnung von ihm mieten möchte. Makler A hat am Freitag angerufen und ich sagte ihm, dass ich keinen Bürge gefunden habe und daher die Wohnung nicht nehmen kann. Am Samstag habe ich dann die Wohnung von Makler B gemietet.

Am Montag meldet sich Makler A bei mir und meinte, ich müsste die Bürgschaft nicht nachweisen. Auf diese Antwort habe ich gesagt, dass ich mich bereits für eine andere Wohnung entschieden habe, da ich die Wohnung bis Sonntag gebraucht hätte und nicht bis Montag. In der gleiche Woche erhielt ich eine Rechnung mit einer Bearbeits-/Reservierungsgebühr für die Stornierung/Rücktritt vom Mietvertrag.

Ich habe weder eine Reservierung unterschrieben, noch bin ich vom Mietvertrag zurückgetreten. Was meint Ihr, muss ich die Rechnung tragen oder nicht?

Bild zu Frage
Wohnung, Gebühren, Mietrecht, Immobilien, Rücktritt
Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf gültig?

Hallo..

Also ich hab folgende Frage. Wir haben uns im Januar ein Haus angeschaut, was uns sehr gut gefallen hat. Wir haben uns mit dem Verkäufer und dem Makler geeinigt und sind dann natürlich los und haben uns um die Finanzierung gekümmert. Leider hat diese nicht geklappt und ich hab es dem Makler gesagt. Hab ihm gesagt, dass ich einen Antrag bei der N-Bank stellen werde und es noch dauern kann. Darauf hin sagte er, dass er das Haus zum Verkauf in die Zeitung setzen will. Ich hab ihm gesagt, dass ich damit einverstanden bin, da ich die Leute nicht noch länger warten lassen will. Jetzt vor ein paar Tagen hab ich die Zusage von der N-Bank bekommen und hab mich bei dem Makler erkundigt ob das Haus noch da ist und er sagte, dass es noch da sei und er es nicht mehr reingesetzt hat, weil er ja wusste dass ich den Antrag stelle und er es für uns zurückgestellt hat. Heute hab ich dann im Internet ein anderes Haus gesehen, was viel günstiger und auch von der Lage her besser ist als das andere Haus. Mein Mann ist jetzt am überlegen ob wir nicht doch das günstigere nehmen. Wir haben nächste Woche die Termine bei den Banken für das erste Haus (was mir auch besser gefällt). Was ist jetzt, wenn wir uns doch für das günstigere entscheiden? Haben die Verkäufer von dem ersten Haus irgendwelche Ansprüche uns gegenüber? Wir haben nichts schriftliches und ich hatte ja auch gesagt, dass er es wieder zum Kauf freigeben kann. Klar warten die Leute jetzt schon sehr lange auf uns und ich fühle mich auch nicht so gut bei der Sache, aber mein Mann meint, dass das günstigere Haus halt für uns besser ist (geldmäßig) und auch von der Lage her. So müssten meine Kinder halt nicht die Schulen wechseln und es ist halt näher am Zentrum. Mein Mann sagt auch, dass wenn der Makler nen Käufer gehabt hätte, dann hätte der Makler auch nicht auf uns gewartet. Bin etwas hin- und hergerissen. Vor allem hab ich etwas Angst, dass die dann irgendwie Schadensersatz verlangen oder so. Die haben nämlich auch schon ein Haus gesehen, was die dann kaufen wollen. Geht das, wenn man nichts schriftliches hat? Sie waren beim Gespräch zu 5. und wir waren zu 4. Hatte meine Bruder noch mitgenommen und seine Frau und die sind halt ne Erbgemeinschaft..

Bin mal auf die Antworten gespannt. Danke

Immobilien, Rücktritt
Kaufantrag für Auto ohne Kaufbestätigung doch rechtskräftig?

Ich habe am 01.02.2012 einen Kaufantrag für ein Auto unterschrieben. Auf dem Blatt steht, dass es eine Bestellung für neue Kraftfahrzeuge ist. Laut dem Verkäufer handelte es sich erst um ein Lagerabruf, was etwa 2-3 Wochen bis zum Liefertermin dauern sollte. Nach 5 Wochen stellte es sich fest, dass ein Mitarbeiter des Autohauses einen Fehler gemacht hatte. Statt ein Lagerabruf hatte der Mitarbeiter einen Werkabruf durchgeführt, was bedeutet, dass das Auto erst in die Produktion gehen muss und die neue Lieferzeit diesbezüglich bis zu 2-4 Monate dauern würde. Da die Lagerbestände leer waren, konnte der Verkäufer keinen erneuten Lagerabruf durchführen. Da ich den Kaufantrag unter der Voraussetzung der 2-3-wöchigen Lieferzeit abgeschlossen habe, bin ich natürlich nicht mit den wesentlich längeren Wartezeiten einverstanden. Ich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich der Meinung bin, dass ich den Vertrag unter falschen Voraussetzungen unterschrieben habe. Ich wurde sozusagen mit 2-3 Wochen gelockt und nun dauert es plötzlich bis zu 4 Monate. Der Verkaufsberater möchte nicht vom Vertrag zurücktreten und ist der Meinung, dass der Vertrag noch rechtskräftig ist, da er den Fehler nicht verursacht hat. Ich kann mir leider vorstellen, dass der Verkäufer juristisch im Recht ist. Allerdings habe ich jetzt aber folgende Frage: Ein Freund von mir hat die Unterlagen vom Verkäufer durchgeguckt und festgestellt, dass ich nur einen Kaufantrag/Bestellung + Nachweis über Fahrzeugkauf ohne Gebrauchtwageninzahlungsnahme/Verwertungszuführung unterschrieben habe. Seines Wissens ist der Verkäufer verpflichtet mir innerhalb von 3 Wochen eine Kaufbestätigung zukommen zu lassen. . Es sei denn, es ist in den AGB anders festgehalten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine solche Kaufbestätigung habe ich jedoch nie erhalten. Da es fast 6 Wochen her ist, dass ich unterschrieben habe, wäre diese Frist schon längst vergangen. Kann mir jemand sagen, ob mein Freund mit seiner Vermutung Recht hat und ob ich vom Kaufantrag ohne weiteres zurücktreten kann?

Auto, Kaufvertrag, Rücktritt

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