Neuer Herd vom vom Vermieter: Recht auf Marke?
Hallo zusammen, ich lebe in einer Wohnung mit deutlich gehobenem Standard (die Miete ist entsprechend hoch) inklsuive Einbauküche bei der jetzt der Herd kaputt gegangen ist. Verbaut sind hier hochwertige Markengeräte.
Da mein Vermieter im Ausland lebt, hat er mich gebeten, den Herd selber zu bestellen (was für mich ok ist), allerdings hat er mich jetzt gebeten für 350 Euro eine die billigste Kochfeld-Herd-Kombination zu bestellen, die es gab. Das Teil ist echt minderwertig, von einer Marke, die ich noch nichtmals gehört habe.
Wie sieht das normalerweise aus? Muss er mir da gleichwertigen Ersatz stellen, oder kann er mir da auch so eine Chinagurke hinstellen?
(hab aber nicht vor, mich rechtlich mit ihm anzulegen, da wir bisher ein recht gutes Verhältnis haben)