Kann ich von einem Autokauf "Bestellung") zurücktreten?
Ich habe bei einem Autohaus eine "Bestellung" für 1 Auto unterschrieben (keine "verbindliche" Bestellung!). Nun will ich nach 1 Woche von dieser "Bestellung" zurücktreten. Das verweigert mir der Autoverkäufer und läßt mir durch einen Anwalt mitteilen, daß ich das Auto abnehmen muß (mit Termin) und den Preis zahlen muß . Dazu kommt noch die Rechnung vom Anwalt in Höhe von ca. 750 € !!! Ich habe gehört , daß nur eine "Verbindliche Bestellung" verbindlich ist und die allgemeine "Bestellung" innerhalb von 4 Wochen durch eine "Bestellbestätigung" bestätigt werden muß, ansonsten sei die "Bestellung" (der Kauf) ungültig geworden. Gute Frage : Ist das ein juristischer Formfehler, der mir zum Rücktritt vom Kauf verhilft ???
8 Antworten
Der Kaufvertrag für ein Auto ist verbindlich, auch wenn nur Bestellung als Überschrift steht. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht, es handelt sich ja nicht um ein Haustürgeschäft. Möglich wäre dies nur bei einem Leasingvertrag. Ansonsten bist Du ja in das Autohaus gegangen, hast Dir das Auto ausgesucht und die Bestellung unterschrieben. Das Auto wurde jetzt vom Verkäufer gem. Deinen Wünschen bestellt, vielleicht auch noch eine Sonderanfertigung gemacht oder in Auftrag gegeben, usw. Du bist erwachse, geschäftsfähig und somit für Deine Taten voll verantwortlich. Und bei einem Autokauf sollte man vorher ausführlich nachdenken und nicht hinterher versuchen einen Rückzieher zu machen. Wenn Du tatsächlich vom Kaufvertrag zurücktreten willst sind 15% des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung für den Händler normal, zzgl. der Anwaltskosten.
Genau so ist es. DH
Du hast eine "verbindliche Bestellung" unterschrieben. Bei Händlern gibt es keine anderen Bestellungen. Der Händler muss diese Bestellung nun innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigen oder das Auto liefern. Versäumt er die Bestätigung könnt ihr zurück treten (siehe AGB). Ein anderes Rücktrittsrecht besteht nicht. Die Kosten des Anwalts gehen zu Deinen Lasten. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht hast Du nur bei einem Haustürgeschäft oder Internetgeschäft.
"verbindliche Bestellung" steht nicht mehr auf den Verträgen, weil es leicht drückend auf den Kunden wirkt
Zurücktretten kann man nur 14 Tage wenn es eine Finanzierung oder Leasing ist.
Hat der Händler keine Auftragbestätigung geschickt oder sowas steht nicht in einer Art im Vertrag dann kannst du ohne Angst vor Ärger zurücktretten.
was steht den auf der "Bestellung" drauf? dort müsste detailliert deine Rechte aufgeführt sein
wenn es keine verbindliche ist, hast du keine Pflichten, selbst wenn dir die Farbe vor Ort nicht mehr gefällt müsstest du ihn nicht nehmen.
du hast die ganze Geschichte aber unterschrieben und das ist ein Einverständnis. Augen auf VOR dem Autokauf. Viel Glück...