Gebrauchtwagen Handel Kaufvertrag zurücktreten?
hallo, ein vertrag ist zustande gekommen will aber zurücktreten. In den AGB steht
"An diese Bestellung ist der Käufer zehn Tage gebunden. der Kaufvertrag ist abgeschlossen und angenommen, wenn "bla bla" die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bzw. Postweg bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Sollte das Fahrzeug nicht abgenommen werden, ist eine Aufwandentschädigung von 15% der Kaufsumme an den verkäufer zu zahlen.
Das Auto habe ich noch nicht abgeholt geschweige Geld gezahlt. Was heißt das nun? 15% des kaufswert muss ich zahlen?
5 Antworten
Du hast keinen Kaufvertrag unterschrieben, sondern eine Gebrauchtwagen-Bestellung. Das ist so üblich, weil der Verkäufer im Autohaus oft keine Verträge schließen darf, sondern die Bestellung erst geprüft und dann bestätigt wird. Für diese Bestätigung hat das Autohaus 10 Tage Zeit und innerhalb dieser Frist bist du als Besteller an die Bestellung gebunden. Alternativ zur Bestätigung kann das Autohaus in der Frist auch das Auto an dich ausliefern. Erst die Auslieferung oder die Auftragsbestätigung lassen den Vertrag wirksam werden.
Soweit die Grundbedingungen. Was ist nun, wenn du von der Bestellung zurücktreten willst? Innerhalb der Frist kannst du nur zurücktreten, wenn du dem Autohaus eine Aufwandsentschädigung zahlst. Nach Ablauf der Frist, kannst du kostenfrei von der Bestellung zurücktreten, wenn das Auto weder geliefert noch die Bestellung bestätigt wurde. Ansonsten gilt auch hier: Gegen Zahlung der Aufwandsentschädigung kannst du zurücktreten.
Wie ist die Aufwandsentschädigung zu verstehen? Vertraglich wurden 15% vereinbart. Diese Höhe wurde in der Vergangenheit gerichtlich teilweise bestätigt und teilweise niedriger angesetzt. Die Höhe ist aber nur die Maximalsumme, die du zu erstatten hast. Wenn du dem Verkäufer einen niedrigeren Schaden nachweisen kannst, dann musst du auch weniger erstatten. Diese Kosten können Dinge sein wie TÜV, Aufbereitung, EInabu von Zubehör, Zulassungskosten, Verwaltungskosten etc., aber auch eine geringere Kaufsumme bei einem anderen Käufer. Wenn du also zurücktreten willst, solltest du dich schnell entscheiden, bevor vermeidbare Kosten auflaufen.
Ja das heißt du musst 15% der Summe trotzdem zahlen.
Wenn Du das Fahrzeug nicht nimmst, kostet das 15% vom Nettokaufpreis Entschädigung. Kostet das Fahrzeug ohne MWSt 1000 € mußt Du 150 € bezahlen.
nach deinem Schreiben darfst ihm die 15% zahlen. WENN er sich daran gehalten hat.
du hast einen Vorvertrag abgeschlossen
wenn "bla bla" die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bzw. Postweg bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
du hast innerhalb der Frist eine schriftliche Auftragsannahme bekommen; oder das Fahrzeug wurde geordert und steht zur Abholung bereit
10% des Kaufwertes sind (leider) vom BGH abgesegnet, die musst du sicher zahlen, aber 15% wird der Verkäufer seine Unkosten nachweisn müssen.
Es gibt ggf. bei Gebrauchten natürlich noch Mängelrügen und Wandlungen etc. Was haltet ihr davon vor Kauf mit dem Wagen zum ADAC Gerauchtwagencheck?
Das verändert eure Position deutlich.....
Habe ich doch im zweiten Absatz karikiert!
Mit 10% kann ich noch Leben, aber 15% sind mir zu viel. Ich hab das auto letzte woche gekauft. Wie kann ich die 15% umgehen?