Ich habe wegen einem Autokauf eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Nun bekomme ich das Auto nicht. Welche Rechte habe ich?

4 Antworten

Deiner Schilderung ist nicht zu entnehmen, ob ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist. Eine verbindliche bestellung ist kein Kaufvertrag, aber die Überweisung des Geldes spricht schon eher dafür. Ich habe den verdacht, dass Du zumindest Anspruch auf eine Ersatzlieferung hast. Wo der Händler die her nimmt, ist sein Problem, nicht Deins. Ich würde einen Anwalt einschalten.

Eine verbindliche Bestellung wird i.d.R. nur von dir unterschrieben. Es ist aber halt nur eine Bestellung an die du einen bestimmten Zeitraum gebunden bist. In dieser Zeit kann der Verkäufer die bestellte Ware liefern, die Lieferung bestätigen oder eben nicht. Der Chef hat dir nun mitgeteilt, dass er nicht liefern kann und somit ist die Sache erledigt. Schadenersatzansprüche hast du keine. Das Geld muss er dir natürlich zurück erstatten. Wobei ich da auch nicht verstehe warum du überhaupt schon gezahlt hast ohne eine Rechnung bekommen zu haben. Autogeschäfte sind immer noch Zug um Zug Geschäfte.

Wieso hast du das Geld überwiesen wenn du keinen Kaufvertrag hast? Ich glaube nicht das dir da etwas zusteht da das Auto schon in der Woche davor verkauft wurde. Was mich stutzig macht ist aber das der Chef sich erst heute meldet. Da läuft ordentlich was schief mit der Kommunikation in diesem Autohaus.

"Verbindliche Bestellungen" kenne ich ich nur beim Neuwagenkauf. Die Rechstgrundlage NWVB regelt, dass der Käufer an seine Bestellung 3 Wochen gebunden ist. Während dieser Zeit prüft der Verkäufer, ob er die Bestellung annimmt. Erst mit der Annahme oder der Lieferung des Fahrzeugs, kommt ein Vertrag zustande.


Da hier aber garnichts unterschrieben wurde, was willst du da beanspruchen?

Im Übrigen wäre der vermeindlich auch mündlich zustandegekommene Kaufvertragsschluss nichtig, wenn der Verkäufer Anfechtung der Erklärung seines Mitarbeiters aus Inhaltsirrtum, § 119 I BGB, geltend macht: Stand der konkret verhandelte Gebrauchtwagen nicht mehr zum Verkauf, kannst du ihn garnicht bekommen, da der Erfüllungsanspruch daran unmöglich ist. Nur den bereits bezahlten (warum eigentlich?) Kaufpreis zurückverlangen.

Es sei denn, der Händler hätte und böte dir ein vergleichbares Fahrzeug an, dass du als sein neues Angebot dafür annimmst.

G imager761
Droitteur  09.06.2015, 21:17

"Nur den bereits bezahlten (warum eigentlich?) Kaufpreis zurückverlangen." --> Gut gefragt; tatsächlich lag wohl ein Kaufvertrag vor.

Eine Anfechtung ist in Fällen wie diesem ausgeschlossen aufgrund der spezielleren Vorschrift des § 311a I BGB (bzw schon § 275 BGB); diese wäre eine Luftnummer (und so etwas darf es grundsätzlich nicht geben), wenn die Anfechtung wegen Irrtums über die eigene Leistungsfähigkeit möglich wäre.

Die Konkurrenz zwischen Anfechtungsrecht und Kaufrecht ist überhaupt ein spannendes Thema. Man kann die Dinge freilich auch anders sehen - sicher auch so, wie du vorschlägst -, nur von der Rechtsprechung würde das so nicht getragen.

Im Ergebnis erscheint bislang trotzdem fraglich, welcher Schaden entstanden/zu ersetzen sein soll.