Hallo
Ich stehe vor folgender Frage:
Laut Internetrecherche wird der Markenname, den ich verwenden möchte schon als solcher bei einem anderen Unternehmen verwendet, jedoch gibts Unterscheidungen.
Das Unternehmen, dass den Markennamen schon eingetragen hat, beschränkt sich innerhalb der Klasse 30 auf (lt. google Übersetzer)
Süßigkeiten und Schokolade Artikel, auch als Christbaumschmuck und als Figuren, festen oder entkernten, Schokolade und Pralinen, auch gefüllt mit Obst, Kaffee, alkoholfreie Getränke, Weine, Spirituosen und / oder Liköre , Marzipan, Marzipanersatz, backen, vor allem Gebäck Regal, Süßwaren, Teigwaren Zeug zum Backen, Kakao und Kakaoerzeugnisse, nämlich Schokolademassen und Vereisung Abdeckung, kakaohaltige Erzeugnisse; Spaß Vorspeisen, die hauptsächlich aus Getreidezubereitungen und / oder Schokolade, die Haselnüsse und Zucker in einem separaten Formular, in Stangen oder Tafeln.)
Sinngemäß geht hervor, dass es sich um reine Schoko- bzw. Süßwaren handelt.
Ich möchte jedoch eine salzig, scharfe Chilipaste mit selbem Namen machen, das würde halt auch in die Klasse 30 fallen aber wäre halt Essig, Würzmittel, Senf und nichts Süßes.
Darf ich das ohne weiteres?