Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

Hallo,

meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.

Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.

Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.

Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?

Danke vorab!

PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.

wohnen, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Rechte, Gesetz, Kosten, Klage, Nachbarn, Ruhestörung, Unterlassungsklage
konzern verklagen , wie soll ich vorgehen?

ich plane rebuy zu verklagen da diese scheinbar waren beschädigen damit sie nix zahlen müssen erst war es ein alter ffx-2 Spieleberater der bis auf ca 20 ✓ bei kostümen komplett wie neu war als er zurück kam war die front seite voll zerrissen

und jetzt haben sie eine dvd box von mir nicht angekauft wegen dieser begründung : "stark zerkratzte Datenschicht oder so

die sache ist die , ich passe auf meine DvDs ( vor allem bei animes wie es u.a diese Box war) enorm gut auf , falls die discs kratzer usw haben wenn es wieder zurück kommt , kann ich Rebuy dann auf Sachbeschädigung klagen ? und wenn ja wie ?

ich hätte gedacht das ich vor gericht vorweise wie fast wie alle meiner anderen , noch älteren Discs aussehen , und diese beschädigung nicht von mir sein kann , bzw

Zeugen die belegen können das ich den Anime immer gemocht habe , und nie mit den Discs derart grob umgehen würde

ich bin bei sowas recht unerfahren , aber ich will einfach darauf vorbereitet sein

ein lustiger zufall , beide sachen hätten recht viel geld gebracht , der Spieleberater rund 10 € und die DVD Box 25 €

und für den fall das meine klage erfolgreich ist , habe ich ein recht auf 55€oder nur die summe die Rebuy gezahlt hätte (hier die DvD Box : )

http://www.amazon.de/Chobits-Gesamtausgabe-5-DVDs--/dp/B00A2JP8AQ/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1440102573&sr=8-1&keywords=Chobits)

bitte helft mir das ist für mich ziemliches neuland

Betrug, Recht, Gericht, Klage, Rebuy
Wird in Dtl der Täter mehr als das Opfer geschützt?

Hallo,

Frage steht oben

.. Wie ich darauf komme: Vor kurzem war im Nachbardorf eine angemeldete Party. Es war eine sehr große, auf die trotzdem nur Leute kamen, die eingeladen waren. Eben aus meinem und dem Nachbardorf, wo's stattfand. Um MittenInDerNacht kam dann doch noch ein ungeladener Gast und dessen Freunde. Diese wurden geduldet, wurden aber schnell aggressiv und gingen auf die minderjährigen Gastgeberinnen los. Als sich andere einmischen wollten(und die Mädels schützen), drohten die Bösen(ich nenn sie mal so) mit der Polizei. Schließlich gingen doch ein paar dazwischen, die die Mädchen beschützten. Dafür bekamen die "Guten" wie auch die Täter Schläge.

Die Mitfeierer riefen die Polizei. Während auf die Gesetzeshüter gewartet wurde, randalierten die anderen weiter, gingen auch auf andere los. Aber die Guten wussten, wenn sie sich wehren würden, gäbe es nochmals mehr Stress. DIe Polizei kam und nach einigem "Gekäitschere" nahmen sie die Täter fest.

Mein Bruder ist auch zwischen die Täter und die Opfer gegangen, hat leider auch zugeschlagen und jetzt eine Klage im Haus. Wegen Körperverletzung. Auch die Mädchen, die angegriffen wurden(und wohl gekratzt haben), bekamen eine Klage. Aber was hätten sie sonst tun sollen? Warten, bis die Polizei kommt, sich in dieser Zeit halb tot schlagen zu lassen? Zusehen, wie den Freunden Schmerzen zukommen?

Außerdem kümmert sich bei Gerichtsverhandlungen ja auch irgendwie jeder um den Täter, dass er nicht erkannt wird und sonstwas. Beim Geschädigten achtet niemand auf sowas.

Also, sry für den langen Text, schönen Donnerstagabend, LG

Verhalten, Party, Polizei, Klage, richtig
Mietwagen trotz Bezahlung nicht mehr verfügbar, da zu spät abgeholt. 0 Uhr Missverständnis! Anwalt?

Hallo,

Am 27.04.2015 sind wir um 23:55 Uhr in Palma de Mallorca gelandet und wollten anschließend unseren Mietwagen bei Goldcar abholen. Ich hatte bei der Buchung 27.04.2015 00:00 Uhr angeben und die richtige Flugnummer. Ich hätte ( wie ich heute weiß) 28.04.2015 00:00 Uhr angeben müssen. Für mich war 00:00 Uhr die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 28.04. - ein Missverständnis also. Außerdem habe ich die richtige Flugnummer angegeben aus der hervorgeht, dass der Mietwagen nach dem 27.04. 23:55 Uhr abgeholt wird. Als wir bei Goldcar nach längerem warten endlich dran kamen wurde uns gesagt die Reservierung gelte nicht mehr. Umverständlich für mich, da wir ja schon bezahlt haben. Nach langem diskutieren sagte uns die Dame am Schalter das die einzige Möglichkeit darin besteht einen neuen Mietwagen zu buchen. Dieser hat uns dann 306,20€ gekostet. Das war der günstigste Wagen! Da wir auf einen Mietwagen angewiesen waren blieb uns keine andere Möglichkeit als ihn zu bezahlen. Obwohl wir ja eigentlich schon einen Mietwagen für die Zeit zwischen dem 27.04. und dem 06.05. bezahlt hatten! Für mich eine unverschämte Geschichte! Ich sehe es nicht ein auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Gibt es wohl eine Möglichkeit einer Erstattung der Kosten für den teuren Mietwagen? Wir haben über Check 24 gebucht. Dort warte ich noch auf Antwort...

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Anwalt, Rechte, Klage, Mietwagen, Rechtslage, check24
Gebuchter Dj schlecht - Darf ich Geld zurückfordern?

Hallo Leute,

folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:

Ich habe mich für meine Hochzeit lange auf die Suche nach einem guten DJ begeben und mir wurde dann auch ein in meiner Stadt bekannter und guter DJ (ca 900 Facebookfans) zu einem gutem Preis durch einen Freund vermittelt. Dieser wurde dann aber vor der Hochzeit krank, hat mir aber einen Kumpel (ca 40 Facebookfans) von sich geschickt (vorher angekündigt). Für eine neue Suche nach einem DJ war leider keine Zeit mehr. Der Preis blieb der selbe. Dieser DJ hat leider viel falsch gemacht: 1. Absprachen beim Hochzeitstanz nicht eingehalten 2. Brautstraußwerfen zu früh begonnen (ich war nicht mal im Saal) 3. Auf Musikwünsche der Gäste genervt reagiert 4. Musikwünsche der Gäste gar nicht gespielt

So kam es öfters vor, dass sich die Gäste bei mir an dem Abend beschwert haben.

Ich habe dem eigentlich gebuchten DJ am nächsten Tag geschrieben, dass der Abend nicht nach unseren Vorstellungen lief, was falsch lief und das ich unglücklich darüber bin, dafür so viel bezahlt zu haben. Er entschuldigte sich und hat mir von sich aus angeboten 46% zu erstatten. Ich schickte ihm meine Daten. Seit 4 Monaten warte ich auf das Geld. 8x habe ich ihn angeschrieben und immer kamen Aussagen wie: "Ich kümmer mich", "Ich meld mich", "Geld geht morgen raus". Bei dem Freund, der mir den DJ empfohlen hat redet er nun schlecht über mich und stellt falsche Tatsachen dar.

Der Vertrag lief über Telefon und WhatsApp (alle Nachrichten noch vorhanden)

Habe ich eine Chance mit einem Anwalt dieses Geld zu bekommen? Mir geht es langsam weniger ums Geld, als das es mich einfach nervt, ständig angelogen, hingehalten und schlecht gemacht zu werden.

Kann mir da jemand helfen/einen Rat geben?

Lieben Gruß Zetes

Hochzeit, Geld, Anwalt, DJ, Klage, lügen
Ablehnung Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht

Hallo. Ich bin 58 und seit 2006 in HartzIV. Ich habe aufgrund gesundheitlicher Probleme mittlere Depression 2009 und seit 4 Jahren Probleme mit dem Lendenwirbelbereich, Arthrose, Ostheoporose also Abnutzungserscheinungen mit chronischen Schmerzen. 2013 habe ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung bei der DRB gestellt. Nach Reha 2014 wurde der Antrag abgelehnt. Nach Widerspruch wieder abgelehnt. Nach Klage vor dem Sozialgericht 2014 wurde vom zuständigen Richter mir mitgeteilt die Klage zurückzuziehen, da es keine Erfolgsausichten gegenüber der DRB gäbe. Nach Rücksprache mit dem anwaltlichen Beistand des SOVD sollte ich der Klageeinstellung zustimmen. Ansonsten kann es passieren dass ein erneutes Gutachten mich 1.500 Euro kosten kann. Diese Kosten kann ich nicht aufbringen und habe die Klage zurückgenommen. Mein Gesundheitszustand hat sich nach 1 Jahr der Reha nicht gebessert. Nun bin ich unzufrieden. Nach einem erneuten Besuch beim Orthopäden bescheinigt er mir: LWS Syndrom; Spondylarhrose LWS; Osteochondrose LWS. Meine chronischen Schmerzen sind vorwiegend Nachts und bringen mich um den Schlaf. Tagsüber lauf ich nun wie benommen umher und soll mich nun dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Wie soll das denn gehen? Es bleibt mir im Moment nur die Krankschreibung und weitere Ärzte konsultieren. Ich trage mich mit dem Gedanken vor dem Landessozialgericht zu klagen. Was kann ich noch tun? Danke für einen Rat.

Erwerbsminderungsrente, ablehnung, Klage, Rentenversicherung, Sozialgericht
Ist es möglich, eine Strafanzeige in einem anderen Bundesland zu stellen

Ich werde jetzt demnächst wegen Montur weit entfernt von meinem jetzigen Wohnort in einem anderen Bundesland arbeiten. Jetzt habe ich das Problem, daß ich ab Mitte nächsten Monats eine Strafanzeige gegen eine Person stellen möchte.

Ich werde längere Zeit in der Stadt, wo mein neuer Arbeitseinsatz ist, bleiben, weil mir dort vom Arbeitgeber eine Dienstunterkunft gestellt wird.

Kann ich von dort aus an die dortige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafanzeige stellen? Gegen die Person, die sich noch an meinem jetzigen Wohnort befindet? Oder ist das unzulässig?

Bitte ratet mir nicht bloß: "Zeigen Sie den Mann doch einfach an ihrem Wohnort an!" Die Person, die ich anzeigen möchte, hat Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt begangen. Und mein Wohnort selbst würde das bearbeiten: Ich warte jetzt noch auf eine Reaktion auf meine Strafanzeigen vom Juli 2013, die ich zum Einen wegen Prozessbetrug, und zum anderen gegen den Polizisten, der eine zwanzigseitige Akte diesbezüglich einfach unterschlagen hatte, anstatt sie der Staatsanwaltschaft auszuhändigen eingereicht hatte: Die Staatsanwaltschaft schaltet sich einfach stur, sie MÖCHTE solche Fälle nicht bearbeiten, und legt daher solche Sachen trotz schriftlicher Beweise etc. einfach in eine Warteschleife.

Wie gesagt: Wenn ich mich längere Zeit, also wenigstens mehrere Wochen am Stück, in einem anderen Bundesland als meinem Wohnort aufhalte, zum Beispiel aus Berufsgründen, kann ich Strafanzeigen oder Klagen dann auch bei den dörtigen Behörden stellen? Oder müsste ich das wirklich an meinem Wohnort tun, zumal dieser Wohnort sich als so korrupt erwiesen hatte?

Klage, Strafanzeige
Auto Privat verkauft, nach 1 Tag Zahnriemen wohl gerissen, Käufer fordert Geld zurück...

Hab vorgestern meinen Golf IV Baujahr 1998 206.000KM verkauft von Privat zu Privat.

Gestern abend meldet sich der Käufer bei mir und fordert sein Geld zurück weil er auf der Autobahn bei Tempo 140 stehen geblieben ist, alle Kontrollleuchten hätten aufgeblinkt und er musste abgeschleppt werden. Da mein "Stiefschwiegervater" KFZler ist, er sich also auskennt meinte er dierekt dass wohl der Zahnriemen gerissen ist und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto da so eine Reparatur bis zu 2000 euro kosten kann. Ich werde zusammen mit ihm und unserem "haus-Schrauber" nachher den Käufer aufsuchen da dieser direkt im Nachbarort wohnt.

Dieser hat nachdem das ganze passiert ist direkt mit Anwalt gedroht und dass er das Geld zurück haben möchte. Jetzt habe ich natürlich angst vor Erstattungskosten da ich im moment alles andere als flüssig bin, da ich erst seit anfang des Monats wieder Arbeit hab nach 3 monaten Hartz IV.

Die Frage ist, kommt er mit seinen Forderungen durch wenn das ganze tatsächlich vor Gericht enden sollte, womit er drohte oder brauche ich wie in vielen Foren erwähnt keine Befürchtung zu haben? Wir verwendeten folgenden Kaufvertrag

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf

Der Käufer hat Probefahrt gemacht und sogar am selben Tag des Kaufes seinen "Haus-Schrauber" nochmal unter das Auto kucken lassen, alles in Ordnung seiner Meinung nach, er hat das Auto anschließend ja genommen.

In wie weit muss ich nun "Befürchtungen haben"

Mit dem Passus: " Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Auss chluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzlich e oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit.

bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite, oder?

Ich bin niemand der einen anderen übers Ohr hauen will oder ähnliches, und wenn ich das Geld hätte würde ich ihm sogar einen Teil wieder erstatten, aber das geht alles im Moment leider nicht, deswegen muss ich auf den Passus "gekauft wie gesehen" beruhen.

Auto, Gebrauchtwagen, Geld, Recht, Kaufvertrag, Gericht, Autokauf, Autoverkauf, Klage
Spedition verweigert Lieferung

Hey Leute, ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. Ich habe am 20.10.14 einen Fernseher bei real markt im onlineshop gekauft, habe den dann auch per sofortüberweisung bezahlt , versand von 5 euro natürlich auch, das ganze sollte zu mir nach hause geliefert werden. jetzt am 4.11.14 ruft mich ein mitarbeiter einer speditionsfirma an, und sagt mir das sie ein Paket vom Real markt für mich haben.

Sie können aber nur von 9:00-14:00 versenden (Mo-Fr) eine zeit in der kein normal arbeitenter mensch zu hause ist. ich muss von 8:00-16:00 arbeiten und kann demzufolge nicht da sein, meine nachbarn sind nicht vertrauenswürdig da es sich um teure ware handelt.

Jetzt das problem: Der Mitarbeiter der Spedition hat mir am telefon gesagt, dass wenn ich nicht von 9-14 da sein kann, die ware nicht versendet wird! und ich solle mir gefälligst urlaub nehmen damit ich passend da bin. Was genau soll ich jetzt machen? die Spedition weigert sich mir mein bereits bezahltes Paket auszustellen und Real sagt sie können da leiter nichts machen...

So weit ich weiß hat der Verkäufer bzw der Versänder eine gewährleistungspflicht und muss demzufolge die ware senden oder sehe ich das falsch?

Zurücksenden will ich die ware nicht da es sich um eine spar-online-aktion gehandelt hat und ich den fernseher so nicht mehr kaufen werde können......

Kann ich auf rechtlichem wege etwas machen? leider habe ich nicht all zu viel geld, weil noch in der Ausbildung....

mfg

Versand, Betrug, Recht, Klage
Was kann man gegen das Hetzen, Behauptungen von falschen Tatsachen vor meiner Wohnungstür tun?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Zwei Mitmieterinnen (eine davon meine unmittelbare Nachbarin) führen sich auf als wenn sie sich alles erlauben können. Sie verstossen nicht großartig gegen die Hausordnung, aber sind extrem laut im Treppenhaus, führen vor meiner Wohnungstür laute Gespräche und hetzen dabei sogar noch über mich, behaupten Sachen und polarisieren Hausbewohner und provozieren mit ihren Ansichten mich und andere Hausbewohner. Die eine davon hatte vorher ein Haus und denkt, sie könne hier die Hausherrin spielen - fühlt sich immer im Recht, führt sich wie die Eigentümerin, die Hausmeisterin bzw. die Vermieterin tlw. auf. Sie steckt ihre Nase in jedes kleine Thema in den Belangen von Haus & Garten und dramatisiert dieses. Desweiteren - sollte kein passendes Problem im Haus gefunden werden - sucht sie mit ihrer "Freundin" also die Mitmieterin im Haus nach irgendein Thema, welches dann im Treppenhaus extra lautstark diskutiert und aufgeblasen wird (sicherlich ist das schon ihr System, so das sie garnicht mehr bemerken, dass die beiden mit einem lauten Organ durch das Haus reden. Zumal ist das Haus auch noch sehr sehr hellhörig). Darunter sind auch Lügen und völlig überzogene Beweggründe. Die Damen verbreiten Unruhe und eine regelrechte Hetzkampagne. Leider auch unmittelbar vor meiner Tür werden ständig - zu jeder Uhrzeit von ca. 8:00 Uhr bis 22:00 laute Gespräche geführt, in der gehetzt und über mch schlecht geredet wird, wenn es ein Thema ist - mit dem ich es zu tun habe. Und genau ausgerechnet diese beiden Damen haben sich in der Vergangenheit ständig über irgendwelche Angelegenheiten beschwert. Z.B. Treppenhaus nicht rchtig gereinigt, Sachen sind vom Balkon zu entfernen, Wäsche ist schneller abzuhängen, Ruhe, ständig geht der Wasserhahn, kein Duschen ab 20:00 Uhr, angebliche Gerüche im Keller und und und. Diese beiden Damen sind knapp 70. Was kann ich tun um nicht ständig in meiner Wohnung hellhörig durch die Wohnungseingangstür vom Treppenhaus belästigt zu werden. Wenn die beiden im Treppenhaus sind, hört sich das so an - als wären die Tratschtanten auf meinem Flur, weil auch die Wohnungstür so dünn ist. Im mündlichen habe ich übrigens schön öfter Abmahnungen erteilt. Sie scheinen überhaupt nichts richtig zur Kenntnis zu nehmen und reiben sich dann gegenseitig wieder auf. Nur - jetzt ist meine Geduld am Ende. Sie mischen sich tlw sogar in die Persönlichkeitsphäre. Sagen zum Beispiel laut, "Der ist zuhause, das weiss ich ganz genau" oder "Ist er zu Hause?" oder "Wo ist er... was macht er den ganzen Tag". Ich fühle mich regelrecht schon kontrolliert und in meinem Leben eingedrückt wenn ich in meiner Wohnung bin. Sie interessieren sich für Sachen, die Ihnen überhaupt nichts angehen und sprechen im Treppenhaus über die Aktivitäten der Hausbewohner. WAS TUN ??? Ignorieren hilft nicht (hab ich probiert) und mündliches Abmahnung hat so genau auch nicht geholfen... Übrigens: Der Vermieter hält sich raus. ES IST NICHT AUSZUHALTEN!

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Facebook verklagen?

Es gibt einige Menschen, die durch skurrile Klagen reich geworden sind. Zum Beispiel hat eine Frau ein Cafe verklagt weil nirgendwo stand, dass man sich bei einem Kaffe verbrennen kann. Die Frau erhielt nach einer Klage mehr als eine halbe Millionen Dollar. ich will auch so leicht an Geld kommen. Ich habe mir überlegt facebook zu verklagen.

Der Grund: Seit neustem werden Videos auf Facebook von alleine gestartet. das heißt wenn bei mir auf der Startseite ein Video ist, dann wird das Video abgespielt obwohl ich das Video nicht gestartet habe. Zurzeit findet im Irak schreckliche Ereignisse statt. davon werden Videos gemacht und auf Facebook hochgeladen. ein isis-kämpfer hat vorlaufender Kamera einen Christen den Kopf abgeschnitten und das Video wurde auf Facebook hochgeladen. jemand hat das kranke video geteilt, so dass das Video auf meiner Startseite war. das video startet von selbst und ich habe gegen meinen willen diese kranken bilder gesehen. diese bilder habe ich eben nur gesehen, weil die videos von selbst gestartet werden

dafür will ich jetzt facebook verklagen, denn ohne die Funktion, dass die Video von selbst starten wäre das nicht passiert. Ist hier jemand der sich mit dem juristischen zeug auskennt und weiter helfen kann. zuerst brauche ich das Fachbegriff wonach ich klagen kann und wie stehen meine chancen? auf wie viele millionen soll ich facebook verklagen? ich brauche juristischen rat

Allgemeinwissen, Polizei, Facebook, Recht, Gericht, Jura, Klage, Richter
Nachbar ruft ständig die Polizei und versucht mich wegen allem anzuzeigen

Mein Nachbar hat schon mehrere Klagen gegen mich angestrengt, jedoch ohne Erfolg (erfundene Geschichten). Jetzt hetzt er mir die Polizei ständig auf den Hals und nach 3 Jahren hatte er mal Erfolg und ich bekam ein Organstrafmandat wegen Lärmerregung um 15:45 Werktags neben einer stark befahrenen Straße!!! Hatte nur kurz was getestet & es gab nicht mal eine Verwarnung. Wenn ein Auto wieder mal vorbei fährt, hört man gar nichts. Aber so eine typische Fehlersucherei beim Nachbarn um ihn fertig zu machen ...

Ich fühle mich verfolgt, beobachtet und in meiner persönlichen Freiheit eingeengt. Er ist jedes Mal vor der Tür und sieht mich wenn ich komme, wann ich gehe, wer mich besucht etc. Ich hab endgültig die Schnauze voll.

Ich habe noch nie einen Nachbar angezeigt oder ähnliches. Ich will jetzt mit denselben Mitteln zurückschlagen. Was denkt ihr ist am besten? Ihn wegen seinen Hund anzeigen? Ihn genauso beobachten?

Das Problem ist, dass alles was ich mache wieder gegen mich verwendet werden kann. Für alles gibts ein Gesetz wie zB Stalking aber gegen Psychoterror soll es nichts geben? Ich hab den Nachbar bisher immer ignoriert aber ich lasse mich nicht mehr klein kriegen! Warum fällt sowas nicht unter Belästigung oder ähnliches? Ich werde sicher nicht ausziehen! Ich verstehe nun warum es viele psychische Störungen gibt und manche Leute "durchdrehen". Ich will es aber nicht so weit kommen lassen.

Was kann ich tun um mich gegen meine Nachbarn zu wehren?

Polizei, Belästigung, Klage, Nachbarn, Psychoterror
Rentenversicherung verklagen, weil Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt

Guten Tag,

also meine Mutter ist Erwerbsunfähig, jedoch wurde der Rentenantrag zwei mal abgeleht! Das versteht weder die Krankenkasse, ihr Arzt noch sonst wer aber sie klagt jetzt und ist sich unsicher ob sie damit wohl Erfolg hat.

Es wäre also nett, wenn sich das jemand durchliest und vielleicht etwas dazu Beitragen kann.

Die Situation ist Folgende:

Meiner Mutter wurden am** Anfang 2012 die Krampfadern** gezogen, beide Beine. Danach hatte sie permanente Schmerzen in ihrem rechten Bein, die Ärzte haben sie immer an Kollengen weiter gereicht und keiner wusste woran es liegt. Bis sich dann herrausgestellt hat das sie eine Zyste auf der Sehne hatte, diese wurde dann mitte des Jahres operativ entfernt. Davon wurden die Schmerzen jedoch nicht besser, wieder ging die Tour durch die verschiedenen Klinken weiter! Nach weiteren Monaten des suchens in ihrem Bein, wurde eine** Zyste im Schienbeinknochen** entdeckt, der Knochen wurde durchgesegt, ausgehöllt und mit Knochen aus dem Becken wieder zusammengeschustert. Das war die erste Phase des ganzen Irrsinns!

Denn gebracht hat das alles nichts, meine Mutter hatte weiterhin massive Schmerzen in ihrem Bein, das geschwollen war und auch immer noch ist. Mittlerweile hat sie Ortopädische Schuhe, war in dieser super Klinik in Bergmannsheil (die auch nichts tun konnten) und befindet sich in Psychatrischer behandlung, weil sie das alles mitnimmt,

Dann hat sie 2013 einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt, der wurde im August 2013 abgeleht, sie war bei einem Arzt der Arge. Sie konnte also noch voll arbeiten, aber überiegend im liegen, wo sie ihr Beim nicht belastet... und noch zig weitere Auflagen. Mit der sie nie im Leben eine Stelle bekommen hätte. Auf jeden Fall hat sie einspruch eingelegt und Oktober 2013 wurde sie dann für Erwerbsunfähig erklärt!

Danach hat sie einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, der zwei Mal abgelehnt wurde! Mit der Begründung das ihr 5 Monate fehlen würden, in denen sie nicht gearbeitet hat. Die Rentenversicherung Rechnet vom Tag der Krankschreibung an, also das sie da schon Erwerbsunfähig gewesen wäre, was definitiv nicht der Fall ist. Was sie auch alles belegen kann.

Aber nach all dem Mist, macht sie sich nicht viele Hoffnungen. Daher würde ich gerne wissen ob jemand damit schon Erfolg hatte, auch damit zu kämpfen hat oder nur seine Meinung dazu kunt tun möchte.

Danke schon mal für alle Antworten!

Versicherung, Erwerbsminderungsrente, Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Klage, Rechtschreibung, Rentenversicherung, Sozialgericht
Meet and Greet vom Veranstalter versaut

Hallo meine Lieben,

es geht heute um folgendes:

Ich war am Freitag auf einem Konzert (100€ VIP Ticket) und hatte dazu noch ein Meet and Greet (zuzüglich 130€). Das Meet and Greet war echt super, auch das Konzert. Naja bei dem Konzert war ich leider nur die Ersten drei Lieder dabei ..

Es ist folgendes passiert:

Mein Kumpel ist grundlos vor dem Konzert rausgeflogen. Grundlos sage ich wirklich nicht weil er mein Freund ist, sondern weil es so ist. Irgendwelche Weiber vor uns in der Reihe meinten sich Platz verschaffen zu müssen und haben drei mal Security gerufen und er hatte nicht mal die Chance sich zu rechtfertigen (Ich weiß, ist ja üblich das man sich nie rechtfertigen kann, trotzdem in meinen Augen unfair). Begründung: Er würde angeblich drängeln. Da frage ich mich zunächst - Auf welchem Konzert wird nicht gedrängelt? Somit waren seine 100 Euro futsch, er musste raus. Ich war vor dem Konzert dann beim Meet and Greet. Ich durfte kein Handy mit reinnehmen, keine T Shirts zum Unterschreiben einfach nix. Kann ich einerseits verstehen, aber wer plant den ein Meet and Greet ohne Autogramm? Das kam jedenfalls vom Veranstalter. Da waren 5 Leute der Veranstaltung und ein Mann links von mir meinte, ich dürfte ein Shirt mit rein nehmen. Jemand anderes kam dann und meinte nein und zwang mich alle meine Sachen abzulegen.

Habe mich heute diesbezüglich etwas informiert und man riet mir mein Geld zurück zu fordern. Weiß aber grad nicht ob es für sowas spezielle Anwälte gibt.

Könnt ihr mir helfen?

Danke im Voraus!

Betrug, Geld, Anwalt, Jura, Klage, Konzert, Rechtslage, Veranstaltung
Ausbildungsbetrieb verklagen

Hey Leute

ich schildere euch mal kurz meine Situation.

Ich mache eine Ausbildung zum Mechatroniker in einem kleinem Betrieb. Leider hat mir mein Chef der ("offiziell") als Ausbilder fungiert nie die Möglichkeit gegeben mich richtig auf die Prüfung vorzubereiten. Seitens der IHK muss im Betrieb ein Projekt angefertigt werden und diese Anfertigung dann Dokumentiert und im Fachgespräch vorgetragen werden.Mein "Ausbilder" war aber der Meinung das wäre zu Teuer und ich könnte das doch nur teoretisch machen und das würde genügen. Zudem fand er es wohl sehr witzig mich die 2 Monate vor meiner Prüfung(ohne mir ein genaues Datum zu nennen weil er den Brief verloren hatte.) auf eine Großbaustelle zuschicken (12std Tage) und den Rest den Zufall zu überlassen.Ich muss dazu sagen das ich nie irgendwie in meiner Ausbildung gefördert wurde musste von Anfang an normal arbeiten wie meine Gesellen auch..

(Billige Arbeitskraft halt!)

Leider war ich so blöd und habe es mit mir machen lassen.Ihr könnt euch denken was passiert ist.Natürlich ging das sowas von nach hinten los und ich bin elendig untergegangen.Habe mich sofort bei der IHK beschwert und diese konnte mich jetzt für das halbe Jahr in eine andere Firma stecken.

Ich habe heute im Internet gelesen das man den Ausbildungsbetrieb aufgrund dessen das ich nicht richtig unterrichtet worden bin und das ich nicht fachlich auf die Prüfung vorbereitet wurde verklagen kann.

Beweis wäre zum Bespiel mein Berichtsheft und die Aussage der IHK !!

Mein ihr das würde was nützen ?versuchen könnte man es doch oder ?

Ich habe zudem den Beweis das ich lange Zeit nicht zur Berufsschule gehen durfte da ich auf den Baustellen benötigt wurde.

Schadensersatz, Ausbildung, Klage
Vorgerichtliche Inkassokosten einklagbar?

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problemchen: ich als Selbständiger habe neulich eine Rechnung nicht rechzeitig bezahlen können, und nach der 3. Mahnungen per eMail habe ich die Hauptforderung einschließlich der 7,50 € Mahngebühren bezalt. Zeitgleich hat sich ein Inkassobüro bei mir gemeldet. Nicht schön, aber so etwas passiert. Die Hauptforderung betrug 67 €, angebliche Mahnkosten des Auftraggebers (bei vollautomatisiert versendeten eMail-Mahnungen) nun 20 €, Inkassokosten gut 70 €.

Da Inkassokosten in der ständigen Rechtsprechnung nicht anerkannt werden (Schadensminderungspflicht des Gläubigers), habe diese dann auch nicht mehr bezahlt.

Hier ein paar Gerichtsurteile dazu: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/archive/index.php/t-53663.html?s=e8d981aacba0b3fffb5fcbf9e87e13d4

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, da hatte das Inkassobüro dann auch recht bald aufgegeben.

Heute habe ich jedoch einen Brief eines (mit dem Inkassobüro verbundenen) RA erhalten. Das hat mich dann doch etwas erstaunt. Er fordert neben den vorgerichtlichen Inkassokosten nun auch seine Geschäftsgebühr und Auslagen. In der Summe sind wir jetzt bei 153 €.

Ich habe eigentlich keine große Lust, meinen Anwalt mit diesem Blödsinn zu behelligen. Die 153 € möchte ich natürlich auch nicht zahlen. Ich könnte mir vorstellen, die Differenz zu den 20 € angeblichen Mahnkosten noch zu bezahlen und es dann darauf ankommen zu lassen.

Es wäre nicht das erste Mal, daß ich mich vor Gericht selbst vertreten hätte. Aber besonders scharf bin ich da natürlich auch nicht drauf, zumal der Gerichtsstand laut AGB sicherlich beim Gläubiger wäre.

Wie sind Eure Erfahrungen? Wie reagieren Gerichte und Inkassodunstkreis bei "Vollkaufleuten"? Gibt's da Unterschiede? Mahnbescheid wär ja nicht das Problem - dem würde ich widersprechen. Aber eine Klage wegen vorgerichtlicher Inkassogebühren? Ist das wahrscheinlich? Bluffen die? Was meint Ihr?

Rechtsanwalt, Inkasso, Klage, Mahnbescheid
Umgangsrecht Jugendlicher 14 Jahre ablehnen

ich bin Deutsche und lebe mit meinem Sohn 14 Jahre, in EU-Ausland. Auch mein Kind ist Deutsch und in Deutschland geboren. Wir wind nach Griechenland ausgewandert. Wir waren nicht verheiratet.

Der Vater meines Kindes lebt in Deutschland.

Mein Sohn hatte nie Umgang mit dem Vater und ich habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Umgangs- und Besuchsrecht wurde dem Vater auch nicht anerkannt. Zuletzt hatte er im Jahr 2002 versucht ein Besuchsrecht zu erlangen, doch auch dies wurde Ihm vom Gericht nicht zugesprochen.

Mein Sohn kennt den Vater also nicht und hatte seit weit über 12 Jahren keinerlei Kontakt. Also nur als Baby kurzen Kontakt.

Er möchte auch keinen Umgang mit dem Vater.

Aus wichtigen Gründen hatte ich auch all diese 14 Jahre auf den Kindesunterhalt vom Vater verzichtet.

Nun ist mein Sohn seit Oktober 2013 nun also 14 Jahre und er möchte den Unterhalt vom Vater einklagen.

Meine Frage dazu. Wenn wir diese Klage einreichen, kann man verhindern, dass der Vater den Wohnort erfährt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann man ?

In Bezug auf das Umgangsrecht möchte mein Sohn keinen Umgang und kein Besuchsrecht des Vaters.

Mir wäre es sehr wichtig zu wissen, wie hoch das Risiko wäre, dass der Vater unsere Anschrift erfährt und ob er eine Klage gewinnen könnte, in der er ein Umgangsrecht erzwingen könnte.

Er war Alkoholiker und gewalttätig, ich weiß aber nicht inwieweit er sich in diesen Jahren evtl. verändert hat. Jedoch hatte er meine Große Tochter (heute 22 Jahre und nicht sein Kind) damals schwer misshandelt und drohte mit Kindesentührung unseres gemeinsamen Sohnes.
Er wollte lieber sein Kind umbringen, als es mir zu lassen und drohte ebenfalls, auch mich zu ermorden. Aus diesen Gründen wurde Ihm das Besuchs- und Umgangsrecht mit dem Sohn dann gerichtlich aberkannt.

In der Beziehung hatte er mich ebenfalls misshandelt und dies auch in der Schwangerschaft.

Ich weiß aus sicherer Quelle, dass sich seine bösartige Einstellung zu mir nicht verbessert hat. Nach wie vor redet er Anderen Gegenüber von Rache und würde mir am liebsten etwas antun und spricht extrem schlecht ja sogar bösartig von mir. Daher habe ich all die Jahre nie Unterhalt eingeklagt. Ob er noch trinkt kann ich aber nicht beurteilen.

Kann ein Risiko bestehen, wenn mein Sohn nun mit 14 Jahren für sich den Unterhalt einklagt, dass dann von seiner Seite eine Klage auf Umgangsrecht vom Gericht gewonnen wird? Und gegen den Willen meines Sohnes dennoch einem Umgangsrecht zugestimmt werden könnte? Auch wenn er seinen Vater ja nicht mal kennt und auch nicht kennen lernen möchte.

In unserem Alltag ist er weder Thema noch hat mein Sohn Interesse an Umgang.

Ich wäre sehr froh über diese Antwort, da mein Sohn und ich zuerst diesen wichtigen Punkt klären müssen, vor eine Unterhaltsklage.

Ich möchte verhindern, dass er weiß wo wir leben. Da wir weiter in Ruhe und Friede leben möchten.

Umgangsrecht, Ausland, Jugendliche, Unterhalt, Gesetz, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Klage
Ebay Nicht Zahler zur Kasse bitten! (Spaßbieter)

Hi,

Wie schon oben Beschrieben habe ich etwas Verkauft und der Käufer Zahlt nicht und ist auch ziemlich Nervig meiner Meinung nach und ich fühle mich Verarscht von ihm. Deswegen möchte ich mein Geld erst Recht oder die 30% für den Spaßbieter eintreiben lassen. Der Käufer kauft erst und stellt dann Fragen zum Produkt und möchte Rechnungen haben wie von Reparaturen oder ähnliches, gehts noch!? So langsam habe ich die Schnauze voll von Ebay und ihren Käufern.

Ich habe ihm eine Machbare Frist von 12Tagen nach der Auktion eingeräumt diese ist jetzt Abgelaufen, es kommt keine Zahlung und auch nur Rotzfreche emails, wo er sich lustig macht. Ich habe in der Beschreibung ganz klar geschrieben das Spaßbieter die üblichen 30% Bezahlen werden. Es sind ja schon einige Spaßbieter vor Gericht zu der Zahlung verurteilt worden.

Soll ich Lieber gleich die 400€ eintreiben lassen oder nur die Vertragsstrafe und somit die 30% vom Gesamtbetrag?? Wie gehe ich am Besten vor ohne gleich mit Verlusst an ein Inkasso unternehmen abtreten zu müssen?

Kann ich hier einen Online Mahnbescheid einreichen da wir ja einen Rechtsgültigen Kaufvertrag durch die Auktion haben, kann ich da das Geld einfordern ohne das er die Ware erhalten hat bzw Sie nicht Bezahlt??

Bitte erspart mir das mit wieso ich den Aufwand betreiben will oder ähnlichen denn genau weil diese Menschen nicht zur Rechenschaft gezogen werden machen die Einfach weiter. Ich möchte einfach nicht mehr so mit mir umgehen lassen und immer alles im Leben einfach hinnehmen müssen. Da wo ich Recht habe möchte ich ab jetzt auch mein Recht einfordern.

Betrug, Geld, Recht, Anwalt, eBay, Gericht, Inkasso, Klage, Mahnverfahren
Schulpflicht Niedersachsen Volljährig, Schulabschluss

Schönen guten Abend,

Vorweg: Ich habe bereits den Realschulabschluss, wohne in Niedersachsen und bin bereits volljährig! Sprüche wie "Deutschland, deine Zukunft" oder "Meld dich schonmal beim Arbeitsamt zum hartzen an" bitte sparen!

Ich besuche derzeit eine Berufsschule in Niedersachsen, bin 18 Jahre alt und werde in weniger als 2 Monaten 19. Ich wurde 2002 eingeschult. Nun wollte ich aufgrund einer Krankheitsphase und der Darauffolgenden extremen Demotivation und extrem vielen Fehltagen die Schule abbrechen. Kurzerhand einen ordentlichen Brief verfasst und dann die Antwort erhalten, ich wäre noch SCHULPFLICHTIG bis Ende des Schuljahres.

Ich bin bereits erwachsen und volljährig, habe schon einen Schulabschluss - steht es mir nicht frei das ich über meinen Bildungsgang selbst entscheiden kann?

"Gemäß Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 2 NV habe jeder Mensch das Recht auf Bildung und auf freie Wahl der Ausbildungsstätte. Hieraus folge, dass jeder Mensch auch das Recht habe, ungebildet zu bleiben. Diesen Willensentschluss zur Unbildung könne jeder Mensch von dem Zeitpunkt an ausüben, von dem an er frei über sich entscheiden könne, nämlich ab der Volljährigkeit. "

Kann ich im Falle der Falle einfach dagegen Klagen und mir einen Anwalt nehmen? Wie komme ich von diesem halben Jahr angeblicher Schulpflicht los?

Was kann ich tun? Ich möchte lieber jobben, die Berufsfachschule in Thematik Bau ist einfach nichts für mich, ich bin kein Maurer und habe total das Interesse dadurch verloren!

Hilfe!

Schule, Recht, Anwalt, Klage, Schulpflicht, Schulrecht, volljährigkeit
Schaden verursacht durch Subunternehmer. Wer kann helfen?Brauche Rat Bitte

Hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen und einen guten Rat geben wie ich hier weiter kommen kann. Ich wohne in einer Mietwohnung dort wurden Rauchmelder angebracht und beim anbringen ist dem Mitarbeiter der Rauchmelder auf meine Möbel gefallen und er hat sie beschädigt, aber er hat den Schaden nicht eingesehn und meinte das war er nicht. Also direkt rausgeredet, das können die ja am besten. Und ist davon gebraust. Ohne einen Namen zu wissen oder sonst was habe ich das direkt meinen Vermieter kontaktiert. Also habe ich mich bei meinem Vermieter erstmal beschwert und der hat dies an die zuständige Firma weiter geleitet die den Auftrag von ihm hatte, dann habe ich erfahren das diese Firma den Auftrag wiederrum an einen Subunternehmer weiter gegeben hat. Also war der Mitarbeiter von einem Subunternehmen. So musste ich immer meinem Vermieter schreiben, der wiederum der beauftragten Firma und diese dem Subunternehmer. Das ganze geht jetzt 8 Monate hin und her, dass die mich hin halten. Jetzt habe ich endlich eine Antwort vom Subunternehmer besser gesagt seiner Versicherung erhalten, dieser weisst die Schuld ab und sieht keinen Fehler und will keinen Schadensersatz leisten.

Wenn so viele Personen(Firmen) dazwischen stecken, wer ist jetzt für den Schadensersatz verantwortlich. Der Subunternehmer oder? Aber hat der Auftraggeber also mein Vermieter auch schuld kann ich dem ein bisschen die Schuld geben da er der Firma sozusagen den Auftrag gegeben hat. Wenn der Subunternehmer stur bleibt, muss ich ihndann verklagen oder zu meinem Vermieter gehen und der muss den Subunternehmer verklagen weil er ja der Auftraggeber ist. Blicke da nicht ganz durch und hoffe einer von euch hat eine gute Lösung für mich, damit ich auf dem Schaden nicht sitzen bleibe. Vielen lieben Dank für eure Antworten und Hilfe

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Klage gegen Arge/Jobcenter wegen Rückforderung

Hallo, ich habe folgenden Fall: Vor einem halben Jahr bin ich zu meiner Partnerin (mit 2 Kindern, nicht von mir) von Süd- nach Norddeutschland gezogen. Meine Partnerin war zu dieser Zeit Hartz4 Bezieherin, ich habe mich am neuen Wohnort arbeitssuchend gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Nun stand im November ein Mitarbeiter der Arge vor der Türe und machte uns, aufgrund einer anonymen Anzeige wegen, aufmerksam, dass mein Zuzug nicht gemeldet worden ist. Meine Partnerin und ich waren der Annahme, dass hier ein Jahr Probezeit gilt. Nun haben wir umgehend diese Meldung gemacht und haben einen Rückforderungsbescheid von 2.500 EUR erhalten. Ich habe mich informiert und Widerspruch eingelegt. (Begründung, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, da getrennte Konten, kein gemeinsamer Schlafplatz, extra Fach im Kühlschrank, ich auch keine Verantwortung für die Kinder tragen werde und auch keine Versorgung der Kinder übernehmen werde...blablabla) Heute ist nun der Becheid gekommen.....Widerspruch abgelehnt.... Die Begründung: Da ich von Süd-nach Norddeutschland gezogen bin ist davon auszugehen, dass dies nun eine enge Partnerschaft und somit eine BG ist, durch die damalige anonyme Anzeige auch begründet wurde, dass wir gemeinsame Kurztripps und einen Urlaub gemacht haben und davon Bilder bei Facebook gepostet wurden.

Nun meine Fragen: Hat hier eine Klage Aussicht auf Erfolg? Was würden für Kosten entstehen falls die Klage abgewiesen wird? Sind gemeinsame FB Fotos zwangsweise ein Beweis, dass man in einer engen Partnerschaft ist? (Dann dürfte ja keiner mehr ein Foto posten mit Freunden)

Ich hoffe es kann mich jemand aufklären, denn es geht ja um einiges.......

Schönen Dank Stefan

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Kann der Rechtsanwalt im nachhinein Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung verweigern?

Wollte wegen Mobbing bei meinem letzten AG kündigen und habe einen RA beauftragt, unter Maßgabe der Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung einen

Auflösungs- vertrag zu vereinbaren.Nach erfolgtem ALvertrag teilt mir mein Anwalt mit, das die RSV keine Kosten übernimmt. Ich habe daraufhin erklärt, er wäre verpflichtet gewesen, mir

eine Absage der Kostenzusage der RSV mitzuteilen. Daraufhin teilt er mir mit, "Wenn ich für sie eine Deckungszusage einhole, ist das eine Tätigkeit, zu der ich nicht

verpflichtet bin, grundsätzlich obliegt dies dem Versicherungsnehmer. Wenn ein Rechtsanwalt dies übernimmt, steht ihm hierfür eine Vergütung zu.

Sie müssen jetzt umgehend meine Rechnung(über 2000€ nach BRAGO) ausgleichen, Sie haben dann die Gelegenheit, gegen ihre Rechtsschutzversicherung zu klagen.

Diese Möglichkeit besteht für mich nicht, weil ich kein Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung habe. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies für mich auch nicht aus abgetretenem Recht möglich ist. (wörtlich ORIGINALTEXT RA KANZLEI)

Hat der Anwalt Recht? Hätte er mich nicht informieren müssen, das die RV nicht zahlt, bevor er den AL Vertrag erstellt?. Besteht ein Rechtsanspruch des RA gegen

mich?. Jeder VN muss doch davon ausgehen, das ein RA bei Vorlage der RSV auch mit ihr abrechnet. Muss ich neben meinen Kosten für den RA auch noch

Kosten einer Deckungsklage zahlen? Wer kann mir helfen?. Brauchen wir

jetzt alle eine Versicherung gegen die Versicherung?. Ich bin verzweifelt!. Bitte helft mir!

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BGB, Jura, Klage, Richter, RSV
Vor Gericht gehen wenn gegnerische Versicherung nicht alles zahlt?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem: Mir ist man ins Auto gefahren (mit der Anhängerkupplung vorne in die Stoßstange). Der Schaden beläuft sich laut einem Kostenvoranschlag einer BMW-Fachwerkstatt auf knapp über 1000,- €. Da sich der Schaden hinter dem Kennzeichen befindet, also so nicht sichtbar ist, habe ich mich entschlossen, das Auto nicht reparieren zu lassen, sondern habe den Betrag des Kostenvoranschlags abzgl. Mehrwertsteuer + allgemeine Auslagenpauschale, Kennzeichen etc. der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Diese hat nun den geforderten Betrag (ca. 960 €) um ungefähr 300 € gekürzt, mit der Begründung, dass ich bei einem anderen Karosseriebauer die Reparatur eben um diese 300 € günstiger bekommen würde. (Habe ich etwa nicht den Anspruch meinen Wagen von einer BMW-Fachwerkstatt reparieren zu lassen??)

Da wir die ganze Sache sowieso schon beim Rechtsanwalt ist, liegt es jetzt natürlich nahe, den gekürzten Betrag vor Gericht einzuklagen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die im Falle des Falls zahlen würde, allerdings bleibe ich natürlich auf 150 € Selbstbeteiligung sitzen.

Hat jemand mit solchen Geschichten Erfahrung, also wie so ein Rechtsstreit in der Regel ausgeht? Ist es sinnvoll damit vor Gericht zu gehen oder habe ich da eher keine Chance zu gewinnen?

Danke schonmal :)

Auto, Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Gericht, Klage, Schaden, Streit, Kürzung

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