Hallo

Ich habe mich jetzt schon im Internet umgesehen aber da finde ich nichts passendes zum Thema. Es wäre mir auch lieb wenn ich Antworten bekomme von Leuten die sich in der Sache 100% sicher sind.

Ich habe jetzt gelesen das der Ehepartner der auszieht trotzdem haftbar gemacht werden kann, auch wenn er eine Kündigung geschrieben hat und nachweißlich schon seit monaten nicht mehr da wohnt. Wenn der Vermieter die Kündigung nicht akzeptiert dann ist sie nichtig. Und so ist es momentan auch im falle iner Freundin von mir.

Nun ist aber meine frage ob diese regelung auch gillt wenn es dabi um Häusliche gewalt ging und die ins Frauenhaus flüchten musste. Denn dan handelt es sich ja nicht einfach um eine Trennung sondern um eine gefahr für leib und leben weshalb sie auszog.

Also noch mal zur frage : Ist eine Frau die wegen Häuslicher gewalt ins Frauenhaus flüchten musste und dem Vermieter eine Kündigung schickte die dann aber nicht akzeptiert wurde, trotzdem haftbar für die Mietschulden und schäden die ihr noch mann nach ihrem auszug machte haftbar?

Danke im vorraus und LG Nadami