Klage zurückziehen - wer trägt die Kosten?
Hallo, ich habe vor geraumer Zeit meine Eltern verklagt, da sie für meinen Unterhalt (Student, eigene Wohnung, Kind) nicht aufkommen wollten. Nun aber zeigen sie sich einsichtig und sind zahlungsbereit, so dass ich in Erwägung ziehe die Klage kurzfristig zurückzuziehen. Der Prozess dauert nunmehr seit über einem halben Jahr an.
Wer trägt in einem Rückzugsfall die Kosten? Immerhin weiß mein RA, dass bei mir so gut wie nichts zu holen ist, ich musste ihm lediglich zweimal 10 EUR zahlen, mehr hat er mir bislang nie in Rechnung gestellt.
Für sinnvolle Antworten wäre ich sehr dankbar!