Andere Wertgrenzen bei "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft"?

Hallo ihr Lieben,

ich bin grade ein bisschen verwirrt...

Und zwar habe ich vor ein paar Tagen eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" online im Justizportal gefunden. Soweit so gut. Es ist auch der erste Termin, in der Amtilichen Bekanntmachung steht nichts von den Wertgrenzen.

Da ich mich in den letzten Monaten viel damit beschäftigt habe, ist mir der Zusammenhang und der Ablauf mit der Anzahl der Termine und dem damit verbundenen Wegfall der Wertgrenzen auch klar. Eigentlich.

Denn jetzt tauchte die Zwangsversteigerung auf einem Online-Immo-Portal auf, von einem Verlag, der seinen Zwangsverteigerungskatalog verkaufen will. Gängige Praxis.

Allerdings machte mich ein Satz in dieser anzeige stutzig:

"Der angebebene Preis ist der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung, Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes möglich. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung."

Ich kenne diesen Satz, auch der ist Standard, aber normalerweise mit dem zusätzlichen Wörtchen "eventuell" oder "unter Umständen".

Gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht die 7/10 Wertgrenze? Oder ist das einfach ein bisschen unsauber formuliert? Im Sinne von "möglich, aber nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird"?

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte... Google konnte keinen Unterschied in dieser Hinsicht finden.

Vielen Dank für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Recht, Immobilien, Hauskauf, Jura
Nach Hauskauf Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe

Hallo,

Wir (Mein Lebensgefährte, seine Eltern und ich) haben ein Haus gekauft von einem Ehepaar, welches nach Schweden auswandert. Übergabetermin des Hauses ist laut Vertrag der 15.04.11, Zahlungsdatum ist laut Vertrag frühestens der 15.04.11. Das hat die Verkäuferin auch gewusst und unterschrieben. Nun hatten die Verkäufer aber Probleme, das Haus in Schweden zu bekommen, drängten auf eine vorzeitige Auszahlung des Geldes, wir wären ihnen auch entgegen gekommen, wenn das Geld schon da wäre (ist auf dem Bankweg aktuell). Die Schlüsselübergabe sollte heute morgen stattfinden, da sie heute auswandern. Nun  haben sie gestern abend um 9 noch bei Schwiegereltern angerufen, gesagt sie brauchen die Schlüssel heut morgen gar nicht abholen, da das Geld noch nicht auf dem Konto der Verkäufer sei. Sie haben die Schlüssel an einen Nachbarn gegeben, den sie telefonisch benachrichtigen wollen, wenn das Geld auf ihrem Konto ist, erst dann sollen wir die Schlüssel von diesem Nachbarn bekommen. Nun haben wir aber das Problem, dass wir ab morgen ins Haus ziehen wollen/müssen. Wir haben Möbel bestellt, die morgen dort angeliefert werden, wir haben einen Elektriker bestellt etc. pp.. Nun die Frage: Was machen wir am schlauesten? Können wir morgen den Schlüsseldienst rufen, damit die uns das Haus öffnen? Und die Kosten davon den Verkäufern vom Kaufpreis abziehen? Danke für Antworten!

Hauskauf, schlüsselübergabe
Begünstigungen bei Hauskauf mit geistig behindertem Kind?

Hallo ihr lieben. bin neu hier, daher gar keine Ahnung, wies hier läuft. naja, die Frage stelle ich aber trotzdem :-)

Wir (ich und mein Mann) wollen ein Haus kaufen (noch nichts bestimmtes in Sicht) bin jetzt beim Info sammeln. Haben 2 Kinder. Meine älteste ist 11 Jahre alt und autistisch ( 100GdB und Pflegestufe 1. )Körperlich ist sie ganz fit, (aber komplett fehlende Sprache, soziales Verhalten bei letztem Gutachten (2007) war bei 1,5 J.) also müssten wir das Haus nicht behindertengerecht umbauen... keine Ahnung, obs hier ne Rolle spielt, aber die ist kein leibliches Kind von meinem Mann, eben Stieftochter. Weißt jemand, obs da evtl Begünstigungen oder weniger Zinsen gibt? (0,-€ Eigenkapital, aber wenn nicht jetzt, wann dann? :-) )

unser jungstes Kind ist jetzt 13 Mon. jung und ich geh leider noch nicht arbeiten. Also ist mein Mann alleinverdiener, mit nem Monatsgehalt von ca 1700,-€ - 2000,-€ je nach Arb.Stunden. ( Familieneinkommen: Lohn + Pflegegeld + Kindergeld*2 + Landeserziehungsgeld)...

wer hat da Erfahrung, bzw hat vielleicht was gehört über solche Fälle? Was haben wir generell für Möglichkeiten? mein Mann ist "sauber", ich habe aber so genannten "Altlasten" aus früheren Beziehung. Schufa-auskunft angefordert, mal schauen, was kommt, steht aber bestimmt was negatives drinne :-(

wäre über eine aussagekräftige Antwort sehr dankbar :-)

Geistige Behinderung, Hauskauf
Haus Kaufen mit Elektroheizung?

Hallo allerseits:

mein Mann und ich sind wegen Eigenbedarf des Vermieters nun Intensiv auf Haus-suche. Leider etwas früher als geplant... Da wir beide im selben Ort Arbeiten, möchten wir dort auch nicht wegziehen. Allerdings gestaltet sich das Finden geeigneter Häuser als sehr schwierig, da so gut wie kein Angebot besteht. Bauen ist keine Option. Nun haben wir aus Zufall ein Haus entdeckt mit einem großen Grundstück und wunderschöner Lage. Es macht alles in allem einen Super Eindruck, Keller ist Trocken, Große, renovierte Räume 2 Bäder und genügend Platz für alle. Das Dach ist ebenfalls noch gut in Schuss. Allerdings gibt es ein Manko das uns großes Kopfzerbrechen macht: Das Haus hat Elektroheizung! Die Heizkörper sind neu und es gibt anscheinend die Möglichkeit Nachts und zwischen 3-5 Uhr Tagsüber günstigen Strom zu nutzen. Ebenfalls hat JEDER Raum ein Kaminrohr. Das heißt, man könnte das gesamte Haus auch mit Holz beheizen ( bis auf die Kinderzimmer, da würde ich dann doch elektrisch arbeiten). Das Haus ist Doppelt Verschalt ( allerdings ansonsten nicht gedämmt? ) und hat neue Fenster mit Doppelverglasung. Es würde uns 115000€ Kosten mit ca 140qm² Wohnfläche verteilt auf 2 Etagen und großem Garten. Die letzten Mieter hätten laut Besitzer monatlich 200€ Strom insgesamt gezahlt. Normal Zahlt man doch auch 150€ Öl im Monat mit 4 Personen. Kaufen oder nicht, was sagt ihr?

Elektroheizung, Hauskauf, Heizen mit Holz
Hauskauf - Zwischen Kauf und Übergabe zerstört.

Hallo allerseits.

Vor ein paar Minuten hat mich ein guter Freund angerufen und mich um einen Rat gebeten, jedoch konnte ich ihm auch keine Auskunft geben.

Vorab: Er hat am nächsten Montag Termin beim Anwalt, aber möchte schonmal vorab ein bisschen Info haben.

Folgendes:

Er hat mit seiner Frau zusammen vor 3 Wochen ein Haus gekauft. Guter Zustand, 11 Jahre alt. Verkauf wegen Scheidung der Eigentümer. Für das Haus (schon ne kleine Villa *g) hat er 310.000 Euro Kaufpreis ausgehandelt.

Vertrag ist von beiden seiten unterschrieben.

Die Übergabe ist vertraglich geregelt für den 01.10.2010. Laut Kaufvertrag demnach auch der Kaufzeitpunkt. Geld ist noch keins geflossen, das heißt weder Anzahlung noch sonst irgendwas.

Nun hat er heute morgen einen Anruf vom Verkäufer erhalten. Gestern Abend gab es in dem Haus einen Brand. In der Küche ist ein Elektrogerät in Brand geraten als keiner zu Hause war. Haus ist nahezu völlig niedergebrannt.

Nun kommt der Verkäufer damit, dass es ja schon einen Kaufvertrag gab. Also besteht der Verkäufer auf die Erfüllung des Kaufvertrages, also dass mein Kumpel ein niedergebranntes Haus für 310.000 Euro kauft.

Meiner Meinung nach kann unter diesem Umständen der Kaufvertrag aufgelöst werden. Ich bin aber kein Experte.

Muss der Kauf trotzdem vollendet werden? Wie ist sowas gesetzlich geregelt?

Danke schonmal!

Grommi

Rechtsanwalt, Immobilien, Hauskauf

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