Schwarzfahren entkriminalisieren?

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Justizminister Buschmann möchte das Fahren ohne Ticket entkriminalisieren. Der Gesetzentwurf soll bald vorliegen. Die Kritik daran ist deutlich - von zwei Seiten.

Einsteigen, losfahren, schwarzfahren - sei es aus Gedankenlosigkeit, aus Nervenkitzel oder aus Geldnot. Viele halten Schwarzfahren für ein Kavaliersdelikt, doch es ist nach deutschem Recht eine Straftat. Etwa 148.000 mal im Jahr kommt es zur Anzeige. Ein Massendelikt also, das den Behörden enorm viel Arbeit bereitet.

Justizminister Marco Buschmann möchte die Gerichte entlasten, indem er das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, ähnlich wie Falschparken - dann droht keine Strafe mehr, sondern nur noch ein Bußgeld. Doch an dem Entwurf gibt es Kritik von mehreren Seiten.

Beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen kommt der Vorschlag nicht gut an. Er schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Der ehrliche Fahrgast muss es mit steigenden Fahrpreisen ausbaden. VDV-Präsident Ingo Wortmann: "Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten."

Der Straftatbestand habe außerdem eine abschreckende Wirkung. Würde man ihn zur Ordnungswidrigkeit abschwächen, könne die Zahl der Schwarzfahrer weiter steigen, ergänzt VDV-Sprecher Lars Wagner. Auch für die Praxis sei das wichtig, denn: "Wenn es eine Straftat ist, haben auch unsere Prüferinnen und Prüfer andere Möglichkeiten vor Ort, zum Beispiel die Personalien festzustellen oder denjenigen festzuhalten."

Experten fordern ersatzlose Abschaffung

Doch Justizminister Buschmann steht von zwei Seiten unter Druck: In einem offenen Brief fordern mehr als 120 Experten die ersatzlose Abschaffung der Straftat "Beförderungserschleichung" laut Paragraf 265a StGB.

Sie argumentieren: Bußgeld statt Geldstrafe bringt nicht viel, denn auch ein Bußgeld muss schließlich eingetrieben werden. Zwar nicht durch die Justiz, aber durch die Kommunen - die Mehrarbeit würde nur verschoben. Und wenn man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, landet es doch wieder vor Gericht.

Kriminologin: Pläne nicht zu Ende gedacht

Auch die Kriminologin Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund unterstützt den offenen Brief. Die Pläne des Justizministers seien nicht zu Ende gedacht. Denn Haftstrafen, die vor allem zahlungsunfähige, verarmte Personen treffen, würden dadurch nicht vermieden.

So droht am Ende eines Bußgeldverfahrens statt der "Ersatzfreiheitsstrafe" die "Erzwingungshaft". Das hätte für die Betroffenen sogar einen gravierenden Nachteil, betont Graebsch: "Bei der Ersatzfreiheitsstrafe muss man nach der Haft die Geldstrafe nicht mehr bezahlen, bei der Erzwingungshaft dagegen wird die Haft nicht angerechnet, man muss man die Geldbuße nach der Zeit im Gefängnis trotzdem noch bezahlen." Die Zahl der Betroffen schätzt sie grob auf etwa 7.000 Fälle pro Jahr.

...

Die Debatte um das Schwarzfahren wird also im Herbst neu aufleben. Kriminologin Graebsch wünscht sich eine vollständige Entkriminalisierung des Themas. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" von meist 60 Euro sei ausreichend, das müssten dann die Verkehrsunternehmen zivilrechtlich per Inkasso eintreiben. Sie kritisiert: "Im Moment ist es so, dass die Gerichte das Inkassounternehmen der Verkehrsbetriebe sind. Das kann nicht richtig sein und ist auch nicht die Aufgabe von Strafjustiz."

Bereits heute verzichten einige Verkehrsunternehmen freiwillig darauf, Strafanzeigen zu stellen. Doch Schwarzfahren komplett entkriminalisieren? Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnt: "Dann wäre die Botschaft: Kauf ein Ticket oder lass' es einfach. Beim Ladendiebstahl sagt ja auch niemand, der Arme konnte sich die Milch nicht leisten. Wenn man der Überlastung der Justiz begegnet, indem man Gesetze abschafft, dann ist man auf dem falschen Weg", argumentiert VDV-Sprecher Wagner.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetzesreform-schwarzfahren-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Unterstützt Ihr die Pläne von Verkehrsminister Buschmann?
  • Gehen diese Pläne zu weit, oder nicht weit genug?
  • Wart Ihr selbst bereits von Strafen als Schwarzfahrer betroffen und fandet Ihr das gerecht?
  • Sollte der ÖPNV stattdessen völlig kostenlos und durch Steuermittel subventioniert sein?
Pläne gehen zu weit, Schwarzfahren muss Straftat bleiben. 50%
Pläne gehen nicht weit genug, kostenloser ÖPNV für Alle. 31%
Pläne sind genau richtig. 19%
Schulden, Deutschland, Politik, Bahn, Armut, Bus, Gefängnis, Justiz, JVA, Kontrolle, Kriminalität, Obdachlosigkeit, ÖPNV, Ordnungswidrigkeit, Schwarzfahren, Straftat, entkriminalisierung, Kontrolleur, Verkehrsminister
Wie ist das im Knast, wenn jemand das Essen dort nicht essen kann?

Mein Kumpel und ich haben eine Diskussion. Er sagt, dass er generell auch schon in Krankenhäusern nicht lange bleiben kann, weil er ein Picky Eater ist und dort die Sachen nicht essen kann. Wenn er inn den Knast müsste, müssten die ja dafür sorgen, dass er Dinge zu essen bekommt, die er auch isst. So müssten die also dafür Sorge tragen, dass er zum Frühstück Nutella bekommt, weil er sonst nichts anderes aufs Brot isst (außer Salami, aber dann nur die eine bestimmte Sorte). Ich habe das belächelt und gesagt "Du ... ne, so läuft das glaube ich nicht :D Also nur weil du das nicht essen willst, bekommst du jetzt keine Extrawurst." Er meinte dann doch müssen die ja, weil die ja sorgen müssen, dass ich etwas zu essen bekomme was ich ja esse. Dann meinte ich "Naja haben die ja, ob du das essen willst ist ja deine Sache, faktisch hast du ja was zu essen bekommen." Er dann "Ne, hat nichts damit zu tun ob ich es essen will oder nicht, ich kann es dann nicht essen. Das würde direkt wieder raus kommen, ich würde es direkt wieder raus kotzen, das wird ein Arzt auch feststellen und dann kriege ich das was ich mag - Und Wasser trinke ich ja auch nicht, nur Kakao und Pepsi oder Cola". Ich belächelte das nur und sagte ihm, dass ich nicht wirklich glaube, dass das funktioniert, auch wenn er es dann wieder ausbrechen würde. Dann würde ja jeder kommen.

Arbeitet zufällig aktuell jemand in einer JVA und kann die Frage beantworten?

Leben, Medizin, Ernährung, Polizei, Lebensmittel, Recht, Psychologie, Arzt, Gefängnis, Justiz, Justizvollzug, justizvollzugsanstalt, JVA, Sozialarbeit, Strafe, Straftäter, Straftat, Verbrechen, Justizvollzugsbeamter, JVA-Beamter
Meinung des Tages: Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren - was denkt Ihr über diese Regelung?

Fürs Schwarzfahren ins Gefängnis? Das ist in vielen Städten Deutschlands weiterhin Praxis. In Köln ist damit jedoch ab sofort Schluss. Ziel sei es, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und am Ende des Tages auch die Justiz zu entlasten… 

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Bislang war es durchaus möglich, dass Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr zu häufig ohne gültiges Ticket genutzt haben, im schlimmsten Falle dafür auch ins Gefängnis kommen konnten. Deutschlandweit betrifft das jährlich mehrere hunderte Menschen. Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat in Köln, für das Schwarzfahren künftig keine Strafanzeige mehr zu erstatten. Das geplante Vorhaben wird nun in die Tat umgesetzt.

In der bisherigen Praxis wurden Personen, die drei mal innerhalb eines Jahres oder vier Mal binnen von zwei Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden sind, angezeigt. Laut Matthias Pesch, dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölner Verkehrsbetriebe, soll damit nun Schluss sein. Die Strafe von 60€ für das Fahren ohne Ticket allerdings bleibt bestehen.

In der Regel betrafen die Gefängnisstrafen Menschen, die angesichts des Schwarzfahrens zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese allerdings nicht bezahlen konnten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Wohnungslose, Suchtkranke und arme Menschen. FDP-Ratspolitiker Volker Görzel verwies im Dezember 2023 auf die Diskrepanz zwischen dem Fahren ohne Ticket sowie dem Falschparken in der Stadt: Während Falschparker lediglich mit Knöllchen rechnen mussten, konnten Schwarzfahrer unter Umständen im Gefängnis landen.

Durch den Vorstoß des Kölner Stadtrats bzw. den Verzicht auf Strafanzeigen könne zudem die Justiz entlastet werden. Linken-Politikerin Güldane Tokyürek verwies ferner auf den Umstand, dass durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft keine Zahlungsfähigkeit hergestellt werde. Menschen, die ihre Tickets nicht bezahlen können, sind i.d.R. auch nicht imstande, für die Geldstrafen aufzukommen.

Reaktionen auf die neue Regelung

Vor allem auf Seiten des Verbands Deutscher Verkehrsbetriebe blickt man eher skeptisch auf den Vorstoß aus Köln, da man befürchtet, das Schwarzfahren könne verharmlost werden. Obgleich regelmäßig flächendeckende Kontrollen stattfinden, sind die jährlichen Einbußen von ca. 300 Millionen Euro immens. KVB-Sprecher Pesch befürchtet, dass hinsichtlich der wegfallenden Strafverfolgung "eine negative Signalwirkung" ausgeht, die zu einer höheren "Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis" führen könnte.

In der Folge müssten die Ticketpreise des ÖPNV durch die fehlenden Einnahmen sukzessive erhöht werden, worunter auch all diejenigen leiden, die regelmäßig und pflichtbewusst ihre Tickets bezahlen. Letztendlich müsse aber abgewartet werden, inwieweit sich die neue Regelung tatsächlich auf das Fahrgastverhalten auswirke, so Pesch.

Einer Umfrage von infratest dimap zufolge sprechen sich c.a. 2/3 der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Regelung aus Köln?
  • Sollten regelmäßige Schwarzfahrer im Gefängnis landen dürfen?
  • Welche Strafmaßnahmen wären für überzeugte Schwarzfahrer Eurer Meinung nach angebracht?
  • Gibt ein Tarifsystem überhaupt noch Sinn, wenn harte Sanktionen entfallen?
  • Sollte der ÖPNV für Ärmere grundsätzlich kostenlos sein?
  • Würdet Ihr bei solch einer Regel häufiger ohne Ticket fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

Ich finde die Regelung aus Köln gut, weil... 49%
Ich finde die Änderung nicht gut, da... 42%
Andere Meinung und zwar... 9%
Köln, Politik, Recht, Bußgeld, Gesetz, Bahn, Armut, Anzeige, Bus, Fahrkarte, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Gesellschaft, haftstrafe, Justiz, Kriminalität, ÖPNV, Schwarzfahren, Strafanzeige, Strafe, Zug, Nordrhein-Westfalen, öffentliche Verkehrsmittel, Bußgeldbescheid, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Nach Kritik an neuer Hinrichtungsmethode in den USA - was haltet Ihr von der Todesstrafe?

Der Amerikaner Kenneth Smith soll als erster Mensch überhaupt durch Stickstoff hingerichtet werden. Während Menschenrechtler protestieren und Wissenschaftler vor unabsehbaren Folgen der bisher nicht bekannten Prozedur warnen, stellt sich auch die Frage danach, inwieweit Todesstrafen im Jahr 2024 überhaupt noch angebracht sind...

Der Fall Kenneth Smith

Kenneth Smith wurde für einen 1998 begangenen Auftragsmord zum Tode verurteilt. Das ausstehende Todesurteil soll an Smith nun mittels der sogenannten Stickstoffhypoxie vollstreckt werden: Bei der bislang noch nie angewandten und medizinisch-wissenschaftlich nicht erforschten Prozedur wird der Person mithilfe einer Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt.

In einer ca. 30-stündigen Zeitspanne soll so der Tod durch Sauerstoffmangel herbeigeführt werden. Smith sollte bereits 2022 durch eine Giftspritze hingerichtet werden; die Exekution misslang allerdings, da es dem Gefängnispersonal damals nicht gelang, die Kanüle in seinen Arm zu legen. Nachdem der Gefangene stundenlang angeschnallt auf einem Tisch lag, wurde Smith, der seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, zurück in seine Zelle gebracht.

Zustimmung für Hinrichtungen schwindet

Da die Inhalation von reinem Stickstoff keinerlei schwerwiegende Leiden hervorruft, warnen Menschenrechtler von Amnesty International davor, dass diese Vollstreckungsart Folter gleichkommen könnte. Hinsichtlich des unklaren Ablaufs und möglicher Folgen sei das Prozedere nur schwer mit den Prinzipien demokratischer Gesellschaften vereinbar.

In den USA gibt es die Todesstrafe heute noch beim Militär, auf Bundesebene sowie in 27 Bundesstaaten. Die zugelassenen Methoden variieren zwischen Gaskammer, Erschießungskommandos, dem elektrischen Stuhl oder der bereits genannten Giftspritze. Obgleich viele Menschen in den USA die Todesstrafe für Mörder weiterhin befürworten, steigt die Zahl der Kritiker vor dem Hintergrund von Justizirrtümern und Diskriminierung im US-Strafjustizsystem jedoch zunehmend.

In den USA wurden im Jahr 2023 insgesamt 24 Todesurteile vollstreckt und 21 gefällt. 2331 Menschen warten - oft seit Dekaden - aktuell auf ihre Hinrichtung. Die Anwälte von Kenneth Smith zumindest versuchen derzeit, die geplante Exekution noch abzuwenden.

Unsere Fragen an Euch: Befürwortet Ihr die Todesstrafe? Ist die Todesstrafe als solche noch zeitgemäß oder mit dem Prinzipien demokratischer Gesellschaften vereinbar? Was spricht für, was gegen die Anwendung der Todesstrafe? Sollten Menschen überhaupt das Recht haben, anderen Menschen das Leben nehmen zu dürfen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2024-01/23/offene-fragen-vor-erster-stickstoff-hinrichtung-in-den-usa

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/usa-hinrichtung-mit-stickstoff-todeskandidat-wendet-sich-an-presse-a-53ea3cd5-1305-4d0b-b5ee-d8c3cdc621f7

Ich bin gegen die Todesstrafe, da... 65%
Ich befürworte die Todesstrafe, weil... 30%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 5%
Geschichte, Todesstrafe, Amerika, USA, Tod, Politik, Recht, Gesetz, Amnesty International, Demokratie, Diskriminierung, Folter, Forensik, Gefängnis, Gesellschaft, Justiz, Meinung, Menschenrechte, Stickstoff, Strafrecht, Ungerechtigkeit, Meinung des Tages
Hat der Erzeuger Chancen auf das Sorgerecht obwohl er sich nie gekümmert hat?

Der Ereuger meines 15jährigen Sohnes hat sich nie gekümmert, bzw. brach den Kontakt ab sobald wir nicht mehr zusammen waren (da war mein Sohn 6Jahre alt, aber selbst innerhalb der Beziehung war er alles andere als ein „Vater“). Ich habe seit seiner Geburt die Beistandschaft an meiner Seite und er hat nie gezahlt, weder an uns, noch den (längst „aufgebrauchten“) Unterhaltsvorschuss zurück an das Jugendamt.

Nun schrieb er mir folgendes:

„Eigentlich wollte ich nicht mehr in euer Leben treten, allerdings hat sich das Jugendamt bei mir gemeldet. Sie verlangen von mir eine Menge Geld und falls ich dieses nicht zahlen kann, was ich nicht kann, droht mir Gefängnis. Mein Anwalt sagt mir, dass wenn du die Beistandschaft zurück ziehst, kann das Jugendamt die Forderung nicht einklagen. Dies hat für dich/euch keine Nachteile! Solltest du dies trotzdem aus irgendeinem Grund nicht wollen, rät mein Anwalt mir dazu das halbe Sorgerecht zu beantragen, da das Jugendamt dann ebenfalls raus ist. Ich denke dies ist für uns beide nicht zielführend, wenn ich bei jeder Entscheidung mit einbezogen werde. Bitte schreibe mir kurz ob die Rücknahme der Beistandschaft für dich in Ordnung ist und dann einmal bitte deine E-Mail Adresse. Dann sende ich dir per E-Mail eine Vorlage die du nur unterzeichnen musst und dann zum Jugendamt schicken kannst.“

Nun zu meinen Rechts-Fragen:

  • Hat er tatsächlich Chancen auf das Sorgerecht?
  • Wenn ich von der Beistandschaft zurück trete, bekommen wir doch nie Unterhalt, oder?
  • Ist es überhaupt möglich dass ihm eine Gefängnisstrafe droht wenn er tatsächlich nicht zahlen könnte?
  • Oder hat er es sich selbst zuzuschreiben wenn es schon soweit kommt, da er sich partout geweigert hat?
  • Hat er nicht immer die Möglichkeit wenigstens durch Teilzahlungen seinen „guten Willen“ zu zeigen, sodass er dann nicht mehr ins Gefängnis muss?

Vielen Dank im Voraus!

 

Sorgerecht, Recht, Unterhaltspflicht, Beistandschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gefängnisstrafen