Ich habe mein Haus verkauft, leider gab es bei der Übergabe technische Probleme mit der Heizung.
Somit muss und werde ich dafür Sorgen das die Heizung wieder funktioniert, natürlich auf meine Kosten.
Da ich in eine Wohnung ziehe und die noch nicht ganz fertig renoviert ist, habe ich in einer der 3 Garagen die zum Haus bzw. Grundstück gehören noch einige persönliche Dinge, TV, Werkzeug in Umzugskartons stehen.
Nun bräuchte ich meine Sachen da die Wohnung soweit fertig ist, der neue Eigentümer verwehrt mir aber die Herausgabe meiner Sachen bis die Heizung wieder funktioniert.
Darf er das so machen? Ich habe mich ja schriftlich dazu verpflichtet dafür aufzukommen, nun kriegt man ja nicht von heut auf morgen einen Installateur, der aber schon bestellt ist.
Darf er mir die Herausgabe verwehren?