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Grundstück nur ideelle Teilung - Teilungsversteigerung?

Bei der Suche nach einer Wohnimmobilie bin ich auf Angebot gestoßen, was etwa nur zu einem 1/3 des eigentlichen Preisniveaus in Hessen angeboten wird. Hintergrund es ist, dass es sich um eine Immobilie mit einer ideellen Teilung handelt.

Details: Es ist Grundstück mit einem Haus, das in zwei Wohnungen mit separaten Eingängen und separater Medienversorgung aufgeteilt ist. Im Grundbuch sind beide Eigentümer zu je 1/2 Anteilen für das Flurstück eingetragen. Keine weiteren Bemerkungen oder Regelungen.

Die bisherigen Eigentümer haben die Nutzung des Grundstücks mit einer separaten, bilateralen Nebenvereinbarung untereinander geregelt. Einer der beiden Eigentümer möchte jetzt verkaufen, so dass 50% der Immobilie angeboten werden. Die eine Wohnung und die bilateral bisher vereinbarten Grundstücksflächen zur Nutzung.

Meine Fragen an Sie als Experte:

  • ist es korrekt, dass - wenn ich die 1/2 Grundstück erwerbe - jeder der Eigentümer dann jederzeit eine sog. Teilungsversteigerung auslösen könnte und die andere Hälfte nichts dagegen tun kann? Das würde bedeuten, das ich immer diese Risiko habe und wenn ich in meinen Teil viel Geld investiere, dieses dann mit in den Wert der gesamten Versteigerung einfließt, da das Grundstück ja beiden Teilen formal gemeinsam gehört. Ist das korrekt?
  • Kann ich das Risiko im Rahmen des Kaufes vorab reduzieren? Wenn ja wie? Zum Bsp. vielleicht durch ein Vorkaufsrecht? Wobei ich ja dann den Kaufpreis den ich zu zahlen habe, zuvor über Sanierungen, in die ich investiert habe, selbst in die Höhe getrieben hätte...
  • Kann ich für die von mir genutzte Wohnung einen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen... oder muss der Miteigentümer zustimmen. Auch dann wäre eine Teilversteigerung vielleicht schwieriger.

Vielen DANK für die Mühe!

Recht, Immobilienkauf, Notar, Wirtschaft und Finanzen

Miet-Ausgleichspflicht in der Bruchteilsgemeinschaft?

Mein Bruder und ich haben bereits 1995 ein Mehrfamilienhaus zu gleichen Teilen (50/50) von unseren Eltern geschenkt bekommen. Bei der Eigentumsumschreibung wurde auch ein lebenslanges Nießbrauchrecht für unsere Eltern im Grundbuch eingetragen.

Seit 1997 bewohnt mein Bruder in diesem Mietshaus eine gr0ße Erdgeschoßwohnung mit Doppelgarage, eigenem Gartenanteil und kleiner Schwimmhalle. Die Wohnfläche der Wohnung entspricht 20% der Gesamtwohnfläche im Gebäude.

Bisher wurde die Kaltmiete (Vermietung an Angehörige) zuzüglich der Umlagekosten von meinen Eltern übernommen. Nun nach dem Tod meiner Eltern und der Nachlasseröffnung wird in Kürze das Nießbrauchrecht im Grundbuch gelöscht und mein Bruder und ich sind gleichberechtige Eigentümer des Grundstücks mit Immobilie (Grundstücks-bzw. Bruchteilsgemeinschaft).

Nun kommt der Konflikt: mein Bruder ist der Ansicht , dass er als Eigentümer der Immobilie keine Miete zahlen muss. Auch versteht er nicht, dass er die Umlagekosten anteilmäßig zahlen soll. Die  Mieteinkünfte der übrigen Mieter betrachtet er als unser gemeinsamen Einnahmen aus der Immobilie. Ich bin allerdings der Ansicht, dass er mir einen Ausgleich für die von ihm genutzte Wohnung schuldet und natürlich im vollem Umfang für seine anteiligen Betriebskosten (Heizkosten u. Nebenkosten)  aufkommen muss. (Bem.  Ich selbst wohne nicht in diesem Haus und habe diesbezüglich keine Vorteile).

Familie, Miete, Recht, Wirtschaft und Finanzen

Dispo gekündigt darf die Bank mein Arbeitslosengeld 1 behalten?

Guten Tag und zwar folgendes durch wiederholte Arbeitslosigkeit und mehrer Umzüge (eigene dummheit) bin ich leider verschuldet mittlerweile bin ich leider wieder arbeitslos und habe mich über eine staatliche Schuldnerberatung insolvent gemeldet und meine Bank natürlich darüber informiert mein Konto is mit 2000€ überzogen(dispo) die Schuldnerberatung sagte mir ich sollte mit der Bank sprechen ein p Konto errichten und monatlich kleine raten bezahlen soweit so gut nur als ich bei meiner Bank anrief (Sparkasse) teilte die mir mit das ich kein p Konto machen kann da mein Konto ja überzogen ist und auf 0 sein müsste damit ich ein p Konto errichten kann desweiteren teilte ich halt mit das ich Insolvenz angemeldet habe da sagte mir die Dame nur ok das leite ich an ihre Beraterin so weiter die meldet sich dann bei ihnen das war am 24 sie sagte aber direkt das es sein könnte das sie es heute (24) evtl. nicht mehr Schaft da sie Termine hat sie hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet eben im Briefkasten war ein Brief vom (24) von meiner Beraterin die ja angeblich keine Zeit hat das mein dispo gekündigt wurde da ich durch die Insolvenz ja nicht mehr zahlungsfähig sei mein Arbeitslosen Geld in Höhe von 895€ Ist am 25 auf mein Konto eingegangen nur jetzt hab ich versucht Geld abzuheben aber es steht keine Verfügungen möglich aber auf meiner App steht das es eingegangen ist jetzt habe ich Angst das die Bank mein alg behalten will wegen des dispos darf die das ???? Ich meine ich muss ja Miete und alles bezahlen das klappt grade so mit den 895 vom Amt bitte um Hilfe 😱

Bank, Recht, Rechte, Wirtschaft und Finanzen

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