Folgende Situation, ein sehr gepflegtes Fahrzeug wurde beschädigt. Der Fahrer war Schuld, hatte Vollkasko.
Das Auto hat einen Auffahrschaden vorne. Der Gutachter stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest. Im Gutachten stehen Posten die nur Schönheitsfehler haben (zb Kotflügel links und rechts Kratzer die eigentlich gar nicht vom Unfall kommen, Motorhaube hat einen kleinen Kratzer und eine minimale Beule vorne, nicht der Rede wert).
All diese Posten würden komplett ausgetauscht werden laut Gutachten. Tatsächlich braucht es nur neue Stoßstange und Kleinteile vorne. Der Aufprall war so gering das nichts hinter der Stoßstange beschädigt wurde. Durch Lohnkosten und Orginalteile (Auto stand in einer Vertragswerkstatt) war also der Wiederbeschaffungswert überschritten. Man bekam ein Angebot eines Aufkäufers, die Differenz zum Wiederbeschaffungswert wurde ausgezahlt. Nun wird das Fahrzeug in einer freien Werkstatt repariert. Soweit alles gut.
Das Fahrzeug ist weiterhin bei der gleichen Versicherung versichert. Auf Nachfrage wurde gesagt es sei ja das eigene Eigentum, es ist weiterhin versichert, nur es wäre nicht nachvollziehbar warum man es reparieren lässt. Macht aber für den Fahrzeuginhaber vollkommen Sinn, und das Auto ist bis auf eine kleine Beule vorne am Rand der Motorhaube dann wieder im vorherigen Zustand.
Wenn nun irgendwann wieder ein Versicherungsfall eintreten sollte, macht die Versicherung dann Probleme?
Sollte man wechseln?
sorry für den langen Text