Wenn man vergisst abzuschließen oder ein Fenster offenstehen lässt, verweigert sich die Versicherung unter Umständen, für die Kosten, die durch einen Einbruch entstehen, aufzukommen.
Auf den ersten Blick mag es einleuchten, dass man eine gewisse Verantwortung trägt, es Einbrechern nicht fahrlässig leichter zu machen. Andererseits kann es jedem Menschen an einem von 10.000 Tagen einmal passieren, dass er das Haus in Eile verlässt und dabei etwas übersieht. Jetzt kann man zwar darauf verweisen, wie unwahrscheinlich es ist, dass ausgerechnet an diesem Tag dann auch eingebrochen wird, jedoch will mir ganz generell nicht einleuchten, welches Interesse ein Hausbesitzer daran haben sollte, vorsätzlich Fremden Tür und Tor zu öffnen.
Insofern finde ich es irgendwo unfair von einer Versicherung, wenn sie bei einem Einbruch die Schuld dem Opfer zuzuschieben versucht. Klar ist vertraglich vorher geregelt worden, wann sie zahlt und wann nicht. Die Frage dabei ist, ob es überhaupt eine Versicherung gibt, mit der es sich regeln lässt, dass sie einspringt, wenn die Tür offenstand.
Für mich tut sich da eine Parallele zu einer Vergewaltigung auf, wo sich die Frau auch gerne mal anhören muss, dass sie sich ja nicht so freizügig hätte kleiden müssen.
Wie seht ihr das?