Kann man das vergleichen (Einbruch - Vergewaltigung)?

4 Antworten

Die Versicherung muss wirtschaftlich denken.

Falls der Täter die versicherte Sache nicht so abgesichert hat,

wie es im Vertrag steht,

dann zahlt die eben nicht oder nur ein Teil, wenn es im Vertrag so steht.

Dieses Problem hat ein Vergewaltigungsopfer nicht,

da es dagegen keine Versicherung gibt.

"Für mich tut sich da eine Parallele zu einer Vergewaltigung auf, wo sich die Frau auch gerne mal anhören muss, dass sie sich ja nicht so freizügig hätte kleiden müssen."

Selbst wenn sie sich das bei Gericht oder von den Eltern, Freundinnen etc. anhören muss,

dass hat nichts mit einer Versicherung zu tun und es ist NICHT strafbar, sich freizügig zu kleiden.

Also ist strafrechtlich ohnehin für die Frau nichts zu befürchten.

Bei einem Einbruch geht es nur um Geld oder Sachwerte die verloren gehen. Bei einer Vergewaltigung verletzt und traumatisiert man einen Menschen und schädigt diesen damit für das gesamte Leben! Und so etwas wiegt deutlich schwerer als ein Einbruch!

Dieser Vergleich von dir lässt mich vermuten, dass du selbst eine wohl verzerrte Wahrnehmung von legal und illegal hast?!?

Was übrigens gefährlich ist?!?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Die Erfahrung ist der beste Lehrmeister des Lebens.

MitSchlagsahne 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 20:48

Ich stelle fest, dass mich mehrere Nutzer hier missverstanden haben. Insofern liegt es nahe, dass ich etwas falsch oder missverständlich formuliert habe. Ich verstehe noch nicht, was genau, aber wenn dem so ist, tut es mir leid und ich bitte um Entschuldigung.

den vergleich find ich schonmal echt ekelhaft & das kann man NICHT vergleichen


MitSchlagsahne 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 20:19

Vielleicht liegt ein Missverständnis vor? Es geht mir nicht darum, das qualitativ gleichzusetzen, sondern darum, dass ähnlich mit beidem umgegangen wird.

psychische  06.12.2024, 20:21
@MitSchlagsahne

meh, finde es bei vergewaltigungen, aber nochmal um welten schlimmer, da SCHEIẞ egal ist was man hatte, ich meine es werden ja sogar truthähnen vergewaltigt.

MitSchlagsahne 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 20:23
@psychische

Genau, leider wird manchen Vergewaltigungsopfern dennoch eine Mitschuld zugewiesen wegen ihres Kleidungsstils, was ich daneben finde so wie wenn eine Versicherung sich weigert zu zahlen, wenn man die Tür nicht abgeschlossen hat.

Also, beides ist nicht gleich schlimm, aber die Argumentation, mit der dem Opfer eine Mitschuld gegeben wird, ist dieselbe.

Vergewaltigung mit Einbruch zu vergleichen finde ich daneben.

Klar ist ein Einbruch auch ned toll, aber Vergewaltigung ist schon noch heftiger.


MitSchlagsahne 
Beitragsersteller
 06.12.2024, 20:17

Es geht mir nicht darum, was qualitativ schlimmer ist, sondern dass man mit beidem ähnlich umgeht

Disskutierer79  07.05.2025, 17:01

Vergleichen heißt nicht gleichsetzen.

Wintermadl  07.05.2025, 17:02
@Disskutierer79

Korinthenkackerei. Äpfel und Birnen kann man auch nicht vergleichen. Und auch nicht gleichsetzen.

Disskutierer79  07.05.2025, 17:09
@Wintermadl

Es gibt etwa 200 Delikte im StGB.

Alle sind von der Definition verschieden.

Aber es sind eben alles Straftaten.

Und hier geht es u.a. um die Frage, ob und wann die Versicherung zahlen soll.

Wie siehst du das denn?

Disskutierer79  07.05.2025, 23:57
@Wintermadl

Da gibt es keine Versicherung.

Aber es ging doch m.W. in der Eingangsfrage darum, ob die Versicherung bei einem Einbruch auch zahlen soll, wenn das Einbruchsopfer z.B. das Fenster offen gelassen hat.