Rückzahlung KFZ Versicherungsbeiträge bei Totalschaden?
Person X hat seine KFZ Versicherung (Vollkasko und Haftpflicht) Anfang Januar voraus für das gesamte Versicherungsjahr 2024 bezahlt.
Am 11. Juni ist dann ein anderer Autofahrer in Person X´s Auto gefahren - Ergebnis Person X Auto ist Totalschaden und Fahruntüchtig.
Am 21. Juni meldet Person X seinen Wagen bei der Zulassungstelle ab - Außerbetriebsetzung Stempel in Fahrzeugschein am 21. Juni, Kennzeichen ungültig gemacht und abgegeben. Zulassungsstelle meldet die Abmeldung des KFZ der Versicherung von Person X.
Person X bekommt nur von seiner KFZ Versicherung den KFZ Versicherungsbeitrag ab 21. Juni bis 31. Dezember des laufenden Jahres zurückerstattet.
Frage: Müsste denn nicht schon ab dem 12. Juni der Beitrag zurückerstattet werden? Denn mit dem Tag des Unfalls war das KFZ ja schon nicht mehr fahrtüchtig/fahrbereit - Fahrzeug wurde abgeschleppt und stand fahruntüchtig vom 12. Juni bis 21. Juni auf dem Hof des Autohauses/Markenhändlers.
Fahrzeug von X wurde nach Restwertverteigerung am 21. Juni an einen Fahrzeugverwerter verkauft.