Unfall – die besten Beiträge

Habe vor 9 Tagen einen RA beauftragt, kann ich ihm das Mandat entziehen weil da steht in der Belehrung 2 Wochen Widerrufsrecht?

Ich hatte einen Unfall am 2.4.25 und am 3.4.25 habe ich ihn beauftragt. Es steht aber drauf Wiedrrufsrecht 2 Wochen. Selbst wenn Kosten angefallen sind müsste die Allianz die Kosten tragen. Ich bin am Unfall ja unschuldig. Aber darum geht es mir nicht. Ich bin absolut unzufrieden mit dem Anwalt.

Weil ich ihn letzte Woche angerufen habe und ihm gesagt habe dass ich mit dem Gutachter gesprochen habe. Der Unfall ist in Österreich passiert und da sind die Arbeitslöhne viel billiger als in Deutschland. Der Gutachter hat mir empfohlen, das Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen machen zu lassen weil da die Arbeitslöhne günstiger sind. Habe den Anwalt letzte Woche angerufen und er hat gesagt, dass ich nach deutschen Arbeitslöhnen abrechnen lassen soll.

Das war bullshit jetzt bin ich im Totalschadenbereich. Wiederbeschaffungswert 7600€, Einkaufswert 5320€ ergibt 2280€.

Reparatur 7300€

Nach österreichischen Arbeitslöhnen wäre das Gutachten rund 5000€ gewesen weil kein Totalschaden und hätte ca. 5000€ ausbezahlt bekommen. hat mir der Gutachter auch gesagt. Jetzt bekomme ich nur 2280€ weil ich durch die hohen Arbeitslöhne von Deutschland im Totalschadenbereich bin.

Deshalb möchte ich dem RA das Mandat entziehen war 2 Wochen Widerrufsbelehrung. Oder gilt das nur wenn er noch nicht tätig wurde? Im Prinzip auch egal. Die Versicherung muss ohnehin den RA bezahlen und um das Geld einzufordern brauche ich kein RA.

Ich lasse dann ein neues Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen erstellen. Gutachter hat gesagt das wäre kein Problem und muss nur ein paar Zahlen ändern. Hat jetzt auch nicht gesagt dass das extra nochmals was kostet. Das dauert keine 5 Minuten. Er muss ja nur einen Arbeitswert eintragen und ändert automatisch alles ab.

Unfall, Rechtsanwalt, Werkstatt, Gutachter

Abschleppdienst möchte Auto nicht rausgeben!?

Hallo.
kurz zum Vorfall.
hatte von gut 3 Wochen ein Unfall gehabt. Mir ist was von einem anderen Verkehrsteilnehmer ins Auto geflogen. Der andere hatte schuld eingestanden usw. Das war alles gut. Musste allerdings abgeschleppt werden da ziemlich viel Kaputt gegangen ist.

Jetzt zum Problem.

der Gegnerischen Versicherung passt das Gutachten nicht, woraufhin jetzt der Gutachter befragt werden muss zu einem Vorschaden ( in meinen Augen Schikane, aber das ist was anderes) . Das Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden.

hatte beim Abschleppdienst eine Abtretungserklärung unterschrieben das die direkt mit der Versicherung abrechnen können. Nun bekam ich gestern eine WhatsApp Nachricht vom Abschleppdienst das die Versicherung noch nichts gezahlt hat. Weder abschleppkosten, Stand Gebühren, Leih Auto usw. Und das ich bitte mit denen in Kontakt treten soll!

1.) Darf er unser Auto einfach einbehalten? Eigentlich kann er sich doch selber drum kümmern, da wir eine Abtretungserklärung unterschrieben haben!

2.) die Versicherung sagte uns wir dürfen das Auto nicht verkaufen aufgrund der Einwände. Wir waren heute beim RA und der sagte wir können das ruhig verkaufen, da das Gutachten ja da ist!

3.) Jetzt sagte der RA wir sollen erstmal die Rechnung bezahlen und dann ihm geben das er das bei der Versicherung einreichen muss dann! Aber das sind auch mal eben knapp 2000€ mittlerweile! Was ist wenn wir das weiter stehen lassen?? Zahlt die Versicherung es trotzdem oder müssen wir ab dem 14.tag nach Gutachten dann selber zahlen??
und gibt es dann sonstige Sachen die man geltend machen könnte? Sprich leihauto bis es geklärt ist oder sonstiges?
hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben. Und Vll hatte ja schon jemand einen ähnlichen Fall!

schönen Gruß

Abschleppdienst, Unfall, Kfz-Versicherung, Unfallschaden am Auto

Meistgelesene Beiträge zum Thema Unfall